Mit dem Gesetzesentwurf für eine Ausbildungsgarantie will die Ampel-Koalition die Ausbildungsbedingungen für junge Menschen verbessern.
Berlin - Das sieht der Entwurf für ein neues Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedete. Vorrang haben sollen dabei weiter Ausbildungsplätze in Unternehmen. So soll es jungen Menschen mit einer Mobilitätsprämie erleichtert werden, auch Ausbildungsplätze in weiter entfernt liegenden Regionen anzunehmen. Junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht getroffen haben, sollen durch ein Praktikum zur Berufsorientierung gefördert werden können.
Neu geschaffen werden soll zusätzlich ein Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung, so dass junge Menschen auch ohne regulären Ausbildungsplatz entsprechende Perspektiven bekommen. «Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen soll, wo erforderlich, ergänzend genutzt werden, bleibt aber „Ultima Ratio“», so der Entwurf, also letztes Mittel.
Das Weiterbildungsgesetz sieht zudem unter anderem ein Qualifizierungsgeld vor. Beschäftigte in Unternehmen im Strukturwandel sollen für eine Weiterqualifizierung freigestellt werden können. Von der Bundesagentur für Arbeit sollen sie dann ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz bekommen können. Vereinfacht werden soll ferner die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten. Ziel der geplanten Schritte ist es, dass sich Beschäftigte angesichts des Wandels in den Unternehmen und des zunehmenden Fachkräftemangels gezielt während ihres Berufslebens weiterbilden.
Vorerst noch nicht umgesetzt werden soll hingegen die von Arbeitsminister Heil angekündigte Bildungszeit nach österreichischem Vorbild. Beschäftigte sollten sich künftig ein Jahr bezahlt weiterbilden können. Nun soll die Einführung einer Bildungszeit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wie es hieß.
Fachkräfte-Einwanderung soll einfacher und schneller funktionieren
Die Bundesregierung hat sich auf neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften geeinigt. Der am Mittwoch dazu vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll Deutschland für qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver zu machen. Neben verschiedenen Erleichterungen - etwa beim Familiennachzug und der Anerkennung von Berufsabschlüssen - enthält der Entwurf die Einführung einer sogenannten «Chancenkarte», auch Basis eines Punktesystems. Zu den Kriterien, die bei der Errechnung der Punktzahl berücksichtigt werden, zählen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug.
Die «Chancenkarte» bietet zudem Möglichkeiten zu Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. Der Wechsel in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken ist erlaubt. «Auch dies dient dazu, neue Potenziale von geeigneten Arbeitnehmern für den deutschen Arbeitsmarkt zu erschließen, denen bislang die Arbeitsplatzsuche nicht möglich war», heißt es in dem Entwurf. Die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche werden deutlich abgesenkt. «Nach jahrelangen Drängen bekommt Deutschland endlich ein modernes Einwanderungsrecht mit einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild», sagte die FDP-Bundestagsabgeordnete Ann-Veruschka Jurisch.
Bei der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gerne zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Fachkräfte-Einwanderung ins Kabinett gebracht hätte, gibt es allerdings noch Abstimmungsbedarf mit der FDP. Die Liberalen sind zwar nicht dagegen, die doppelte Staatsbürgerschaft auch für Nicht-EU-Bürger grundsätzlich zu ermöglichen. Die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit im Regelfall von acht Jahren auf fünf Jahre findet ebenfalls ihre Zustimmung. Bei den sonstigen Voraussetzungen für die Einbürgerung - Sprache und Sicherung des eigenen Lebensunterhalts - wollen die Liberalen jedoch keine Abstriche machen und weniger Ausnahmen zulassen. (dpa)