Die Spitze der Unionsfraktion fordert von der Ampel-Koalition neue Gespräche über eine gemeinsame Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages.
Berlin - Nachdem die Union einen neuen Vorschlag vorgelegt habe, erwarte man, «dass die Koalition hier einen Schritt auf uns zugeht», sagte Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) am Dienstag vor einer Sitzung der Abgeordneten von CDU und CSU in Berlin.
Die Koalitionsfraktionen hätten sich entschieden, ihren Gesetzentwurf an diesem Freitag in den Bundestag einzubringen, bevor es eine Verständigung zwischen den Fraktionen gebe, kritisierte der in Brilon geborene Merz. Unter anderem schlägt die Unionsfraktion jetzt vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu reduzieren. Damit würde auch die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate deutlich sinken. Merz betonte, mit dem neuen Vorschlag würde der Bundestag signifikant kleiner werden. Zudem könnten jene, die einen Wahlkreis gewönnen, auch ins Parlament einziehen. Außerdem schlage man vor, die Zahl der Listenmandate auf bis zu 320 anzuheben.
Die Ampel-Fraktionen hatten einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem Überhang- und Ausgleichsmandate komplett gestrichen werden. Der in Köln geborene SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte vor einer Fraktionssitzung, er lade die Union ein, sich dem Ampel-Vorschlag anzuschließen. Er sprach von einem «sehr guten, gleichen Wahlrecht». Die Vorschläge der Union nannte Mützenich «etwas wagemutig» und aus der Vergangenheit. Die Frage der Ausgleichsmandate sei so etwa nicht beantwortet. Mit dem Unionsvorschlag könne nur eine geringe Verkleinerung des Bundestages erreicht werden.
Ziel einer Reform ist es, den auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder auf seine Normgröße von 598 Abgeordneten zu bringen. Dass das Parlament bei der Wahl 2021 so groß wie noch nie zuvor wurde, liegt an den vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese zusätzlichen Mandate darf die Partei behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. (dpa)