Wahlrecht Deutschland

Die besiegelte Wahlrechtsreform beendet für SPD-Bundestagsfraktion auch die Streitereien

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«Wir verkleinern den Bundestag - effektiv, transparent und rechtssicher.». Wiese sei sehr froh, «dass wir nach zehnjähriger Diskussion zu diesem erfolgreichen Abschluss gekommen sind».jpg

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion bedeutet die Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auch das Ende der Dauerdebatte über die Wahlrechtsreform.

Berlin - Diese Unterschrift «beendet die Blockade der Union mit zahlreichen Querschüssen durch die CSU, die über Jahre nur ihren eigenen Vorteil im Blick hatte», erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. «Eine gerechte Lösung für alle war so nicht zu erreichen. Damit ist jetzt endgültig Schluss.»

Mit seiner Unterschrift unter das Gesetz hatte Steinmeier am Donnerstag den Weg für die Reform frei gemacht. Steinmeier habe keine verfassungsrechtlichen Bedenken, hieß es aus dem Bundespräsidialamt. Dieses verwies darauf, dass der Gesetzgeber nach dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts frei in der Ausgestaltung des Wahlrechts sei. Bedauert wurde jedoch, dass es nicht gelungen sei, für die Reform einen breiten politischen Konsens zu finden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU-geführte bayerische Landesregierung haben bereits angekündigt, dass sie die Reform vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen wollen.

«Mit der Verkleinerung des Deutschen Bundestages entsprechen wir dem deutlichen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land», hieß es in einer Mitteilung von Wiese. Die Ampel-Koalition zeige hier die Kraft zum Fortschritt und die Einigkeit, politische Verkrustungen aufzubrechen. «Wir verkleinern den Bundestag - effektiv, transparent und rechtssicher.». Er sei sehr froh, «dass wir nach zehnjähriger Diskussion nun zu diesem erfolgreichen Abschluss gekommen sind».

Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht deckelt die Sitzzahl nun bei 630. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Für die Zahl der Sitze einer Partei ist allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen. Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate holten. (dpa)

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