Armut

Bertelsmann-Stiftung kritisiert Entwurf zur Kindergrundsicherung

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Die Kindergrundsicherung soll laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus Anfang 2025 eingeführt werden.
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Zu wenig und realitätsfremd: so das Urteil der Stiftung über die geplante Kindergrundsicherung. Sie fordert zudem Nachbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden und Teilhabe ganz unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Schon nach der ersten Lesung im Bundestag im November letzten Jahres hatten Expert:innen und Sozialverbände große Nachbesserungen am Gesetzentwurf für die geplante Kindergrundsicherung für nötig befunden. Nun kritisiert auch die Bertelsmann-Stiftung den Entwurf, den die Ampelkoalition nach zähen vorangegangenen Diskussionen auf den Weg gebracht hat. In Zusammenarbeit mit Bildungsexpert:innen und Wissenschaftler:innen aus Sozial- und Familienforschung hat die Stiftung konkrete Empfehlungen für Nachbesserungen formuliert. Dabei appellieren sie daran, künftig die Bedarfe, die Kinder und Jugendliche äußern, stärker in der Gesetzgebung miteinzubeziehen.

Anette Stein, Bildungsexpertin der Bertelsmann-Stiftung, stellt klar: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern Expert:innen ihres eigenen Lebens“. Die Forschung zeige, dass sie sehr gut darüber Auskunft geben können, was sie brauchen, so Stein. Die Kindergrundsicherung soll in Zukunft Bereiche wie Kinderfreibeträge, Kindergeld und Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder koppeln. Grundsätzlich sei der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung „ein erster wichtiger Schritt“ für die Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut, heißt es von der Bertelsmann-Stiftung. Doch für eine wirksame Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut enthalte der Entwurf noch keine ausreichende Weichenstellung. Laut Statistischem Bundesamt ist fast jede oder jeder Vierte unter 18 Jahren in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

Zu geringer Bildungsbetrag

Kritisch sieht die Stiftung vor allem den Bildungs- und Teilhabebetrag, der im derzeitigen Entwurf mit nur 15 Euro im Monat angesetzt ist. Dieser Betrag habe keine empirische Basis, sei realitätsfremd und nachweislich zu gering, urteilt die Stiftung. „Das widerspricht der Idee der Kindergrundsicherung als ein einheitliches System für alle Kinder, das Kinderarmut vermeidet, Teilhabe ermöglicht und Chancen eröffnet.“ Auch die Nachweispflicht, die an die Auszahlung geknüpft ist, müsse demnach entfallen.

„Für das darin zum Ausdruck kommende Misstrauen gegenüber Eltern gibt es keinen Anlass“ heißt es. Vielmehr würden Studien nahelegen, dass die kindbezogenen Leistungen auch im Sinne des Kindeswohls verwendet werden. Besonders viel Änderungsbedarf stellt die Bertelsmann-Stiftung bei der Situation für Kinder von alleinerziehenden Eltern fest. Diese Gruppe sei besonders armutsgefährdet. Zwar wurde im Gesetzentwurf verankert, Unterhaltsleistungen nicht vollständig anzurechnen. Trotzdem sieht dieser derzeit noch eine gestaffelte Anrechnungsrate von Unterhaltszahlungen auf die Kindergrundsicherung vor. Diese Staffelung müsse laut Stiftung entfallen und die geplante Streichung des staatlichen Unterhaltsvorschusses für Kinder im Schulalter bei Einkommen ab 600 Euro zurückgenommen werden. Für einige Alleinerziehende könnten diese Regelungen eine Schlechterstellung bedeuten, warnt die Bertelsmann-Stiftung.

Teilhabe muss für alle Kinder gelten

Auch Kinder und Jugendliche, die Asylbewerberleistungen beziehen, nimmt die Stiftung in den Blick. Diese müssten miteinbezogen werden und Anspruch auf Kindergrundsicherung bekommen, heißt es. Sabine Andresen, Professorin für Sozialpädagogik und Familienforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Präsidentin des Deutschen Kinderschutzbundes, betont dabei besonders das Recht auf Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche, auch ohne einen sicheren Aufenthaltsstatus. „Die UN-Kinderrechtskonvention ist hier sehr klar,“ so Andresen. Kinder im Asylbewerberleistungsbezug nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht in die Kindergrundsicherung einzubeziehen, untergrabe alle Integrationsbemühungen und beraube sie wichtiger Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten.

Die Kindergrundsicherung soll laut Familienministerin Lisa Paus (Grüne) Anfang 2025 eingeführt werden. Von der Bundesagentur für Arbeit gibt es aber Zweifel am rechtzeitigen Aufbau der dafür nötigen personellen und digitalen Infrastruktur. Am vergangenen Mittwoch teilte die Regierung dann mit, sie gehe davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit die mit der geplanten Kindergrundsicherung verbundenen Aufgaben gut bewältigen werde. So solle beispielsweise bereits frühzeitig mit der notwendigen Rekrutierung des benötigten Personals begonnen werden. Noch sind die Gespräche dazu aber noch nicht abgeschlossen.

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