„Keine Zeit zu verlieren“: AfD will Teilnahme an Bremen-Wahl durch Klage erzwingen
VonBona Hyun
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Die AfD will die Teilnahme an der Bremer Bürgschaftswahl gerichtlich erzwingen. Dafür reicht die Partei vor dem Termin am 14. Mai mehrere Klagen ein.
Bremen – Nach der Nichtzulassung der AfD zur Bürgerschaftswahl in Bremen versucht ein Teil der Partei, juristisch gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses vorzugehen. Ein sogenannter Rumpfvorstand um Landesvize Sergej Minich will mit einer einstweiligen Verfügung erwirken, dass die Partei doch noch zur Wahl am 14. Mai zugelassen wird. Das will die Partei durch eine einstweilige Anordnung erreichen.
AfD in Bremen klagt gegen Ausschluss von Bürgerschaftswahl – und droht mit Nachspiel
Die AfD hat gleich drei Klagen eingereicht. Diese gingen an das Bremer Verwaltungsgericht, das Wahlprüfungsgericht und den Staatsgerichtshof. Das teilten Minich und der Bremerhavener Kreisvorsitzende Thomas Jürgewitz bei einer Pressekonferenz am Mittwoch (19. April) mit. Ein Sprecher des Staatsgerichtshofs bestätigte den Eingang der Klage. Jürgewitz betonte, man habe mehrere Klagen eingereicht, um „keine Zeit zu verlieren.“
Der AfD-Rumpfvorstand gab sich laut dem Weser Kurier zuversichtlich, dass der Wahltermin zur Berücksichtigung der Klagen um vier bis sechs Wochen verschoben werde. Für den AfD-Vorstand stehe fest, dass der Landeswahlausschuss rechtswidrig gehandelt habe, als er die AfD von der Bürgerschaftswahl ausgeschlossen hat. „Die Urteile des Landeswahlausschusses sind einfach fehlerhaft. Da muss eine Nichtigkeit festgestellt werden“, zitierten mehrere Medien Minich.
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Bürgerschaftswahl in Bremen: AfD will Teilnahme gerichtlich erzwingen
Das will der Vorstand in der Klage an sechs Punkten beweisen. Unter anderem werfen sie buten un binnen zufolge der Landeswahlbereichsleiterin vor, die Listen nicht vorschriftsmäßig geprüft zu haben. Sie solle anderthalb Monate damit gewartet haben. So soll der AfD keine Zeit mehr geblieben sein, die formalen Fehler zu beheben.
Sollte das Gericht zugunsten der Partei entscheiden, dürfte sie an der Wahl teilnehmen oder die Wahl müsste verschoben werden. Sollte keine der Klagen im Vorfeld Erfolg haben, will die AfD ihre Klage beim Wahlprüfungsgericht aufrechterhalten, um die Wahl nachträglich anzufechten.
AfD bei Bremen-Wahl 2023 wegen konkurrierender Kandidatenlisten ausgeschlossen
Der Landeswahlausschuss hatte entschieden, die AfD nicht zur Bürgerschaftswahl zuzulassen, weil es mehrere konkurrierende Wahllisten gab. Zwei Landesvorstände streiten sich seit 2022, welcher von ihnen legitim ist, sie reichten die konkurrierenden Listen ein. Ein Wahlvorschlag stammte von dem Rumpfvorstand um Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.
Vor diesem Hintergrund lehnte der Landeswahlausschuss eine Zulassung der beiden konkurrierenden Listen Ende März ab. Bereits unmittelbar nach dem AfD-Aus in Bremen kündigten Vertreter der beiden AfD-Lager die Prüfung rechtlicher Schritte an. (bohy/dpa)