14. Mai 2023

Bremen-Wahl: So funktioniert die Briefwahl

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Im Mai findet die Bürgerschaftswahl in Bremen statt. Wähler können ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Wir erklären, wie die Briefwahl abläuft, und was es dabei zu beachten gibt.

Bremen – Am 14. Mai 2023 wählt Bremen sein neues Parlament. Alle Wahlberechtigten, die nicht vor Ort ihre Stimme abgeben können oder möchten, haben die Möglichkeit per Briefwahl an der Bremen-Wahl teilzunehmen.

Briefwahl 2023Bremische Bürgerschaft
Beantragen der Briefunterlagenbis 12. Mai 2023, 18 Uhr
Abgabe der Briefwahlbis 14 Mai 2023, 18 Uhr

Bremen-Wahl: Briefwahl beantragen – auch online möglich

Jeder Bürger, der in das Bremer Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann beim zuständigen Wahlamt einen Antrag auf Briefwahl stellen. Der Briefwahl-Antrag kann sowohl schriftlich als auch persönlich erfolgen. Ein Antrag per Telefon ist nicht möglich.

Ein Antrag kann wie folgt gestellt werden

  • Per Wahlbenachrichtigung
  • Per Brief, E-Mail oder Fax
  • Per Onlineformular
  • Per persönlichem Antrag im zuständigen Wahlamt

Der Antrag für die Briefwahl muss bis spätestens Freitag, 12. Mai 2023, 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Für einen Antrag nach dieser Frist muss ein begründeter Ausnahmefall nachgewiesen werden. Das kann zum Beispiel bei einer Erkrankung ein ärztliches Attest sein. Die Frist für Ausnahmefälle endet am Wahltag um 15 Uhr.

Folgende Informationen müssen Antragsteller angeben:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
  • ggf. eine abweichende Versandanschrift
Bei der Bremen-Wahl 2023 können Wählende ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahl-Unterlagen werden per Post zugeschickt. Folgendes ist in den Unterlagen enthalten:

  • Wahlschein
  • Ein oder mehrere Stimmzettel
  • Ein Stimmzettelumschlag bzw. mehrere Stimmzettelumschläge
  • Roter Wahlbriefumschlag
  • Merkblatt mit Infos rund um die Briefwahl

Wie auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal, ist der Stimmzettel persönlich und geheim auszufüllen. Dabei ist zu beachten, dass jedem Wählenden fünf Stimmen pro Wahl zur Verfügung stehen. Werden mehr als fünf Kreuze gesetzt, ist der Stimmzettel ungültig. Als Nächstes muss jeder Stimmzettel in den richtigen Stimmzettelumschlag:

  • Der weiße Stimmzettel (Bürgerschaftswahl) muss in den blauen Umschlag.
  • Der gelbe Stimmzettel (Kommunalwahl) muss in den gelben Umschlag.
  • Der grüne Stimmzettel (Unionsbürger bei der Kommunalwahl) muss in den grünen Umschlag.

Zudem muss der Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift unterzeichnet werden. Damit wird eidesstattlich bestätigt, dass der Bürger persönlich gewählt hat.

Zu guter Letzt werden der Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag bzw. die verschlossenen Stimmzettelumschläge in den roten Wahlbriefumschlag gelegt.

Wahl-O-Mat zur Bremen-Wahl 2023

Bei der Wahlentscheidung kann der Wahl-O-Mat eine wertvolle Hilfe sein. Hier können Sie den Wahl-O-Mat direkt nutzen:

Bis wann müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen eingereicht werden?

Der Brief muss bis zum Wahltag, also dem 14. Mai, 18 Uhr beim Wahlamt eingehen. Er kann aber auch direkt beim Wahlamt abgegeben oder eingeworfen werden. Grundsätzlich ist das Versenden der Briefwahl kostenlos. Bei besonderen Versendungsformen wie zum Beispiel aus dem Ausland müssen Wähler den Brief jedoch ausreichend frankieren.

Werden Sie die Bürgerschaftswahl in Bremen verfolgen?

Wer darf bei der Bremischen Bürgerschaftswahl wählen?

Bei der Bremischen Bürgerschaftswahl sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptsitz im Land Bremen haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigte erhalten bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Diese informiert sowohl über Zeit und Ort der Wahl als auch über die Briefwahl. (jsch)

Rubriklistenbild: © Andreas Arnold / dpa

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