Brorhilker ist nicht irgendwer. Vom US-Wirtschaftsnachrichtenkanal Bloomberg 2021 zu den „50 Most Influential People“ in der Kategorie Finance gezählt, vom Magazin Global Investigations Review für ihre Cum-ex-Verfahren mit dem Most Important Court Case of the Year Award prämiert, konnte Brorhilker in vergleichsweise kurzer Zeit den ersten Musterprozess zu Cum ex beginnen. Verfahren gegen 1700 der bundesweit 1800 Beschuldigten liefen 2023 unter ihrer Leitung, alle bereits erfolgten Anklagen führten zu Schuldsprüchen.
Cum ex-Anwältin schmeißt hin – Brorhilker gerät an ihre Grenzen
Brorhilker verschonte weder große Banken, noch ihre Chefs mit Anklagen, darunter so prominente wie Anshu Jain und Josef Ackermann (ehemals Deutsche Bank) oder Christian Olearius (Hamburger Warburg-Bank). Um diese Ermittlungserfolge richtig würdigen zu können, muss daran erinnert werden, dass deutsche Behörden bereits seit 1992 wissen, dass Banken und Privatpersonen mit den Cum-ex-Geschäften den Fiskus schädigen!
Die Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat nach jahrelangen Cum-Ex-Verfahren gekündigt und verkündet, als Geschäftsführerin der Nichtregierungsorganisation „Bürgerbewegung Finanzwende“ gegen Finanzkriminalität kämpfen zu wollen.
Erst im letzten Jahr verhinderten über 80 000 Menschen per Petition den Versuch eines Eingriffs in die Ermittlungs- und Strafverfolgungsarbeit Brorhilkers durch ihren Vorgesetzten, NRW-Justizminister Benjamin Limbach.
Nun sieht sich Anne Brorhilker offenbar an der Grenze ihrer Aufklärungsmöglichkeiten im staatsanwaltlichen Ermittlungsbereich angelangt. Denn ihr ging und geht es nach eigener Aussage nicht um Einzeltäter, sondern darum, das Übel an der Wurzel zu packen, das Systemische herauszuarbeiten, das zu dieser immer wieder sich selbst erneuernden Wirtschaftskriminalität führt. Dass sie außerdem um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten und sich bei dem Verein „Bürgerbewegung Finanzwende“ beworben hat, zeigt die Richtung an, mit der Brorhilker ihre Aufklärungsarbeit fortsetzen will statt zu resignieren.
Unternehmen und der Staat – „Steuerhinterzieher kommen besser weg als Sozialhilfebetrüger“
Tatsächlich liegen die Grenzen der Aufklärung und Verfolgung eben nicht nur in der unzureichenden Ausstattung der damit betrauten staatlichen Organe. Vielmehr müssen wir die Machtverschiebung vom Staat zu privaten Unternehmen zur Kenntnis nehmen, wobei letztere von ihren ökonomischen Kennziffern her inzwischen selbst die Größenordnung von Staaten erreicht haben. Solche Multis müssen Recht und Rechtsstaaten nicht mehr in jedem Fall hinnehmen, sondern wirken an der internationalen Rechtsgestaltung mit – bis hin zur Aushebelung von staatlichen Gerichten durch private Schiedsgerichte. Solchen Fragen widmet sich unter anderem der vor 30 Jahren von dem Politikwissenschaftler und Wirtschaftskriminologen Professor Hans See gegründete Verein Business Crime Control (BCC).
BCC teilt mit Anne Brorhilker die Empörung darüber, dass „Steuerhinterzieher in großem Stil in Deutschland besser wegkommen als Sozialhilfebetrüger“. Die Täter fühlten sich „über allem stehend, auch über dem Gesetz“. BCC führt dies auf ein Bewusstsein und eine Verhaltensweise zurück, die aus der extremen Vermögensungleichheit in Deutschland und dem damit verbundenen Macht- und Einflusszuwachs der obersten Schicht resultieren. Nur so ist es zu erklären, dass erst ein höchstrichterliches Urteil feststellen musste, dass es kriminell ist, nicht gezahlte Steuer vom Staat „zurück“ zu verlangen.
Bittere Erkenntnis - ein innenpolitischer Rückblick auf das Jahr 2023
Als weiteres Problem benennt BCC eine Politik, die den privaten Unternehmenssektor immer zuerst unter der Brille des „Standortwettbewerbs“ sieht. Im Zweifel rangiert Unternehmensschutz vor Aufklärung – mit der Konsequenz einer erheblichen Schädigung des Gemeinwesens. Professor Christoph Spengel bezeichnete die Cum-cum- und Cum-ex-Geschäfte 2018 als „den größten Steuerraub in der Geschichte Europas“.
Die politisch gewollte scheinbar unaufhaltsame Privatisierung von Gemeingütern wird zu einem weiteren Problem, indem sie die Intransparenz von Geschäftsaktivitäten privatisierter Gemeingüter durch das Privatrecht fördert. Dagegen hilft nur größtmögliche Transparenz – insbesondere bei den großen Konzernen. Zahlreiche Vorschläge reichen inzwischen bis hin zu einer Demokratisierung der Wirtschaft.
Es sind also eine Vielzahl von „dicken Brettern“ zu bohren, um „das Übel an der Wurzel zu packen, das Systemische herauszuarbeiten“. Vielleicht bietet ja die neu in Frankfurt am Main etablierte EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche AMLA (Anti-Money Laundering Authority) einen neuen Ansatz.
Herbert Storn ist Vorsitzender von Business Crime Control (BCC) und schreibt Bücher wie „Business Crime – Skandale mit System“.