Mitteilung von Scholz

Bundeskabinett beschließt Gas- und Strompreisbremse

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Das Bundeskabinett beschließt die Gas- und Strompreisbremse, teilte Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Freitag, 25. November 2022, mit.

Berlin – Im Rahmen einer Pressekonferenz mit der französischen Ministerpräsidentin Élisabeth Borne ließ Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Katze aus dem Sack: Das Bundeskabinett beschließt die Gas- und Strompreisbremse. Diese wichtige Entscheidung hätte das Kabinett soeben getroffen, teilte Scholz am Freitag, 25. November 2022, mit. Auf diesem Wege sollen Bürger besser mit den Preissteigerungen in ganz Deutschland zurechtkommen.

Olaf Scholz (SPD) verkündet: Bundeskabinett beschließt Gas- und Strompreisbremse

Sowohl mit der Gas- als auch mit der Strompreisbremse reagiert die Politik in Form der Ampelregierung auf die stark gestiegenen Energiepreise. Ab 2023 sollen sie die Belastungen für Haushalte sowie Unternehmen finanziell abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Einmalzahlung beschlossen, die Kunden von Fernwärme und Gas im Dezember 2022 zugutekommen soll.

Im Rahmen seines Treffens mit der französischen Ministerpräsidentin Élisabeth Borne (rechts) verkündete Kanzler Olaf Scholz (SPD), dass das Bundeskabinett Gas- und Strompreisbremse beschließt.

Im Dezember müssen Bundestag und Bundesrat die Strom- und Gaspreisbremse noch final beschließen. Dann können die Energiebremsen wie geplant 2023 in Kraft treten. Diese beiden Entlastungen für Verbraucher sind bis April 2024 befristet und sollten ursprünglich ab März 2023 greifen. Doch sollen sowohl Bürger als auch Unternehmen nun rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden. Im März sollen dafür die Entlastungsbeträge für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden.

Bundeskabinett beschließt Gas- und Strompreisbremse: So sollen sie Verbraucher und Unternehmen entlasten

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Bis zur 80-Prozent-Grenze soll der Preis für Wärmekunden 9,5 Prozent betragen.

Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Als Entlastung beim Strompreis wiederum sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. (mit Material der dpa)

* Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt am Freitag, 25. November 2022, um 17:36 Uhr aktualisiert.

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa

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