- VonLeon Malte Cilsikschließen
Um die 200 Euro Energiepauschale zu beantragen, brauchen Studierende eine BundID. Aber wie funktioniert die Anmeldung. Eine Anleitung.
Hamm – Nach Millionen von Erwerbstätigen und Rentnern können bald auch Studierende erstmals die sogenannte Energiepreispauschale beantragen – insofern sie diese nicht unter bestimmten Voraussetzungen schon erhalten haben.
Berechtigt sind Studierende, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Auch Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler auf Fach- und Berufsfachschulen haben einen Anspruch – insgesamt sind es damit rund 3,5 Millionen Menschen.
200-Euro-Energiepauschale: Auszahlung an BundID gekoppelt
Der steuerfreie Zuschuss soll ihnen angesichts der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zur Unterstützung dienen. Doch ist die Auszahlung mit einigen Hürden verbunden.
Da es anders als etwa bei Rentenzahlungen keine zentrale Stelle gibt, bei der alle Studierenden und Fachschüler erfasst sind, haben Bund und Länder zu diesem Zweck ein digitales Portal für die Auszahlung entwickelt.
Das Portal ist zwar bereits erreichbar, eine Antragstellung jedoch noch nicht möglich. Um doppelte Auszahlungen zu vermeiden, wird ab dem 15. März eine Identifizierung über die BundID zwingend nötig. Diese können Studierende bereits jetzt anlegen.
Die BundID
Die 2019 eingeführte BundID ist ein Nutzerkonto des Bundes für Amtsgeschäfte. Es dient generell dazu, deutsche Staatsbürger eindeutig zu identifizieren, damit Verwaltungsangelegenheiten auch über das Internet erledigt werden können. Nachdem es in den vergangenen Jahren wenig Fortschritte bei der BundID gab, könnte die Energiepreispauschale neue Dynamik in die Entwicklung bringen. Denn nun soll sie auch zur Identifikation berechtigter Studierender und Fachschüler genutzt werden.
BundID beantragen – eine Checkliste
Das BundID-Konto kann online erstellt werden – eine Schritt-für-Schritt Anleitung hilft dabei. Jedoch werden vorab einige Dinge benötigt.
Empfohlen wird die Option „Online-Ausweis“, da dieser für jeden Online-Antrag nutzbar ist und als Identifizierungsmittel das höchste Vertrauensniveau erfüllt.
Folgende Dinge werden für die Erstellung benötigt:
- Smartphone mit NFC-Fähigkeit (gilt für die meisten moderneren Geräte)
- Die AusweisApp2 (bereitgestellt von der Governikus GmbH & Co KG im Auftrag des Bundes)
- Ein gültiger Personalausweis mit eID-Funktion (alle Ausweise, die nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurden)
- Der PIN-Brief zum Personalausweis (wurde beim Erhalt ausgestellt, kann bei Verlust bei der jeweiligen Gemeinde festgelegt werden)
Nach der Kontoerstellung bei BundID können Benutzername, Sicherheitsfrage und Passwort festgelegt werden. Damit ist von dieser Seite alles vorbereitet für den Antrag auf die 200 Euro.
200-Euro-Energiepauschale: Wie geht es weiter?
Ab dem 15. März können die Studierenden und Fachschüler dann direkt die Energiepreispauschale beantragen. Wa.de hat erklärt, wie das geht.
Angesichts steigender Lebenshaltungskosten würden sich wohl nicht nur Studierende und Schüler freuen, wenn sie nichts für ihren Einkauf zahlen müssten. Mit ein wenig Aufwand können sie dabei zumindest Geld zurückbekommen.
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