Mehr Arbeit für Polizei und Justiz?

Milliardeneinsparung durch Cannabis-Gesetz? Kritik an Lauterbachs „lächerlicher“ Berechnung

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Legalisierungsarchitekt Karl Lauterbach: Wie beeinflusst sein Cannabis-Gesetz Justiz und Polizei?
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Karl Lauterbach preist die Legalisierung von Cannabis mit der Entlastung der Behörden – doch geht seine Rechnung auf?

Berlin – In Karl Lauterbachs Argumentenkasten für die Cannabis-Legalisierung findet sich auch das Thema Behördenentlastung. So heißt es auf der Website des Gesundheitsministeriums: „Die drei zentralen Ziele sind: Jugendliche besser schützen, den Konsum sicherer machen sowie Justiz und Polizei entlasten.“ Nach der möglichen Freizeitlegalisierung hätten die Behörden demnach weniger zu tun. Der Deutsche Richterbund hält das für eine Illusion, die Opposition spottet bei Merkur.de über Lauterbachs Berechnungen – und selbst aus der eigenen Koalition gibt es Änderungsrufe.

Milliarden gespart? Lauterbachs Cannabis-Berechnungen für CSU „lächerlich“

Im überarbeiteten Gesetzentwurf heißt es, das Bundesgesundheitsministerium rechne mit einer Kostenentlastung bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Konkret ist die Rede von „jährlichen Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen Euro, bei Gerichten in Höhe von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen in Höhe von 35 Millionen Euro“.

Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger hält diese Berechnungen für „völlig überzogen“ und sagt unserer Redaktion: „Es ist lächerlich zu glauben, dass man durch diese Entkriminalisierung etwas einsparen kann.“ Einsparungen, die an der einen Stelle gemacht würden, vervielfachten sich durch das Modell der Abgabe von Cannabis in den in Säule 1 vorgesehenen Social Clubs. „Allein dadurch, dass man die Club-Mitgliedschaft der Konsumenten, die Höchstbesitzmenge und eine mögliche Doppelmitgliedschaft kontrollieren muss“, meint Pilsinger. Kontrollen der Lieferketten und Sicherheitsbestimmungen für die Clubs noch nicht eingerechnet.

Der Münchner CSU-Politiker Stephan Pilsinger sitzt seit 2017 im Deutschen Bundestag. Der Arzt ist Mitglied im Gesundheitsausschuss.

„Die Annahme einer massiven Entlastung der Justiz ist völlig unrealistisch“

Das denkt auch der Deutsche Richterbund (DRB). „Die Annahme einer massiven Entlastung der Justiz ist völlig unrealistisch“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Zu erwarten sei, dass das „extrem kleinteilige Gesetz in der Umsetzung zu hohem Kontrollaufwand, zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen zusätzlichen Verfahren vor den Gerichten“ führen würde. Unter dem Strich dürften die Pläne sogar eher zu einer Mehrbelastung für die Justiz führen, vermutet Rebehn.

An anderer Stelle wird im Referentenentwurf zum Cannabisgesetz auf den Ökonomen Justus Haucap verwiesen. Seine Studie „Fiskalische Auswirkungen einer Cannabislegalisierung in Deutschland“ kommt mit Blick auf das diskutierte Zwei-Säulen-Modell auf folgende Einsparungen:

  • eingesparte Polizeikosten: 800 Mio. Euro pro Jahr
  • eingesparte Gerichtskosten: 220 Mio. Euro pro Jahr
  • eingesparte Justizvollzugskosten: 35 Mio. Euro pro Jahr.

Haucap setzt sich seit Jahren für eine Legalisierung von Cannabis ein. In einem Gastbeitrag für unser Format „Stimme der Ökonomen“ schrieb er unter anderem wie ein entsprechender Markt aussehen sollte, und welche Besteuerung sinnvoll ist.

Der Entwurf sieht vor, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften, wie anfänglich diskutiert worden war, soll es aber nicht geben. Cannabis soll stattdessen in genannten Cannabis-Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen. Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition hoffen, dass die Legalisierung noch dieses Jahr umgesetzt wird.

FDP-Cannabis-Expertin fordert „weitreichende Änderungen“ am „Bürokratiemonster“-Gesetz

Als eine der stärksten Verfechterinnen der Legalisierung gilt die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke. Sie ist sucht- und drogenpolitische Sprecherin der Fraktion und sagt Merkur.de: „Cannabis-Clubs und Eigenanbau dürfen nicht zu einer Mehrbelastung von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden führen.“ Aktuell trage der Gesetzentwurf von Karl Lauterbach jedoch „eine prohibitionistische Handschrift“ samt mehrerer kleinteiliger Maßnahmen. Die Folge: ein „Bürokratiemonster“.

Kristine Lütke sitzt seit 2021 im Deutschen Bundestag. Die gebürtige Nürnbergerin ist Mitglied im Gesundheitsausschuss und FDP-Berichterstatterin fürs Cannabis-Gesetz.

Laut Lütke braucht es daher „weitreichende Änderungen“ im bisherigen Referentenentwurf. Lütke fordert „verhältnismäßige und kluge Regularien, die einerseits für echten Jugendschutz sorgen und andererseits nicht zu einer Mehrbelastung von Polizei und Justiz führen.“ Sie kritisiert das strikte Konsumverbot im Abstand von 200 Metern – ursprünglich waren 250 Meter geplant – etwa zu den Anbauvereinigungen. „Das ist nur schwer zu kontrollieren.“ Und womöglich eine Mehrbelastung für deutsche Behörden. (as)

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