Cannabis-Legalisierung

„Konsumverbot über Verkehrsrecht“: Wissing plant, Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr zu lockern

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Ab April könnte Cannabis in Deutschland legal sein. Experten fordern eine Lockerung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr – Wissing will nun handeln.

Berlin – Bei der geplanten Cannabis-Legalisierung der Ampel-Koalition ist bislang immer noch nicht geklärt, welche Konsequenzen dabei für Konsumentinnen und Konsumenten im Straßenverkehr entstehen werden. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) will sich der Frage nun annehmen. Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung hatte sich Wissing gegen die aktuell geltende 0,0-Grenze für Cannabis ausgesprochen.

„Das wäre ein Konsumverbot über das Verkehrsrecht. Das will ich nicht“, sagte der Minister. Wie genau der zukünftige Grenzwert aussehen soll, konnte Wissing aber noch nicht beantworten. „Ich kann das aber nicht entscheiden, weil ich kein Mediziner bin“, so Wissing. Die Entscheidung solle eine Expertenkommission „im Frühjahr“ treffen.

Strikte Grenzwerte können THC noch Tage nach Konsum von Cannabis nachweisen

Das Problem beim aktuellen Grenzwert von einem Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC pro Milliliter Blut ist, dass der Konsum zum Zeitpunkt einem positiven Test schon lange zurückliegen kann. „Grundsätzlich ist für uns vor Ort nicht feststellbar, ob eine Person das direkt vor Fahrtantritt konsumiert hat oder am Abend vorher. Oder möglicherweise auch eine Woche vorher“, teilte Polizeirat Michael Fengler dem MDR mit. Wie lange der Wirkstoff im Blut nachweisbar sei, hänge mit der Häufigkeit des Konsums zusammen.

Kiffen und Autofahren? Verkehrsminister Wissing plant wohl eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr. (Archivbild)

Aufgrund der langen Zeitspanne, in der THC im Körper nachweisbar sein kann, müssten auch solche Menschen eine Strafe oder sogar den Verlust ihres Führerscheins befürchten, die überhaupt nicht unter dem Einfluss von Cannabis stehen würden. Zum Vergleich: Bei Alkohol gilt im Straßenverkehr bislang eine Grenze von 0,5 Promille.

„Kein besonders hohes Verkehrsrisiko“ – Experten fordern höheren Grenzwert

Rechtsmediziner Professor Stefan Tönnes hat sich gegenüber dem MDR für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Cannabis-Wirkstoff pro Milliliter Blut ausgesprochen. Dieser Wert sei im Vergleich zur jetzigen Grenze nur „etwas erhöht“ und stelle „kein besonders hohes Verkehrsrisiko“ dar. Der Vorteil der Anhebung sei aber, dass er Konsumentinnen und Konsumenten vor einer Falschbeurteilung bewahren würde, sollten sie im Straßenverkehr kontrolliert werden.

Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes, hatte ebenfalls eine Erhöhung des Grenzwertes gefordert. Für ihn sei die Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten durch kein vernünftiges Argument gedeckt, wie es in einem Lesungsdokument des Bundestages protokolliert ist.

Deutschland: Cannabis, Gehalt, Pfand - die Änderungen 2024 in einer Fotogalerie

Zum 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.
Zum 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen 2024 (Symbolfoto).
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen 2024 (Symbolfoto).  © Carsten Koall/dpa
Die verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.
Die verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.  © Bernd Weißbrod/dpa
Zum 1. April 2024 soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.
Zum 1. April 2024 soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.  © William Archie/Detroit Free Pre/dpa
Ab Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.
Ab Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.  © Patrick Pleul/dpa
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.  © Jens Kalaene/dpa
Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker liegt neben einem Bündel unterschiedlicher Anschlusskabel. Der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte in der Europäischen Union kommt.
Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker liegt neben einem Bündel unterschiedlicher Anschlusskabel. Der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte in der Europäischen Union kommt.  © Jens Büttner/dpa
Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte. © Annegret Hilse/dpa
Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es 2024 nicht mehr heben.
Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es 2024 nicht mehr heben. © Martin Gerten
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen. © Christoph Soeder/dpa

Auch der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Andreas Krämer, hält eine Erhöhung des Grenzwertes auf 3,5 Nanogramm für vernünftig. „Ich denke, dass man mit einer Anhebung, zum Beispiel auf den Wert von 3,5, hier durchaus ein beherrschbares und auch von Seiten des Staates verantwortbares Risiko in Kauf nimmt“, sagte er dem MDR. Seiner Einschätzung nach müsse eine mögliche Erhöhung auch in das geplante Cannabis-Gesetz mitaufgenommen werden.

„THC-Grenzwert wirkt präventiv“ – Kritik an Grenzwerterhöhung von DEKRA-Vertreter

Doch es gibt auch Stimmen, die einer Erhöhung des aktuell geltenden Grenzwertes kritisch gegenüber stehen. Dr. Thomas Wagner, Vertreter der Expertenorganisation DEKRA teilte mit, dass ein niedriger Grenzwert und die damit verbundenen Strafen auch eine abschreckende Wirkung hätten. Der derzeit gültige „THC-Grenzwert wirkt präventiv“, sagte er im bei einer Expertenlesung im Bundestag. Die Verkehrssicherheit werde somit gestärkt.

Auch von der Polizei wird Kritik an dem Legalisierungsvorhaben der Bundesregierung laut. Das Gesetz sei mit seinen vielen verschiedenen und kleinteiligen Regelungen ein „Regelungsmonster“. Gegenüber IPPEN.MEDIA teilte Rainer Wendt, Chef der deutschen Polizeigewerkschaft, mit, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach „keine Ahnung“ davon habe, „welche Kapazitäten die Polizei hat und wie wir das alles händeln wollen.“

Wissing will an Grenzwerterhöhung festhalten – „Verkehrssicherheit“ stehe aber im Mittelpunkt

„Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist“, sagte Wissing der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ein solches Phänomen gebe es bei Alkohol dagegen nicht. Um hier für eine Gleichberechtigung zu sorgen, wolle er an dem Vorhaben einer Grenzwerterhöhung festhalten.

Weiterhin gelte, dass „die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt“ stehe, so Wissing. Dabei sei es egal, ob ein Fahrer oder eine Fahrerin Alkohol oder Cannabis konsumiert hat. Am Straßenverkehr sollten Bürger und Bürgerinnen nur teilnehmen, wenn sie in der Lage sind, ihr Auto „vollständig zu beherrschen“. (nhi)

Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels wurde geschrieben, dass Georg Wurth, Vorsitzender des deutschen Hanfverbandes, einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr von 3 Nanogramm fordert. Dies ist nicht korrekt und wurde korrigiert.

Rubriklistenbild: © Soeren Stache/picture alliance/dpa

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