Cannabis-Legalisierung

Wissing will Cannabis-Grenzwerte für Autofahrer lockern

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Verkehrsminister Wissing spricht sich gegen die 0,0-Grenze für Cannabis im Straßenverkehr aus. Doch wie der zukünftige Grenzwert aussehen soll, bleibt offen.

Berlin – Die Auswirkungen der geplanten Cannabis-Legalisierung der Ampel-Koalition auf den Straßenverkehr sind noch unklar. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat sich aber dazu entschlossen, sich dieser Frage zu widmen. Er positionierte sich gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung gegen die derzeitige 0,0-Grenze für Cannabis.

„Das wäre ein Konsumverbot über das Verkehrsrecht. Das will ich nicht“, erklärte der Minister. Wie der zukünftige Grenzwert aussehen soll, konnte Wissing jedoch nicht sagen. „Ich kann das aber nicht entscheiden, weil ich kein Mediziner bin“, sagte er. Eine Expertenkommission soll „im Frühjahr“ eine Entscheidung treffen.

Cannabis bei Verkehrskontrolle noch Tage nach Konsum nachweisbar

Das Problem mit dem aktuellen Grenzwert von einem Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC pro Milliliter Blut besteht darin, dass der Konsum zum Zeitpunkt eines positiven Tests bereits weit zurückliegen kann. Polizeirat Michael Fengler erklärte dem MDR: „Grundsätzlich ist für uns vor Ort nicht feststellbar, ob eine Person das direkt vor Fahrtantritt konsumiert hat oder am Abend vorher. Oder möglicherweise auch eine Woche vorher“. Die Nachweisbarkeit des Wirkstoffs im Blut hänge auch von der Häufigkeit des Konsums ab.

Kiffen und Autofahren? Verkehrsminister Wissing plant wohl eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr. (Archivbild)

Aufgrund der langen Nachweisbarkeit von THC im Körper könnten auch solche Menschen bestraft oder sogar ihren Führerschein verlieren, die nicht unter dem Einfluss von Cannabis stehen. Im Vergleich dazu liegt die Grenze für Alkohol im Straßenverkehr bei 0,5 Promille.

„Kein besonders hohes Risiko“ – Experten wollen Grenzwert mehr als verdreifachen

Rechtsmediziner Professor Stefan Tönnes sprach sich im MDR für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Cannabis-Wirkstoff pro Milliliter Blut aus. Dieser Wert sei im Vergleich zur aktuellen Grenze nur „etwas erhöht“ und stelle „kein besonders hohes Verkehrsrisiko“ dar. Der Vorteil einer solchen Erhöhung sei, dass sie Konsumenten vor einer Fehlbeurteilung schützen würde, sollten sie im Straßenverkehr kontrolliert werden.

Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes, forderte ebenfalls eine Erhöhung des Grenzwertes. Er sieht keine stichhaltigen Argumente für die unterschiedliche Behandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten, wie es in einem Lesungsdokument des Bundestages festgehalten ist.

Deutschland: Cannabis, Gehalt, Pfand - die Änderungen 2024 in einer Fotogalerie

Zum 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.
Zum 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen 2024 (Symbolfoto).
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen 2024 (Symbolfoto).  © Carsten Koall/dpa
Die verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.
Die verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.  © Bernd Weißbrod/dpa
Zum 1. April 2024 soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.
Zum 1. April 2024 soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.  © William Archie/Detroit Free Pre/dpa
Ab Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.
Ab Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.  © Patrick Pleul/dpa
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.  © Jens Kalaene/dpa
Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker liegt neben einem Bündel unterschiedlicher Anschlusskabel. Der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte in der Europäischen Union kommt.
Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker liegt neben einem Bündel unterschiedlicher Anschlusskabel. Der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte in der Europäischen Union kommt.  © Jens Büttner/dpa
Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte. © Annegret Hilse/dpa
Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es 2024 nicht mehr heben.
Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es 2024 nicht mehr heben. © Martin Gerten
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen. © Christoph Soeder/dpa

Auch Andreas Krämer, Fachanwalt für Verkehrsrecht, hält eine Erhöhung des Grenzwertes auf 3,5 Nanogramm für sinnvoll. „Ich denke, dass man mit einer Anhebung, zum Beispiel auf den Wert von 3,5, hier durchaus ein beherrschbares und auch von Seiten des Staates verantwortbares Risiko in Kauf nimmt“, sagte er dem MDR. Er glaubt, dass eine mögliche Erhöhung in das geplante Cannabis-Gesetz aufgenommen werden sollte.

Kritiker sehen in niedrigem THC-Grenzwert „präventive“ Wirkung

Es gibt jedoch auch kritische Stimmen gegen eine Erhöhung des derzeitigen Grenzwertes. Thomas Wagner von der Expertenorganisation DEKRA ist der Meinung, dass ein niedriger Grenzwert und die damit verbundenen Strafen abschreckend wirken. „THC-Grenzwert wirkt präventiv“, sagte er bei einer Expertenlesung im Bundestag. Dies würde die Verkehrssicherheit stärken.

Die Polizei äußert ebenfalls Kritik an den Legalisierungsplänen der Bundesregierung. Das Gesetz sei mit seinen vielen verschiedenen und kleinteiligen Regelungen ein „Regelungsmonster“. Rainer Wendt, Chef der deutschen Polizeigewerkschaft, sagte gegenüber IPPEN.MEDIA, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach „keine Ahnung“ davon habe, „welche Kapazitäten die Polizei hat und wie wir das alles händeln wollen.“

Wissing will an Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes festhalten

Wissing erklärte der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist“. Ein solches Phänomen gebe es bei Alkohol nicht. Um hier für Gleichberechtigung zu sorgen, möchte er an dem Vorhaben einer Grenzwerterhöhung festhalten.

Wissing betonte, dass „die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt“ stehen sollte, unabhängig davon, ob ein Fahrer Alkohol oder Cannabis konsumiert hat. Menschen sollten aber nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie in der Lage sind, ihr Auto „vollständig zu beherrschen“. (nhi)

Redakteur Nils Hinsberger hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen in ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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