VonNils Thomas Hinsbergerschließen
Verkehrsminister Wissing spricht sich gegen die 0,0-Grenze für Cannabis im Straßenverkehr aus. Doch wie der zukünftige Grenzwert aussehen soll, bleibt offen.
Berlin – Die Auswirkungen der geplanten Cannabis-Legalisierung der Ampel-Koalition auf den Straßenverkehr sind noch unklar. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat sich aber dazu entschlossen, sich dieser Frage zu widmen. Er positionierte sich gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung gegen die derzeitige 0,0-Grenze für Cannabis.
„Das wäre ein Konsumverbot über das Verkehrsrecht. Das will ich nicht“, erklärte der Minister. Wie der zukünftige Grenzwert aussehen soll, konnte Wissing jedoch nicht sagen. „Ich kann das aber nicht entscheiden, weil ich kein Mediziner bin“, sagte er. Eine Expertenkommission soll „im Frühjahr“ eine Entscheidung treffen.
Cannabis bei Verkehrskontrolle noch Tage nach Konsum nachweisbar
Das Problem mit dem aktuellen Grenzwert von einem Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC pro Milliliter Blut besteht darin, dass der Konsum zum Zeitpunkt eines positiven Tests bereits weit zurückliegen kann. Polizeirat Michael Fengler erklärte dem MDR: „Grundsätzlich ist für uns vor Ort nicht feststellbar, ob eine Person das direkt vor Fahrtantritt konsumiert hat oder am Abend vorher. Oder möglicherweise auch eine Woche vorher“. Die Nachweisbarkeit des Wirkstoffs im Blut hänge auch von der Häufigkeit des Konsums ab.
Aufgrund der langen Nachweisbarkeit von THC im Körper könnten auch solche Menschen bestraft oder sogar ihren Führerschein verlieren, die nicht unter dem Einfluss von Cannabis stehen. Im Vergleich dazu liegt die Grenze für Alkohol im Straßenverkehr bei 0,5 Promille.
„Kein besonders hohes Risiko“ – Experten wollen Grenzwert mehr als verdreifachen
Rechtsmediziner Professor Stefan Tönnes sprach sich im MDR für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Cannabis-Wirkstoff pro Milliliter Blut aus. Dieser Wert sei im Vergleich zur aktuellen Grenze nur „etwas erhöht“ und stelle „kein besonders hohes Verkehrsrisiko“ dar. Der Vorteil einer solchen Erhöhung sei, dass sie Konsumenten vor einer Fehlbeurteilung schützen würde, sollten sie im Straßenverkehr kontrolliert werden.
Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes, forderte ebenfalls eine Erhöhung des Grenzwertes. Er sieht keine stichhaltigen Argumente für die unterschiedliche Behandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten, wie es in einem Lesungsdokument des Bundestages festgehalten ist.
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Auch Andreas Krämer, Fachanwalt für Verkehrsrecht, hält eine Erhöhung des Grenzwertes auf 3,5 Nanogramm für sinnvoll. „Ich denke, dass man mit einer Anhebung, zum Beispiel auf den Wert von 3,5, hier durchaus ein beherrschbares und auch von Seiten des Staates verantwortbares Risiko in Kauf nimmt“, sagte er dem MDR. Er glaubt, dass eine mögliche Erhöhung in das geplante Cannabis-Gesetz aufgenommen werden sollte.
Kritiker sehen in niedrigem THC-Grenzwert „präventive“ Wirkung
Es gibt jedoch auch kritische Stimmen gegen eine Erhöhung des derzeitigen Grenzwertes. Thomas Wagner von der Expertenorganisation DEKRA ist der Meinung, dass ein niedriger Grenzwert und die damit verbundenen Strafen abschreckend wirken. „THC-Grenzwert wirkt präventiv“, sagte er bei einer Expertenlesung im Bundestag. Dies würde die Verkehrssicherheit stärken.
Die Polizei äußert ebenfalls Kritik an den Legalisierungsplänen der Bundesregierung. Das Gesetz sei mit seinen vielen verschiedenen und kleinteiligen Regelungen ein „Regelungsmonster“. Rainer Wendt, Chef der deutschen Polizeigewerkschaft, sagte gegenüber IPPEN.MEDIA, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach „keine Ahnung“ davon habe, „welche Kapazitäten die Polizei hat und wie wir das alles händeln wollen.“
Wissing will an Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes festhalten
Wissing erklärte der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist“. Ein solches Phänomen gebe es bei Alkohol nicht. Um hier für Gleichberechtigung zu sorgen, möchte er an dem Vorhaben einer Grenzwerterhöhung festhalten.
Wissing betonte, dass „die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt“ stehen sollte, unabhängig davon, ob ein Fahrer Alkohol oder Cannabis konsumiert hat. Menschen sollten aber nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie in der Lage sind, ihr Auto „vollständig zu beherrschen“. (nhi)
Redakteur Nils Hinsberger hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen in ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.
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