Clans abschieben: Kriminalbeamte freuen sich über Faeser-Plan – Warnung vor „Familiennamen“-Justiz
VonMaximilian Gang
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Nancy Faesers Vorschlag zur leichteren Abschiebung von Clan-Mitgliedern polarisiert. Einigen gefällt es, andere wittern Wahlkampf.
Berlin – Hunderte Männer, die – teils schwer bewaffnet – auf offener Straße aufeinander losgehen: Nach den blutigen Clan-Ausschreitungen in NRW vor einigen Wochen forderten Politik und Polizei ein härteres Durchgreifen gegen kriminelle Mitglieder der Großfamilien. Bundesinnenminister Nancy Faeser reagierte, und brachte eine leichtere Abschiebung ins Spiel. Das kommt beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gut an. Doch nicht jeder ist begeistert.
Faeser will Clans leichter abschieben: BDK begrüßt Vorschlag aus dem Bundesinnenministerium
Als „gute Grundlage“ bezeichnete Dirk Peglow, der Vorsitzende des BDK, Nancy Faesers Vorstoß zur leichteren Abschiebung von mutmaßlichen Clan-Mitgliedern. Im Interview mit dem RND sagte er: „Wir dürfen es nicht dulden, dass kriminelle Clans weiterhin eine Paralleljustiz und -gesellschaft aufbauen, die jegliche Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens den Regeln patriarchalischer Familienstrukturen unterordnet“. Nach den Ausschreitungen in NRW soll der Konflikt zwischen den beiden Großfamilien hinter verschlossener Tür geklärt worden sein – vorbei am Rechtsstaat.
► Spricht man hierzulande von Clans, sind häufig bestimmte Mitglieder von Großfamilien mit libanesischen, syrischen, irakischen oder türkischen Wurzeln gemeint. Nach Schätzungen vom Bundeskriminalamt gehören deutschlandweit rund 200.000 Menschen zu solchen Großfamilien. Wichtig: Die meisten von ihnen sind nicht kriminell. Einige haben sich zu Gruppierungen zusammengeschlossen, die Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität begehen.
► Kriminelle Mitglieder der Familienclans leben laut der Gewerkschaft der Polizei (GDP) häufig in einer abgeschotteten Parallelwelt und erkennen staatliche Strukturen nicht an. Straftaten werden meist intern durch sogenannte „Friedensrichter geklärt“. Gegenüber der Polizei wird nach der internen Klärung oft eisern geschwiegen. Diese Missachtung des Rechtsstaats wird auch als „Paralleljustiz“ bezeichnet.
► Einige der Clan-Familien sind nach dem Ausbruch des Bürgerkriegs im Libanon 1975 nach Deutschland geflohen. Über Ost-Berlin kamen sie in den Westen, beantragten Asyl und wurden auf verschiedene Bundesländer verteilt – vor allem nach Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen. Dort gab es nach Angaben der GDP einen Abschiebestopp, sie erhielten als Staatenlose sofort eine Duldung und blieben im Land.
► Eine selbstständige Tätigkeit war ihnen als Geduldete untersagt, eine Beschäftigung war nur auf Antrag und nach Zustimmung durch die Ausländerbehörde möglich. Manche Fachleute sehen darin eine mögliche Ursache dafür, dass sich aus der Perspektivlosigkeit heraus kriminelle Netzwerke gebildet haben.
Quelle: Gewerkschaft der Polizei
Faeser-Vorschlag zur Abschiebung von Clan-Mitgliedern: Warnung vor Vorverurteilung
Gleichzeitig warnte BDK-Chef Peskow davor, Menschen alleine aufgrund ihres berüchtigten Familiennamens zu verurteilen. Die Strafverfolgungsbehörden müssten weiterhin Tatsachen ermitteln, die eine Zugehörigkeit oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung belegen. Kall äußerte sich ähnlich: „Eine Familienzugehörigkeit ist keine kriminelle Aktivität“, so der Ministeriumssprecher. Wie der Politikwissenschaftler Mahmoud Jaraba dem MDR sagte, spiele sich die Kriminalität häufig in „Sub-Sub-Clans“ ab, der Großteil der Familien sei nicht kriminell.
Zuspruch bekommt Faeser dabei unter auch anderem aus ihrer eigenen Partei. Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler hält den Vorschlag für „außerordentlich richtig“, denn: Es tue „der organisierten Kriminalität und eben auch Teilen der Clankriminalität sehr, sehr weh, wenn diejenigen hier ihren Aufenthaltstitel verlieren, die Teil dieser Gruppierung sind“, sagte der Politiker, der Kriminalbeamter von Beruf ist, dem ZDF-Morgenmagazin. Das müssten Gerichte natürlich nachweisen.
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Wahlkampf statt Kampf gegen Clan-Kriminalität? Politik und Polizei wettern gegen Faeser-Vorschlag
Doch der Vorschlag aus Faesers Ministerium kommt nicht bei jedem gut an. So wittert die CDU-Bundestagsabgeordnete Serap Güler andere Absichten hinter dem Vorstoß als den Kampf gegen Clan-Kriminalität: „Faeser ganz wild im Wahlkampfmodus. Jetzt: Alle Clanmitglieder gehören abgeschoben. Klingt nach: Sheriff, ist aber: Quacksalber“, schreibt die ehemalige Staatssekretärin des NRW-Integrationsministeriums auf Twitter. Vielmehr müsse man kriminellen Clan-Mitgliedern ihre „Spielzeuge“, wie Luxusautos, Uhren und Immobilien wegnehmen, wie Güler im Gespräch mit wa.de sagte.
Faeser ganz wild im Wahlkampfmodus. Jetzt: Alle Clanmitglieder gehören abgeschoben. Klingt nach: Sheriff, ist aber: Quacksalber. Deshalb: ist das noch das Bundesinnenministerium oder schon die SPD-Wahlkampfzentrale?
Manuel Ostermann, der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, sieht in dem Diskussionsentwurf ebenso „Wahlkampfgetöse“, wie er in einem Interview mit Welt sagte. Der Vorschlag sei „in der Realität nicht umsetzbar“. Zum einen, weil die Herkunftsländer die Aufnahmebereitschaft signalisieren müssten: „Das funktioniert ja aktuell schon nicht“. Zum anderen, weil viele der Clan-Mitglieder ohnehin die deutsche Staatsbürgerschaft hätten, und damit nicht abgeschoben werden können. Faeser tritt am 8. Oktober als SPD-Spitzenkandidaten bei der Hessen-Wahl an.
Auch andere halten Faesers Vorschlag zur Abschiebung von Clan-Mitgliedern ohne Straftat für problematisch: „Wenn man das Ausweisungsinteresse so weit ausgestaltet, wäre das eine unzulässige, menschenrechtswidrige, verfassungswidrige Kollektivausweitung“, sagte Hubert Heinhold, Rechtsanwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht, dem ZDF. Ähnliche Argumente kamen auch aus den Reihen von Faesers Koalitionspartner, den Grünen: „Es sei klar, klar, dass außerhalb des Rechtsstaats stehende Regelungen für uns Grüne niemals zur Debatte stehen“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic dem RND.
Faesers Diskussionsentwurf beruht dabei auf einem Beschluss des Bund-Länder-Treffens am 10. Mai. Im Bundeskanzleramt einigten sich Olaf Scholz, die Ministerpräsidenten der Länder und die zuständigen Bundesminister auf verschiedene Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht. Der Clan-Vorschlag sei da nicht vonseiten der Ampel-Koalition, sondern von einigen Bundesländern gekommen, wie eine Sprecherin des Innenministeriums zur Süddeutschen Zeitung sagte.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Diskussionsentwurf zudem eben genau das: ein Diskussionsentwurf. Er sei Teil eines „laufenden Abstimmungsprozesses mit den Ländern und dem Bund“, hieß es aus dem Bundesinnenministerium. „Ob eine solche Regelung indes verhältnismäßig ist und das Regelungsziel ohne ungewollte Nebenfolgen erreicht werden kann, soll nun noch einmal eingehend mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden“. Einen konkreten Gesetzesentwurf gebe es noch nicht. (mg)