Beschwerde von zwei Offizieren

Bundesgericht: Corona-Impfpflicht für Soldaten zulässig

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Die Impfpflicht für Soldaten ist rechtlich zulässig.

Die Corona-Impflicht für Soldaten ist rechtlich zulässig. Das entschied ein Bundesgericht am Donnerstagmorgen und wies den Einspruch zweier Soldaten ab.

Leipzig - Die Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Er wies am Donnerstag die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück. (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Zwei Offiziere der Luftwaffe hatten gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen geklagt, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Die beiden Offiziere lehnen sämtliche Impfstoffe ab, weil sie ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht sind.

Laut Verteidigungsministerium liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt demnach 100 Prozent. Bislang habe es unter den 183 638 Soldatinnen und Soldaten rund 60 000 Corona-Fälle gegeben. (dpa)

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