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In Vorbereitung auf den Corona-Herbst in Deutschland ist laut Gesundheitsminister Lauterbach ein neues Infektionsschutzgesetz vereinbart worden.
Berlin – Herbst, Corona, Infektionsschutzgesetz – eine Zunahme an Infektionen mit Beginn der kalten Jahreszeit gilt als wahrscheinlich. Entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz vor Ansteckungen waren absehbar. Nun ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge das neue Infektionschutzgesetz für den Herbst fertig.
Corona: Infektionsschutzgesetz Lauterbach zufolge vereinbart – Warten auf Details der Regelungen
Die Bundesregierung habe das neue Corona-Infektionsschutzgesetz, mit dem einer weiteren Welle an Infektionen mit dem Coronavirus im Herbst entgegengesteuert werden soll, fertig ausgehandelt, so Lauterbach. Das gegenwärtige Maßnahmenpaket ist nur bis zum 23. September 2022 gültig.
Details der neuen Regelungen sind bis dato nicht bekannt, doch, wie er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gegenüber äußerte, hält Lauterbach „das Paket [für] sehr gut“. Deutschland sei „für den Herbst gerüstet“. Das neue Gesetz schütze „gleichzeitig vor einer Überlastung durch zu viele Covid-Patienten und einer kritischen Lage durch Personalausfälle“, so der Minister.
„Schwieriger Herbst“: Neues Infektionsschutzgesetz soll Welle der Omikron-Variante BA.5 vermeiden
Obgleich die Einzelheiten der kommenden Regelungen erst in Kürze erwartet werden, lässt sich aus den politischen Positionen innerhalb der Ampel-Koalition auf einige Eckpfeiler schließen. So wolle man, wie Lauterbach bereits in der ARD angekündigt hatte, ohne Schulschließungen auskommen. „Eine generelle Maskenpflicht in Schulen darf es nicht mehr geben“, statuierte auch Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) im Gespräch mit dem RND. „Die Maskenpflicht erschwert das Lernen, den Spracherwerb und das Miteinander.“
Die gegenwärtig gültigen, auf Druck der FDP hin stark zurückgefahrenen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus, werden aber wohl für den laut Lauterbach „sehr schwierigen“ Herbst nicht ausreichen. Da der Schutz vor einer Infektion mit der Omikron-Variante BA.5 selbst bei vierfach Geimpften weniger als 40 Prozent betrage, sei eine Überlastungen der kritischen Infrastruktur und der Krankenhäuser zu befürchten, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Neues Infektionsschutzgesetz: Kombilösung und Corona-Medikament
Reagiert werden soll unter anderem auch durch den erleichterten Zugang zum Corona-Medikament Paxlovid. „Wir wollen, dass Risikopatienten und Menschen über 60 Jahre schneller mit Paxlovid versorgt werden“, so Lauterbach weiter. Das seit Januar 2022 in der EU zugelassene, antivirale Medikament sei „für Ältere [...] lebensrettend, wenn es schnell eingesetzt wird.“ Ab kommender Woche werde daher die Abgabe neu geregelt.
Um die pandemische Lage besser einschätzen zu können, werde künftig „auf eine Kombination aus Inzidenz, Einweisungen in die Kliniken und flächendeckende Abwasseruntersuchungen“ gesetzt. Je nach Lage halte das neue Infektionsschutzgesetz dann „viele weitergehende Maßnahmen“ bereit, die die Länder und teils auch der Bund einsetzen könnten. (askl)
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