VonKatharina Brumbauerschließen
Alexander Dobrindt hat die geplante Wahlrechtsreform der Bundesregierung als verfassungswidrig kritisiert. Gegen die Pläne der Ampel, die auch eine Streichung der Grundmandatsklausel vorsieht, behalten sich CSU und auch die Linke rechtliche Schritte vor.
Berlin – Die Pläne, den Bundestag zu verkleinern, sind nicht neu. Das Thema hatte schon die Große Koalition in den beiden zurückliegenden Legislaturperioden auf dem Tisch. Doch die aktuellen Pläne der Ampel-Koalition für eine Wahlrechtsreform, nach der der Bundestag von 736 auf 630 Mandate schrumpfen soll, gefallen der Opposition gar nicht. Vor allem die CSU fürchtet um ihr Überleben im Bundestag.
Der Grund: Die Überhangmandate sollen wegfallen. Von diesen hatte die CSU bisher sehr profitiert. Wenig überraschend also lief jetzt CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt Sturm gegen die Pläne der Bundesregierung. Das Vorhaben sei ein „Betrug am Wähler“, sagte Dobrindt am Mittwoch (15. März) im ARD-Morgenmagazin.
Der Ampel-Vorschlag sei verfassungswidrig, so Dobrindt „So ein respektloses Wahlrecht muss beim Verfassungsgericht landen“, fügte er hinzu. Bereits am Montag nach einer Sitzung des CSU-Vorstands in München hatte Ministerpräsident und Partei-Chef Markus Söder die Bundesregierung für ihre Pläne scharf kritisiert. „Städte wie München oder Nürnberg müssen damit rechnen, dass reihenweise Abgeordnete, die seit Jahren von den Bürgern gewählt wurden, nicht mehr in den Bundestag einziehen“, monierte Söder. Man sei bis zuletzt offen für Gespräche - behalte sich aber auch einen „juristischen Angriff“ vor, wenn das Gesetz wie vorgestellt verabschiedet werde.
Die geplante Wahlrechtsreform der Ampel
Die Bundestagswahl 2021 brachte einen Bundestag in Rekordgröße von 736 Abgeordneten hervor. Das liegt an den vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Gerade die CSU erzielt in Bayern häufig Überhangmandate. Diese zusätzlichen Sitze darf die Partei behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.
Beides soll nun der Vergangenheit angehören: Wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, fallen diese weg. Die Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299. Es werden aber 331 Mandate über die Landeslisten vergeben - statt wie ursprünglich vorgesehen 299. Damit soll die Zahl der Abgeordneten, die einen Wahlkreis über die Erststimmen gewinnen und trotzdem nicht in den Bundestag kommen, möglichst klein gehalten werden.
CSU tobt gegen geplante Wahlrechtsreform der Ampel: Wegfall von Überhangmandaten droht
Was die CSU fürchtet, ist der Wegfall der Überhangmandate. Die CSU erzielt in Bayern sehr viele Erststimmenmandate, dementsprechend bekam sie auch immer viele Überhangmandate. Davon hat sie bei der Sitzverteilung im Parlament nach einer Bundestagswahl immer profitiert.
Gehören die Überhangsmandate bei der nächsten Bundestagswahl der Vergangenheit an, könnten in der kommenden Legislaturperiode weit weniger Abgeordnete der CSU ins Parlament einziehen. Generell würde dann gelten: Nicht jeder Gewinner eines Wahlkreises würde ein Direktmandat für den Bundestag erhalten. „Das bildet den Wählerwillen nicht mehr ab“, schimpfte Dobrindt angesichts des Vorhabens.
Grundmandatsklausel soll wegfallen: Die CSU würde eine Überlebensgarantie verlieren
Ebenso gefährlich könnte für die CSU die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel werden. Diese hatte bisher immer bewirkt, dass eine Partei auch nach ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einziehen konnte, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde zwar verfehlte, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hatte. Für die CSU ist die Grundmandatsklausel eine Art Überlebensgarantie. Zuletzt kam sie bundesweit lediglich auf 5,2 Prozent.
Voraussichtlich am Freitag will die Ampel die Wahlrechtsreform verabschieden. In den eigenen Reihen ist eine Mehrheit für das Vorhaben. Sollte es die Reform durch den Bundestag schaffen, könnte diese Überlebensgarantie für die CSU wegfallen. Im Extremfall könnte es dazu kommen, dass sie in Bayern viele Direktmandate gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einziehen kann.
Ampel-Koalition verteidigt Wahlrechtsreform: „Nicht von Interessen einer Partei aufhalten lassen“
Die Ampel-Koalition verteidigte ihre Pläne. Man könne jetzt das Wahlrecht reformieren, „ohne von den Interessen einer Partei aufgehalten zu werden, die nur in einem Bundesland zur Wahl steht“, schrieb SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich in einem Brief an seine Abgeordneten, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch der Erste Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, rechtfertigte das Vorhaben. Die Wahlrechtsreform dürfe nicht die vierte Legislaturperiode in Folge scheitere, sagte er im Deutschlandfunk.
Auch Linke protestiert gegen Wahlrechtsreform: Bartsch fordert Absage der Abstimmung
Auch Die Linke protestiert heftig gegen das Vorhaben von SPD, Grünen und FDP. Sie selbst hatte bei der vergangenen Bundestagswahl 2021 noch von der Grundmandatsklausel profitiert und war auf Basis von Direktmandaten in den Bundestag eingezogen, obwohl sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hatte. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, nannte die Pläne einen Affront. Mit den Plänen der Ampel würden „zwei Parteien der Opposition aus dem Parlament entfernt“ werden.
Die Linken-Chefin Janine Wissler erwartet bereits eine Verfassungsklage gegen die geplante Wahlrechtsreform. Aus Protest gegen das Vorhaben zog die Linke am Mittwoch im Bundestag eigene Anträge zu dem Tagesordnungspunkt zurück. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch forderte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur einen Stopp der Wahlrechtsreform. „Die Ampel-Parteien sollten die geplante Bundestagsabstimmung zur Wahlrechtsreform absagen und ihre Pläne grundsätzlich überarbeiten.“ (kb)
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