Umsetzung von EU-Richtlinie

Arbeitsverträge mit großer Änderung: Das ist neu ab August 2022

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Bei neuen Arbeitsverträgen gibt es mit Beginn des Augusts einige Änderungen. Was sich ändert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Übersicht.

Berlin – Der Sommer bringt einige Umstellungen, auch bei Arbeitsverträgen ist ab August 2022 neu. Zu den Änderungen im August 2022 gehört unter anderem, dass in Deutschland fortan deutlich mehr Informationen in Verträgen zu Arbeitsverhältnissen enthalten sein müssen als bislang. Hintergrund ist die Erweiterung eines bestehenden Gesetzes auf Grundlage einer EU-Richtlinie. Die Maßnahme gilt zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – und war eigentlich schon vor Jahren beschlossen worden. Was genau sich ändert und warum von den Änderungen auch Arbeitnehmende mit alten Verträgen profitieren – das ist neu im August.

Das ist neu im August: Neue Arbeitsverträge ab August 2022 mit mehr Details

Seit dem 01. August 2022 gilt in Deutschland die Erweiterung des sogenannten Nachweisgesetzes. Das ist neu im August: Das nun erweiterte Gesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, die sich mit transparenten und verlässlichen Arbeitsbedingungen befasst. Die Richtlinie sieht vor, dass neue Arbeitsverträge ab August 2022 deutlich mehr Informationen und Details zu Arbeitsbedingungen enthalten müssen, als zuvor. Im Vertrag muss unter anderem schriftlich festgehalten werden, wie der Lohn sich zusammensetzt und wie hoch er ist, wie das Vorgehen bei Kündigungen aussieht und wie lange die Probezeit beträgt. Auch Möglichkeiten zu Fortbildungen sollen nachvollziehbar gemacht werden.

Ab dem 1. August gibt es Änderungen bei Arbeitsverträgen. (Symbolfoto)

Darüber hinaus müssen noch zahlreiche weitere Informationen schriftlich verankert sein. Dazu gehören unter anderem die Bezahlung von Sonderzahlungen, Zulagen, Überstunden sowie Zuschlägen. Ebenso müssen Ruhe- und Arbeitszeiten aus dem Vertrag zu entnehmen sein. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schichtbetrieb ändert sich noch etwas: In den neuen Arbeitsverträgen muss geklärt werden, was die Voraussetzungen zur Änderung von Schichten sind. Ferner muss das Vertragswerk den Schichtrhytmus und das Schichtsystem festschreiben. Wichtig im Zuge der Neuregelungen ist die Schriftform. Ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz kann Arbeitgeber fortan bis zu 2000 Euro kosten.

Das ist neu im August: Arbeitsverträge ab August 2022 – alle Arbeitnehmer haben Anrecht auf mehr Informationen

Die seit erstem August gültige Richtlinie ist auf EU-Ebene schon lange beschlossene Sache der Politik. Bereits vor drei Jahren hatten EU-Rat und Europaparlament sich auf die Neuerungen festgelegt. Mit drei Jahren zeitlichem Versatz tritt das Regelwerk „über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“ nun in Kraft. Fortan sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne große Umstände eine schriftliche Zusammenfassung der grundlegenden Arbeitsbedingungen erhalten. Es klingt nach etwas, das längst selbstverständlich sein müsste, doch auch das ist neu im August – zumindest in dem jetzigen Detailreichtum. Weiterhin gilt, dass das Vertragswerk in Schriftform zugehen muss, eine digitale Übermittlung ist nicht zulässig.

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsverträge nicht erst ab August 2022 erhalten haben, können ebenfalls von der Regelung profitieren: Auch ohne neu eingestellt worden zu sein, können Arbeitnehmende von ihrem Arbeitgeber weitreichendere schriftliche Informationen zu ihrem Arbeitsvertrag einfordern, als bisher. Sinnvoll könnte das unter anderem für Beschäftigte im Schichtbetrieb sein, bei denen noch Unklarheit über das Prozedere besteht und die kurz vor dem 1. August eingestellt worden sind. Die Maßnahme soll Arbeitnehmenden helfen – in diesem Bereich ist indes noch viel zu tun: Erst kürzlich hatten Berichte gezeigt, dass auch der Mindestlohn von vielen Arbeitgebern umgangen wird.

Rubriklistenbild: © Jan-Philipp Strobel / doa

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