Änderungen für den August

Neu bei Arbeitsverträgen, Bafög und Mindestlohn: Änderungen im August 2022

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Der Juli hat einige Änderungen mit sich gebracht, und, wie sollte es anders sein, auch im August tut sich viel. Profitieren könnten unter anderem Studierende.

Berlin – Der Juli war ein Monat voller Änderungen: Er brachte die Auszahlung des Hartz-IV-Corona-Bonus, Änderungen bei der Einkommenssteuer und die Auszahlung des Kinderbonus 2022 – nebst vielem anderen. Doch auch im August 2022 ist einiges neu: Änderungen der positiven Art bringt er beispielsweise für viele Studenten und Azubis – denn der Bafög-Förderungshöchstbetrag steigt. Schlecht sieht es hingegen für Sportfans aus, ihnen könnte ihre Leidenschaft teuer zu stehen kommen. Von welchen Änderungen im August 2022 Menschen in Deutschland profitieren können, von welchen nicht und was es allgemein zu beachten gibt, hat die Kreiszeitung zusammengefasst.

Änderungen im August 2022: Der Bafög-Förderungshöchstbetrag steigt

Was ändert sich im August 2022? Im Zuge der Änderungen im August 2022 gibt es gute Nachrichten für viele Studierende und Azubis: Der Förderungshöchstbetrag im Rahmen von Bafög steigt von 861 Euro auf 934 Euro. Die Neuerungen im August 2022 bringen zudem eine Anhebung der Altersgrenze mit sich: Zukünftig können Menschen von dem Förderangebot profitieren, wenn sie zu Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Zuvor lag die Grenze bei 30 Jahren.

Änderungen im August 2022: Der Höchstsatz bei Bafög steigt. (Symbolbild)

Darüber hinaus werden die Freibeträge vom Elterneinkommen insgesamt um 20,75 Prozent hochgesetzt. Die Neuerungen, die im August 2022 greifen, sind Teil der durch die Ampelkoalition unter Olaf Scholz (SPD) beschlossenen Bafög-Reform 2022. Doch die Veränderungen im kommenden Monat betreffen nicht nur das Fördergeld.

Das ändert sich im August 2022: Arbeitsverträge müssen angepasst werden

Doch nicht nur das ändert sich im August 2022: Neuerungen gibt es auch bei Arbeitsverträgen. Auf Grundlage einer EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen gilt ab 1. August ein sogenanntes Nachweisgesetz. Konkret heißt das, Arbeitsverträge müssen genauere Details über Arbeitsbedingungen beinhalten als bisher. Dabei geht es unter anderem um die Höhe und das Zustandekommen des Lohnes, die Dauer der Probezeit oder die Aufklärung über das Prozedere bei Kündigungen.

Doch nicht nur das: Auch die Bezahlung von Überstunden und Zulagen, Sonderzahlungen, Prämien und Zuschlägen muss enthalten sein. Gleiches gilt für abgesprochene Ruhezeiten und Arbeitszeiten. Bei Schichtarbeit müssen Voraussetzungen für Änderungen von Schichten, das Schichtsystem und der Schichtrhytmus festgeschrieben werden. Kurzum: Bei neuen Arbeitsverträgen wird das schriftliche Festhalten und die Aushändigung der wesentlichen Vertragsbedingungen verlangt. Die Änderungen im August 2022 gelten ab dem 01. des Monats.

Änderungen im August 2022: Der Mindestlohn steigt in bestimmten Branchen

Eine grundsätzliche Erhöhung des Mindestlohns hatte es schon im Juli gegeben, im Oktober steigt dieser weiter, auf 12 Euro. In bestimmten Branchen gibt es indes zusätzliche Neuerungen. Zu den Änderungen August 2022 gehört etwa, dass der Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ab kommendem Monat angehoben wird. Angestellte der Branche verdienen ab dem 1. August mindestens 13,35 Euro stündlich, der gesetzliche Mindestlohn liegt derweil aktuell bei 10,45 Euro.

Änderungen im August: Leichterer Umtausch von bestimmten Medikamenten möglich

Dank der Änderungen im August 2022 können Patienten, die Biopharmazeutika verschrieben bekommen haben, bei ihren Medikamenten künftig sparen. Die Neuerung geht auf das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ zurück: Patienten, die Biopharmazeutika erhalten sollen, können sich sogenannte „Biosimilars“ besorgen. Dabei handelt es sich um Nachahmungen, sprich Medikamente, die meist ebenso wirksam sind, wie das Original-Präparat, jedoch deutlich günstiger.

Der Beschluss hierzu war bereits 2019 gefällt worden, tritt jedoch erst am 19. August in Kraft. Insbesondere in Zeiten von Energiekrise und explodierenden Lebenshaltungskosten spart die Neuerung vielen Patienten dringend benötigtes Geld. Betroffen von der Änderung im August sind etwa Krebs-, Morbus Crohn- oder Arthritis-Patienten: Sie alle erhalten oftmals Biopharmazeutika. Biopharmazeutika nennt man Medikamente, die auf der Basis von Organismen wie Bakterien hergestellt werden.

Änderungen im August 2022: Der letzte Monat des 9-Euro-Tickets beginnt

Mit dem August beginnt zudem der letzte Gültigkeitsmonat für das 9-Euro-Ticket aus dem Entlastungspaket 2022. Dass eine Nachfolgeregelung zu den Änderungen im August 2022 gehört, bezweifeln viele Experten mittlerweile, die Zeit drängt. Dennoch werden öffentlich zahlreiche Alternativen zum 9-Euro-Ticket diskutiert: Zu ihnen gehören etwa ein 365-Euro-Jahresticket, ein 29-Euro-Ticket pro Monat oder ein ebenfalls monatliches 69-Euro-Ticket. Zuletzt hatte es überdies Vorschläge zur Verlängerung des bisherigen Tickets gegeben. Insbesondere Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte Forderungen nach einer Verlängerung des Monatstickets bisher abgewürgt.

Neu ab August 2022: Streamingdienst DAZN wird doppelt so teuer

Neu ab August 2022 ist auch, dass der Streamingdienst DAZN teurer wird, und zwar deutlich: Insgesamt kostet ein Abo des Streaminganbieters künftig rund doppelt so viel, wie bisher. Die Neuerung trifft auch Bestandskunden. Ein Monatsabo hatte bisher 14,99 Euro gekostet, mit den Änderungen im August 2022 werden es 29,99 Euro fällig. Für alle, die ein Jahrespaket abschließen, wird es ebenfalls teurer: Sie zahlen fortan jährlich 299,88 Euro, anstatt wie bisher 149,99 Euro. Auf den Monat gerechnet entspricht das einem Anstieg von 12,50 Euro auf 24,99 Euro. Auf DAZN gibt es derweil neuerdings eine Doku zu Werder Bremen, die sich mit dem Zweitliga-Jahr des Clubs auseinandersetzt. In der Dokumentation gewährt der Verein tiefe Einblicke hinter die Kulissen.

Änderungen im August 2022: Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen

Zu den Änderungen im August 2022 gehört auch die Masernimpfpflicht für Kinder, die am 1. März 2020 bereits in der entsprechenden Einrichtung waren. Schon seit März 2020 gilt die Pflicht zur Impfung für alle Kinder, die neu in eine Kita oder Schule aufgenommen werden. Ab ersten August dieses Jahres müssen dann auch alle Kinder, die zum 1. März 2020 bereits in ihrer Schule oder Kita waren, geimpft sein.

Sollte keine Impfung vorliegen, können die betroffenen Kinder ab 1. August theoretisch vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Sollten Angestellte der Schulen oder Kitas ungeimpft sein, kann das Gesundheitsamt ebenfalls ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Auch sie brauchen künftig einen Nachweis, selbst wenn sie vor dem 01.03.2020 bereits in der Einrichtung tätig waren. In Niedersachsen hatte zuletzt ein Arzt für Aufsehen gesorgt, der unter anderem in 31 Fällen Impfungen gegen Masern bescheinigt hatte – ohne, dass es diese wirklich gegeben hatte. Die Impfpflicht gilt laut Focus zudem für Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind und in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen in Kontakt mit anderen Personen kommen. Das kann unter anderem Reinigungsunternehmen umfassen.

Ab 1. August soll nach dem Gasnotfallplan der EU Gas gespart werden

Ab 1. August soll laut dem Gasnotfallplan der EU Gas gespart werden. Der Plan sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten der EU ihren Gasverbrauch zwischen August 2022 und dem 31. März 2023 auf freiwilliger Basis senken. Wie die Staaten das umsetzen wollen, ist nationale Angelegenheit. Mit den Einsparungen soll einem drohenden Gasnotstand vorgebeugt werden. Was die Änderung im August 2022 konkret für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, ist noch nicht klar.

Neu ab August 2022 ist auch die Möglichkeit GmbHs und UGs online zu gründen

Neu ab August 2022 ist zudem die Möglichkeit GmbHs und UGs online zu gründen. Künftig muss zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder UG (Unternehmergesellschaft) nicht mehr persönlich beim Notar angetreten werden: Ab 1. August reicht ein Online-Meeting zur Gründung aus.

Rubriklistenbild: © Andrea Warnecke/dpa

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