VonFabian Scheuermannschließen
Dass ein Gericht die Zurückweisung von Asylsuchenden als rechtswidrig erklärt, ist ein Schlag für Dobrindts Politik der Härte. Seine Reaktion ist skandalös. Der Kommentar.
Betont gelassen – man könnte auch sagen: ziemlich kaltschnäuzig – hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf drei Eilbeschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts reagiert, in denen die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze als europarechtswidrig beurteilt wird. Dobrindt spricht von „Einzelfallentscheidungen“ – während das Gericht in seiner Begründung deutlich gemacht hat, dass es Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze grundsätzlich für rechtswidrig hält. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig sei, dürften Schutzsuchende nicht von der Polizei abgewiesen werden.
Genau das tut die Bundespolizei auf Weisung Dobrindts seit dem 8. Mai aber verstärkt. Die Zahlen sind trotz erheblichem personellen Einsatz bei der Bundespolizei zwar überschaubar – unter den 1410 zwischen 8. und 20. Mai an deutschen Grenzen Zurückgewiesenen waren laut Innenministerium „nur“ 72 Asylsuchende. Doch es geht bei der Aktion um eines der Haupt-Wahlkampfversprechen der Union: Friedrich Merz selbst hatte verkündet, ab „Tag eins“ seiner Regierungszeit für ein faktisches Einreiseverbot für Menschen ohne gültige Papiere sorgen zu wollen. Ausnahmen wurden nur für einige Gruppen wie Kinder und Schwangere geschaffen.
Angesichts der Bedeutung der Gerichtsentscheidung für ein zentrales politisches Vorhaben der Regierung ist es kein Wunder, dass sich Dobrindt betont zuversichtlich gibt, was die Chance angeht, in einem Hauptsacheverfahren doch noch Recht zu bekommen.
Fachleute hatten damit gerechnet, dass ein Gericht der Regierung beim Thema Zurückweisungen die Rote Karte zeigen würde, schließlich gibt es ähnliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Selbst das Bundesjustizministerium war 2024 zu einer ähnlichen Einschätzung gekommen.
Verworfen hat das Berliner Gericht das Argument der Bundesregierung, dass sich Deutschland in einer Migrations-„Notlage“ befinde. So wollte Dobrindt – wohl wissend, dass die Asylzahlen unter anderem wegen der veränderten Lage in Syrien wieder sinken – das Europarecht ausbremsen und Asylsuchende zurückweisen. Geklagt hatten im konkreten Fall eine Somalierin – nach eigenen Angaben 16 Jahre – und zwei junge somalische Männer. Sie geben an, über Belarus, Litauen und Polen am 9. Mai nach Frankfurt/Oder gelangt zu sein, bevor sie zurück nach Polen gebracht wurden. Diese drei dürfen nun in Deutschland ihren Asylantrag prüfen lassen. Dass Dobrindt ungeachtet des Urteils einfach weiter Asylsuchende zurückweisen lassen will – wohl wissend, dass sich nicht alle Zurückgewiesenen ihr Recht werden erklagen können –, offenbart ein bedenkliches Verhältnis des Bundesinnenministers zum Rechtsstaat.
Dass wichtige Köpfe in CSU und CDU das Europarecht jetzt quasi weglächeln, mit der Logik, dass es eben noch der passenden Argumentation für dessen Erfüllung bedürfe, reiht sich ein in eine Reihe von Versuchen meist rechtsgerichteter europäischer Regierungen, die Regulierungsmacht der Justiz beim Thema Migration einzudämmen. Umso wichtiger wird die Rolle der Dritten Gewalt beim Thema Menschenrechte – und die Rolle von Nichtregierungsorganisationen, die viele Klagen überhaupt erst möglich machen.
