Der im August eröffnete Prozess wegen Wahlmanipulation ist eines der insgesamt vier Strafverfahren, mit denen der ehemalige US-Präsident aktuell zu tun hat. Ausgefochten wird er vor einem Bundesgericht in Washington D.C.. Geplanter Verhandlungsbeginn ist der 4. März 2024.
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump (M.) zwischen seinen Anwälten im Gerichtssaal des Obersten Gerichtshofs von New York. Im New Yorker Betrugsprozess gegen ihn ist er Anfang November persönlich zu einer Aussage unter Eid erschienen.
Im Vorfeld der eigentlichen Verhandlung bringen Donald Trump und seine Anwälte bereits regelmäßig Anträge ein. So verlangten sie etwa von der vorsitzenden US-Bezirksrichterin Tanya Chutkan den Fall abzugeben, da sie gegenüber Trump voreingenommen sei. Am Freitag (10. November) beantragten Trumps Anwälte eine Genehmigung für Live-Übertragungen aus dem Gerichtssaal, wie The Guardian berichtete.
Donald Trump will vor dem Bundesgericht mit Jahrzehnte alter Regel brechen
Dabei sind Verfahren vor diesen Gerichten in der Regel öffentlich und können von jedermann besucht werden. Das gilt auch für den Prozess gegen Trump.
Der Antrag erwähnt das eigentlich gültige Übertragsungsverbot nicht. Stattdessen enthält er die üblichen Vorwürfe von Trumps Seite gegen die Justiz: Der Ex-Präsident sei Opfer einer Verfolgung durch die Regierung des demokratischen Amtsinhabers Joe Biden. „Die Staatsanwaltschaft möchte diese Travestie im Dunkeln fortsetzen. Präsident Trump fordert Sonnenlicht“, heißt es blumig darin, wie das US-Magazin Politico aus dem Papier zitierte.
Mugshots in Georgia: Polizeifotos von Trump und weiteren Angeklagten
„Jeder Mensch in Amerika und darüber hinaus sollte die Möglichkeit haben, diesen Fall aus erster Hand zu studieren und zu beobachten, wie sich Präsident Trump im Falle eines Prozesses von diesen unbegründeten und politisch motivierten Anschuldigungen entlastet“, schreiben Trumps Verteidiger zur Begründung. Der Antrag endet mit der obligatorischen Behauptung Trumps, die Wahl 2020 sei „manipuliert und gestohlen“ worden.
Trump-Prozess in Washington: Auch Medien fordern eine Live-Übertragung aus dem Gerichtssaal
Mit dem Antrag unterstützt Donald Trump indirekt Forderungen von Medienunternehmen, den anstehenden Prozess live übertragen zu dürfen. Sie verweisen auf das außerordentlich große öffentliche Interesse an diesem Fall und auf mögliche Probleme bei der Unterbringung von Prozesszuschauern im Gerichtsgebäude. Dieser Forderung erteilte das zuständige Bundesgericht eine Absage. Zu hören war in der politischen Debatte auch, dass eine Live-Übertragung Risiken für das Verfahren darstellen könnte, etwa über eine mögliche Einschüchterung von Zeugen und Geschworenen.
Live-Übertragung würde Trump helfen, ein vom Gericht verhängtes Redeverbot zu umgehen
Am 16. Oktober hatte das Bundesgericht gegen Trump für den Prozess eine sogenannte „gag order“, das heißt ein Redeverbot, erlassen worden. Sie verbietet es Trump, die Staatsanwaltschaft oder Zeugen öffentlich verbal anzugehen. Anlass waren zahlreiche Verbalattacken des Ex-Präsidenten, der unter anderem den Sonderermittler Jack Smith als „geistesgestörten Irren“ bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft sah in anderen verbalen Angriffen Trumps gegen potenzielle Zeugen sogar einen Einschüchterungsversuch.
Die „gag order“ war zwischenzeitlich ausgesetzt, wurde aber Ende Oktober von der vorsitzenden Richterin Tanya Chutkan wieder in Kraft gesetzt. Noch am selben Tag verstieß Trump jedoch gegen diese richterliche Verfügung und griff auf seiner Social-Media-Plattform Truth Social seinen ehemaligen Justizminister William P. Barr an, den er „dumm, schwach, langsam, lethargisch, feige und faul“ nannte. Weil Barr ein potenzieller Zeuge im Wahlmanipulations-Prozess ist, stellte die Verbalattacke einen Verstoß gegen die „gag order“ dar.
Bereits zuvor hatte der Ex-Präsident in zwei Fällen gegen das Redeverbot verstoßen und insgesamt Geldstrafen über 15.000 US-Dollar zahlen müssen. Nach dem Angriff auf Barr drohte Trump gar eine Gefängnisstrafe, vor der ihn nur Richterin Chutkan bewahrte.
Since Bill Barr is a witness against Trump in the J6 case, this new post violates his gag order in DC. pic.twitter.com/9q4MwM0fNP
Donald Trump nutzt Gerichtssäle gerne für Wahlkampfauftritte
Weil die geltende „gag order“ nicht im Gerichtssaal selbst gilt, würde es eine Live-Übertragung seines Auftritts vor Gericht Trump erlauben, das Redeverbot öffentlichkeitswirksam zu umgehen. Er könnte aus dem Gerichtssaal heraus seine Anhänger erreichen und sie mit den üblichen verbalen Attacken gegen das Justizssystem aufstacheln. Trump gilt aktuell als aussichtsreichster Bewerber für die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner für die kommende US-Wahl.
Einen Vorgeschmack auf einen solchen Wahlkampfauftritt vor Gericht gab Trump in einem seiner Zivilverfahren. Vor dem Obersten Gerichtshof von New York, der dem ihm und seinen Kindern in einem bereits laufenden Gerichtsprozess Geschäftsbetrug vorwirft, führt Trump mit Unterstellungen und Beleidigungen de facto Wahlkampf im Gerichtssaal. Er stellte sich vor dem New Yorker Gericht als Opfer einer „politischen Hexenjagd“ dar und behauptete, die Justiz werde als „Waffe“ gegen ihn verwendet.
Eine Entscheidung über den Antrag, eine Live-Übertragung des Prozesses vor dem Bundesgericht zuzulassen, steht noch aus. Einen anderen Antrag, der erneut eine Aufhebung der „gag order“ forderte, lehnte Richterin Chutkan bereits ab. (rowa)