„Drama in Milliardenhöhe“: Spahns Masken-Deals könnten teure Folgen für den Steuerzahler haben
VonAndreas Schmid
schließen
Derzeit laufen rund 100 Klagen gegen den Bund. Es geht um ausbleibende Zahlungen bei Maskengeschäften aus der Coronazeit. Bald steht ein wegweisendes Urteil an.
Manchmal findet man sie noch in lange nicht mehr benutzten Schubladen oder in alten Beuteln: FFP2-Masken aus der Coronazeit. Vor einigen Jahren prägten die weißen Fetzen die Gesellschaft. Heute sind sie seltener geworden – und doch machen sie noch immer Probleme. Denn der Bund hatte damals viel zu viele Masken eingekauft, große Teile vernichtet und sie in etlichen Fällen bis heute nicht bezahlt. Deshalb klagen mehrere Unternehmer gegen den Bund, genauer gesagt gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bekommen sie Recht, droht den Steuerzahlern ein Schaden in Milliardenhöhe.
Die Ursprünge der Klagen liegen im Frühjahr 2020. Das Coronavirus breitete sich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland immer weiter aus. Der politische Druck und der Bedarf an Masken waren groß. Um möglichst viele Schutzmasken zu bekommen, setzte das Bundesgesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) auf ein sogenanntes Open-House-Verfahren. Bedeutet: Jedes Unternehmen, das Masken zu einem bestimmten Preis liefern konnte, bekam den Zuschlag. Den Preis setzte das Gesundheitsministerium auf 4,50 Euro pro Stück fest. Daraufhin meldeten sich hunderte Unternehmen, was zu großem Chaos bei der Lieferung führte.
Der Bund beauftragte unter anderem das Logistikunternehmen Fiege mit der Annahme und Lagerung der Lieferungen. Doch bald hatte die Firma, die aus Spahns Münsterländer Heimat kommt und Verbindungen in die CDU hat, keine Kapazitäten mehr – und der Bund zu viele Masken. Der Bundesrechnungshof sah eine „massive Überbeschaffung“. Rund drei Milliarden Masken wurden bis heute vernichtet. Nur gut 2,1 Milliarden waren überhaupt verteilt worden. Heißt: Der Bund hat mehr Masken vernichtet als genutzt.
„Im Ergebnis war der überwiegende Teil der gekauften Schutzmasken ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung“, bilanziert der Bundesrechnungshof. Die Gründe liegen laut Kritikern vor allem in der Fehlplanung im Gesundheitsministerium unter Spahns Verantwortung. In einem Bericht der einstigen Staatssekretärin Margaretha Sudhof (SPD), den Spahns Nachfolger Karl Lauterbach 2024 in Auftrag gegeben hatte, ist von „fehlendem ökonomischen Verständnis“ die Rede. Mit finanziellen Folgen.
Etliche Masken-Unternehmen hatten sich über das Open-House-Verfahren gemeldet – viele warten bis heute auf ihr Geld. In den Klagen der Firmen gegen den Bund geht es um einen Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro. Hinzu kommen laut Informationen unserer Redaktion Vollzugs- und Gerichtskosten, die den Schaden für den Bund auf mehr als drei Milliarden Euro steigen lassen. Im Sudhoff-Bericht ist von einem „Drama in Milliardenhöhe“ die Rede. Zum Vergleich: Die möglichen Zahlungen übersteigen den Schaden aus der gescheiterten PKW-Maut (243 Millionen Euro) um ein Vielfaches.
De facto hat der Bund etlichen Auftragnehmern die Bezahlung verweigert, in der Regel mit Verweis auf fehlerhafte oder verspätete Lieferung. Gemäß Open-House-Verfahren haben sie mit dem Bund aber einen Vertrag abgeschlossen. Weil der Bund von diesem Vertrag nach Ansicht der Kläger nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zurückgetreten ist, bestehen die Firmen auf Bezahlung. Nach Ansicht der Kläger hat das Bundesgesundheitsministerium systematisch einen wichtigen rechtlichen Schritt ausgelassen: Bevor der Bund die Verträge kündigte, hätte er den Lieferanten zunächst eine angemessene Frist einräumen müssen, um ihre Lieferungen nachzuholen oder Mängel zu beheben. Diese Nachfrist ist gesetzlich vorgeschrieben.
Denn das Gesundheitsministerium hatte in seine Standardverträge im Open-House-Verfahren eine Klausel aufgenommen, die den Liefertermin 30. April 2020 als „absolutes Fixgeschäft“ definierte. Die Klausel besagte: „Bei Nichteinhaltung des spätesten Liefertermins entfallen die gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner; eine verspätete Lieferung stellt keine Erfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer dar.“ Damit sollte nach Ansicht der Kläger ein rechtliches Fallbeil geschaffen werden, das alle nach diesem Datum eintreffenden oder angebotenen Lieferungen automatisch für nichtig erklärt.
Die Richter am Oberlandesgericht Köln stuften diese Klausel jedoch als unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung ein. Demnach liegt ein „absolutes Fixgeschäft“ nur dann vor, wenn die Leistung nach dem vereinbarten Termin objektiv sinnlos ist, wie etwa die Lieferung eines Hochzeitsstraußes nach der Hochzeit. Die Pandemie war jedoch am 30. April 2020 offenkundig nicht vorbei; der Bedarf an Masken bestand fort. Die Vereinbarung war somit sachlich unbegründet. Zudem muss bei Nicht-Lieferung nach Bürgerlichem Gesetzbuch eine Nachfrist gesetzt werden, ehe man vom Vertrag zurücktreten kann (vgl. § 323 Abs. 1 BGB). Diese Nachfrist hat der Bund nicht gesetzt. Der Kaufpreisanspruch der Lieferanten blieb somit formal bestehen. Die vom Ministerium massenhaft ausgesprochenen Rücktrittserklärungen scheinen somit rechtlich unwirksam zu sein. Dabei ist es sogar egal, ob die Unternehmen tatsächlich liefern hätten können.
5 Jahre Corona: 2G auf dem Weihnachtsmarkt und Maske im Riesenrad – Die Pandemie in Bildern
Unternehmer lieferte Masken an den Bund: „Jens Spahn schuldet mir 3,8 Millionen Euro“
Joachim Lutz hat geliefert. 300.000 Masken orderte seine Handelsagentur im badischen Offenburg bei einem Partner in China und lieferte sie schließlich an Fiege aus. Der Bund zahlte zunächst nicht und trat sechs Wochen nach Lieferung vom Kaufvertrag zurück. Eine vom Ministerium eingesetztes Gutachten begründete das mit Mängeln an den Masken, was Lutz abstreitet.
Seit Jahren streiten Unternehmer und Gesundheitsministerium vor Gericht. „Jens Spahn schuldet mir 3,8 Millionen Euro“, sagt Lutz im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Summe ergibt sich aus den noch immer nicht bezahlten Masken, Verzugszinsen sowie Schadensersatz, weil er aufgrund der fehlenden Bezahlung andere Maskenaufträge nicht hätte annehmen können. Das Landgericht Bonn hatte Lutz in Teilen recht gegeben und den Bund zur Zahlung der Masken verpflichtet. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings nicht. Eine Entscheidung ist erst im Frühjahr 2026 zu erwarten und wohl auch abhängig von Urteilen in vergleichbaren Fällen.
Der Streit um die Masken-Bezahlung hat inzwischen die höchste Instanz erreicht. Nachdem der Bund vor dem OLG Köln mehrfach unterlegen war, legte er Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Im Oktober 2025 ließ der BGH die Revision in zwei Musterverfahren wegen „grundsätzlicher Bedeutung“ zu. Damit steht ein Grundsatzurteil bevor, inwiefern der Bund für Verträge im Open-House-Verfahren bezahlen muss oder ob nicht vielleicht aufgrund einer „nationalen Notlage“ oder Ähnlichem andere Regeln gelten.
Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich auf Anfrage unserer Redaktion nicht zu laufenden Verfahren äußern, erklärte lediglich: „Die Prozessstrategie des BMG bestand und besteht weiterhin darin, die (fiskalischen) Interessen des Bundes bestmöglich zu vertreten.“ Jens Spahn bezeichnet das Open-House-Verfahren heute als Fehler. Zum Zeitpunkt der Maskenbeschaffung musste allerdings „mit dem damaligen Wissensstand operiert werden“, so ein Sprecher. „In der akuten Not- und Mangellage war weder der weitere Pandemieverlauf bekannt noch, ob und wann beispielsweise China als größter Exporteur die zwischenzeitlich gestoppte Auslieferung von Masken wieder aufnehmen würde.“ Auch in einem uns vorliegenden Bericht des Bundesgesundheitsministeriums an den Haushaltsausschuss heißt es: „Die beschaffte Anzahl von Masken stand aus damaliger Sicht im Einklang mit dem Bedarf. Denn es war klar, dass es einen hohen Bedarf gab, auch wenn die konkrete Bedarfsermittlung kaum zu ermitteln war.“
So oder so ist in der Masken-Causa kein zeitnahes Urteil zu erwarten. Nicht nur die betroffenen Unternehmer dürften es allerdings mit Spannung erwarten. Sondern auch die aktuelle Bundesregierung rund um Spahns-Nach-Nachfolgerin Nina Warken (CDU), der dann Geld im Gesundheitsetat fehlen würde. Und die Steuerzahler sowieso. (Andreas Schmid)