Wahlkampf der AfD

Droht der AfD Ärger wegen Elon Musk?

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Vor der Bundestagswahl: Der Talk der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel mit dem X-Chef Elon Musk könnte eine illegale Parteispende sein.

Berlin – Das wird vermutlich Alice Weidels populärster Wahlkampfauftritt. Am Donnerstag wird sie mit Elon Musk, dem weitreichsten Mann der Welt, ein Gespräch auf dessen Online-Plattform X führen.

Erklärtes Ziel ist Wahlwerbung für die zumindest in Teilen rechtsradikale Partei. Nur sie könne Deutschland vor dem Abgrund retten, hatte Musk vor einigen Tagen bereits in einem Meinungsbeitrag für die Springer-Zeitung Welt ausgeführt. Man darf daher annehmen, dass es ein sehr freundschaftliches Gespräch wird, dem vermutlich Tausende online zuhören werden.

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Jurisitsche Konsequenzen für die AfD durch Musk-Talk? Illegale Parteispende steht im Raum

Vielleicht gibt es aber ein juristisches Nachspiel für die AfD. Die Nichtregierungsorganisation „LobbyControl“ hält den Event nämlich für eine illegale Parteispende. Sie bezieht sich dabei auf das Parteiengesetz, das zu Beginn des vergangenen Jahres verschärft wurde. Danach sind auch geldwerte Leistungen wie etwa Wahlwerbung Parteispenden. Die sind unter bestimmten Umständen natürlich rechtens – allerdings nicht, wenn sie aus dem Ausland kommen.

AfD-Chefin Alice Weidel möchte sich mit X-Chef und AfD-Freund Elon Musk auf X unterhalten - und spekuliert auf weitreichende Wirkung.

Musk habe als klares Ziel ausgegeben, die AfD stärken zu wollen, sagt Aurel Eschmann von „LobbyControl“. Dazu setze er die Ressourcen seiner Plattform ein. „Das Interview wird voraussichtlich deutlich breiter ausgespielt werden als die Beiträge von regulären User:innen“, so Eschmann im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. „Insofern kann man hier durchaus von politischer Werbung sprechen, denn die Plattform X verkauft eine solche Reichweite normalerweise für sehr viel Geld.“

Wahlwerbung für AfD: LobbyControl kann nicht selbst Anzeige erstatten

Anzeige erstatten kann „LobbyControl“ allerdings nicht. Das müsste eine Partei tun, die ihre Interessen im Wahlkampf untergraben sieht. Zuständig für die Ahndung ist die Bundestagsverwaltung, bei der auch die Rechenschaftsberichte der Parteien eingereicht werden müssen. Für dieses relativ junge Delikt der Drittwerbung, bei dem ein Akteur für eine Partei Werbung macht, gibt es noch wenige Vergleichsfälle.

Einer ist die Werbung des rechten Compact-Magazins im vergangenen Frühjahr, das mit einer „blauen Welle“ Werbung für die AfD machen wollte. Für eine Städtetour mit AfD-Politiker:innen war Geld gesammelt worden, um Bühne und Technik zu finanzieren. Damals hatte die Linken-Politikerin Martina Renner die mutmaßliche verdeckte Parteispende öffentlich gemacht. Die Partei unterband die Kampagne schließlich.

Vielleicht reden Musk und Weidel am Donnerstag vorsichtshalber ganz unter sich.

Rubriklistenbild: © dpa

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