Einbürgerungsrecht

Doppelpass und weniger Warten: Für Millionen soll Einbürgerung einfacher werden

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Die Hürden für die Einbürgerung sollen sinken. Ausländer sollen künftig schneller Deutsche werden können – und den Pass ihres Heimatlandes behalten dürfen.

Hamm - Fast jede siebte Person, die in Deutschland lebt, hat keinen deutschen Pass. Das sind mehr als zwölf Millionen Menschen. Fast die Hälfte davon ist bereits seit mehr als zehn Jahren hier. Vor allem für sie soll es künftig einfacher werden, Deutsche zu werden. Die Bundesregierung möchte die Hürden für die Einbürgerung senken – mit weniger Wartezeit und Möglichkeit zum Doppelpass.

Einbürgerung in Deutschland soll einfacher werden: Weniger Wartezeit und Doppelpass

Hinter der Reform des Einbürgerungsrechts steht die Absicht, Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen und Integration zu beschleunigen. Das Kabinett billigte entsprechende Pläne von Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Das sind die Kernneuerungen des geplanten neuen Einbürgerungsrechts:

  • Mehrstaatigkeit soll möglich werden: Zugewanderte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.
  • Einbürgerung soll beschleunigt werden: Statt nach acht Jahren sollen Menschen bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.
  • Besondere Leistung wird belohnt: Bei „besonderen Integrationsleistungen“ ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich.
  • Lebensleistung der Gastarbeitergeneration soll anerkannt werden: Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse genügt für eine Einbürgerung (kein Einbürgerungstest notwendig).

Einbürgerungsrecht: Antrag auf deutschen Pass künftig schon nach fünf Jahren

Einwanderer sollen künftig bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland („dauerhaft und rechtmäßig“) Staatsbürger werden können. Bisher mussten sie dafür acht Jahre im Land leben. Bei guten Leistungen in der Schule oder im Beruf, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein.

Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Ausdrücklich ausgeschlossen wird der deutsche Pass daher für Menschen, die aus antisemitischen oder rassistischen Motiven Straftaten begangen haben. Faeser: „Wer unsere Werte nicht teilt, kann kein Deutscher werden.“

Voraussetzung ist auch, dass man seinen Lebensunterhalt in der Regel ohne Sozialleistungen bestreiten kann. „Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht können Menschen, die von ihrer Arbeit leben, schneller Deutsche werden“, schrieb Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beim Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter). „Gleichzeitig verschärfen wir die Regeln für Transferleistungsempfänger.“

Einbürgerungsrecht: Mehrstaatigkeit wird zugelassen

Die zweite Kernneuerung des Einbürgerungsrechts betrifft den Doppelpass. Wer einen deutschen Pass haben möchte, muss den alten künftig nicht mehr unbedingt aufgeben. Die sogenannte Mehrstaatigkeit wird zugelassen, wenn Integration und Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Viele Ausländer fühlten sich Deutschland zugehörig, aber zugleich auch mit ihrem Herkunftsland verbunden, argumentierte Faeser. „Sie werden künftig nicht mehr gezwungen sein, einen Teil ihrer Identität abzugeben.“

Bislang verlangt das deutsche Recht, dass vor einer Einbürgerung in Deutschland die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss. In vielen Fällen gilt das aber schon jetzt nicht mehr, etwa für EU-Bürger oder für aktuell 25 Staaten, bei denen die Staatsbürgerschaft nicht aufgegeben werden kann. Dazu gehören Syrien, Iran und Afghanistan.

Einbürgerungsrecht: Hürden für frühere „Gastarbeiter“ werden gesenkt

Für Menschen, die bis in die 1970er Jahre als sogenannte Gastarbeiter nach Deutschland oder bis 1990 als Vertragsarbeiter in die DDR kamen, sollen künftig einfachere Regeln gelten. Bei ihnen soll künftig auf eine schriftliche Deutsch-Prüfung und einen Einbürgerungstest verzichtet werden. Sie müssen lediglich nachweisen, dass sie sich im Alltag ohne nennenswerte Probleme auf Deutsch verständigen können.

Mit dem Beschluss im Kabinett ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Es wird nun an den Bundestag weitergeleitet, der nach mehreren Debatten-Runden darüber abstimmt.

Die Einbürgerung wird es zwar nicht am Automaten geben, allerdings könnte es in Zukunft einfacher werden, den Personalausweis, Reisepass und andere Ausweisdokumente zu beantragen. Statt einen Termin mit einer Behörde auszumachen, könnte künftig der Gang zu einem Automaten reichen. Wo wir bei Papieren sind: Wer noch einen alten Führerschein hat, muss ihn bald umtauschen. Für viele Jahrgänge läuft eine Frist ab. (sst/dpa)

Rubriklistenbild: © Fabian Sommer/dpa/Symbolbild

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