- VonDaniel Schinzigschließen
Das klingt doch nach einer super Idee: Einfach zu einem Automaten gehen und dort den beantragten Ausweis oder Reisepass per PIN abholen. Das könnte Wirklichkeit werden.
Hamm - Hat der Gang zur Behörde in einem speziellen Fall bald ein Ende? Tatsächlich könnte es für Verbraucher künftig einfacher werden, den Personalausweis, Reisepass und andere Ausweisdokumente zu beantragen. Statt einen Termin mit einer Behörde auszumachen, könnte künftig der Gang zu einem Automaten reichen, um die Papiere abzuholen. Wann kann es so weit sein? Und was muss passieren, damit dieses Szenario eintritt?
Ausweis aus dem Automaten: Gang zur Behörde könnte bald unnötig werden
Bislang ist eine Unterschrift bei der Abholung des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels unbedingt notwendig. Mit ihr soll bestätigt werden, dass man den Pin-Brief für den dazugehörigen Online-Ausweis erhalten hat. Sollte eine neue Verordnung beschlossen werden, könnte das bereits ab November 2023 anders sein. Dann reicht es vollkommen aus, wenn man einem Text zustimmt, in dem der Erhalt des Pin-Briefs nachgewiesen wird.
Diese Änderung macht es möglich, dass Verbraucher Ausweisdokumente, zu denen ein Online-Ausweis gehört, nicht mehr persönlich in einem Amt abholen müssen. Stattdessen kann man spezielle Automaten aufsuchen. Die Funktionsweise ist laut des Bundesinnenministeriums mit der einer Poststation vergleichbar. Sobald das Dokument in einem Fach bereitliegt, erhält man einen persönlichen Code. Mit diesem kann man am Automaten den Erhalt des Pin-Briefs bestätigen, das Fach öffnen und den Ausweis entnehmen.
Im Mai 2025 soll dann eine weitere Änderung erfolgen. Der Pin-Brief wird den Verbrauchern gar nicht mehr postalisch zugeschickt. Stattdessen bekommt man ihn bereits bei der Beantragung des Dokuments persönlich ausgehändigt. Die rechtlichen Grundlagen dafür sollen im November 2024 geschaffen werden.
Noch praktischer als der Automat: Ausweisdokumente direkt zugeschickt bekommen
Zu dieser Zeit, ganz genau ab dem 1. November 2024, soll der Direktversand eingeführt werden. Das bedeutet, dass Hersteller der Dokumente diese dem Bürger, der sie beantragt hat, nach Hause schicken. Der Besuch bei der Behörde oder der Gang zu dem Automaten entfallen in diesem Fall. Allerdings soll dieser Service gebührenpflichtig sein.
Ab Mai 2025 dürfen darüber hinaus keine ausgedruckten Lichtbilder mehr für Ausweisdokumente verwendet werden. Stattdessen sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder erlaubt. Diese können in der Behörde, aber auch bei einem Fotografen erstellt werden.
Die „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“ wurde von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegt. Allerdings muss der Bundesrat der Verordnung im September 2023 noch zustimmen. Wenn das passiert, werden die Neuerungen an den Ausweisdokumenten zwischen November 2023 und Mai 2025 umgesetzt.
Auch in anderen Bereichen kommt es zu Änderungen. So soll es eine neue Regelung bei Balkonkraftwerken geben, die Anmeldung und Betrieb erleichtert. Fans von Schottergärten wiederum haben es immer schwerer. In NRW wird jetzt die Bauordnung verschärft.
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