Auszahlung im Dezember

Energiepreispauschale für Rentner beschlossen – wann die 300 Euro ausgezahlt werden

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Rentner waren von der Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgeschlossen. Doch im 3. Entlastungspaket sollen sie den Energiebonus erhalten.

Update vom 28. Oktober 2022, um 17:26 Uhr: Der Bundesrat hat der Energiepreispauschale für Rentner am Freitag, 28. Oktober 2022, endlich grünes Licht gegeben. Das Gesetz wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Rentner erhalten somit Anfang Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, berichtet RTL News. Etwa 20 Millionen Renten- und Versorgungsbezieher sollen von der Finanzspritze profitieren. Darüber hinaus sollte Rentner in Deutschland 8 Zuschüsse kennen, um mehrere Hundert Euro zu erhalten.

Update vom 4. September 2022, um 13:09 Uhr: Nachbesserung im 3. Entlastungspaket: Nach wochenlanger Kritik sollen jetzt auch Rentnerinnen und Rentner von der Energiepauschale profitieren. Darauf hat sich die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) nach stundenlangen Verhandlungen geeinigt. Zum 1. Dezember soll es demnach eine einmalige Auszahlung von 300 Euro geben. Studierende und Auszubildende sollen die Energiepreispauschale ebenfalls erhalten. Sie bekommen einmalig 200 Euro auf das Konto überwiesen. Zuvor war die Energiepreispauschale von 300 Euro nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen. Alle wichtigen Ergebnisse rund um die Entscheidung im Koalitionsausschuss zum dritten Entlastungspaket erfahren Sie in unserem Überblick.

Energiepreispauschale: Wie Rentner die 300 Euro der Einmalzahlung im 3. Entlastungspaket bekommen

Erstmeldung vom 28. Juli 2022, 19:40 Uhr: Berlin – Wie erhalten auch Rentner die Energiepreispauschale? Denn die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro aus dem Entlastungspaket 2022 ist schließlich nur für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland als Hilfe gegen die derzeit explodierenden Energiepreise gedacht. Doch da die meisten Menschen im Ruhestand nicht steuerpflichtig sind, fallen Rentner bei der Auszahlung der Energiepauschale schlicht durchs Raster. Es gibt aber einen einfachen – und legalen – Trick, mit dem auch Rentner an die Einmalzahlung kommen.

Energiepreispauschale: Wie Rentner an die Einmalzahlung von 300 Euro der Energiepauschale kommen

Die 300 Euro-Energiepreispauschale (EPP) rückt für rund 44 Millionen Menschen in Deutschland immer näher. Denn ab September soll das Geld allen Erwerbstätigen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers einmalig ausgezahlt werden. Somit sind Rentner bei der Einmalzahlung der Energiepauschale eigentlich außen vor. Dennoch gibt es auch für Rentnerinnen und Rentner Möglichkeiten an den Energiebonus zu kommen.

Wer bekommt die Energiepauschale 2022?

Die Energiepreispauschale (EPP) erhalten im September 2022 alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, pauschalbesteuerte Minijobber, kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte, Gewerbetreibende und Selbständige.

Selbstständige erhalten dabei einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung – das Geld wird ihnen also nicht separat ausgezahlt.

Warum gibt es die Energiepauschale nicht für Rentner – und wie komme ich im Ruhestand an die 300 Euro?

Die Energiepauschale 2022 ist jedoch steuerpflichtig – und für den Großteil der Rentner in Deutschland nicht vorgesehen. Das sorgte in der Politik, den Medien und auch bei Verbänden sowie in der Gesellschaft für Kritik und Unverständnis. Markus Söder (CSU) setzte sich aus dem Grund mit der Forderung eines neuen Entlastungspakets bereits für die Energiepauschale für Rentner ein.

Doch gibt es einen recht simplen Trick, mit dem auch Rentner an das Energiegeld in Höhe von 300 Euro kommen können. Da neben Vollzeit-Angestellten – entgegen der ersten Ankündigung – auch 450-Euro-Minijobber und kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte die Energiepauschale erhalten, tut sich in der Folge ein Schlupfloch für Rentner auf.

Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro soll im Dezember an alle RentnerInnen ausbezahlt werden.

Energiepreispauschale (EPP) im September 2022: Wie komme ich als Rentner an die 300 €?

Um einen Anspruch auf die 300 Euro zu erhalten, müssen Rentner beispielsweise als Minijobber nämlich nur einen Tag im Jahr 2022 arbeiten. Anschließend zählen sie automatisch zu den Begünstigten der Energiepreispauschale (EPP).

CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann erklärte der Bild-Zeitung: „Es reicht aus, dass zum Beispiel ein Rentner einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seine Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro Mindestlohn im Rahmen eines Minijobs oder aus selbstständiger Tätigkeit erhält. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an und bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt.“

Energiepreispauschale für Rentner: Auch Ruheständler erhalten mit Minijob Anspruch auf die 300 Euro

Um die Energiepreispauschale als Rentner zu erhalten, ist also keine lange Anstellung vonnöten. Ein kurzes Arbeitsverhältnis in Privathaushalten als Gärtner, Pflegekraft oder Kinderbetreuer reicht vollkommen aus, um die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Der Arbeitgeber darf dabei laut Bild auch ein naher Verwandter sein, nur der Ehepartner wird von dieser Regelung ausgeschlossen.

„Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Mindestdauer ausgeübt werden“, bestätigt das Bundesfinanzministerium laut rtl.de. Das Finanzportal Haufe erklärt zudem: „Eine Auszahlung durch den Arbeitgeber kann aber nur erfolgen, wenn der oder die Beschäftigte dem Arbeitgeber vor der Auszahlung schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.“

Energiepreispauschale: Wer bekommt sie?

Arbeitnehmer kriegen im September 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen
Arbeitnehmer in Deutschland kriegen im September einmalig 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen. © Sebastian Gollnow/dpa/imago/Montage
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Energiepreispauschale
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Einmalzahlung der im Entlastungspaket niedergeschriebenen Energiepreispauschale. © Lars Klemmer/dpa
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen. © Marijan Murat/dpa
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen. © Waltraud Grubitzsch/dpa
Energiepauschale auch für Richterinnen und Richter
Die Energiepauschale richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darunter auch Richterinnen und Richter. © Daniel Vogl/dpa
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht. © Sina Schuldt/dpa
Minijobber bekommen die Energiepreispauschale
Etwa 44 Millionen Menschen in Deutschland werden im September von der Politik mit diesem Zuschuss unterstützt. Menschen, die einen Minijob ausführen, wird dieser Zuschuss auch gewährt. © Sebastian Gollnow/dpa
Aushilfskräfte im Bereich Land und Forstwirtschaft bekommen Energiepauschale
Aushilfskräfte im Bereich Land- und Forstwirtschaft gehören laut Bundesfinanzministerium auch zum Kreis, welche die Energiepreispauschale bekommen. © Philipp Schulze/dpa
Bundesfreiwilligendienst oder auch Jugenddienst bekommen die EPP
Junge Leute, die gerade ihren Bundesfreiwilligendienst oder Jugenddienst absolvieren, kommen ebenfalls in den Genuss der „EPP“. © Andreas Gebert/dpa
Studenten bekommen die Energiepreispauschale
Werkstudenten oder auch Studenten, die sich in einem entgeltlichen Praktikum befinden, gehören auch zu den Nutznießern der Energiepreispauschale. © Jan Woitas/dpa
Tätige Personen in einer Behindertenwerkstatt bekommen die EPP
Wer tätig in einer Behindertenwerkstatt ist, bekommt die Energiepreispauschale im September mit ausgezahlt. In einigen Fällen kann die Auszahlung auch erst im Oktober stattfinden. © Daniel Karmann/dpa
Ehen und Familien bekommen alle die Energiepreispauschale
In Ehen und Familien bekommen alle erwerbstätigen Personen im Haushalt den Zuschuss aus dem Entlastungspaket 2022. © Frank Leonhardt/dpa
Energiepreispauschale 2022 welche Personengruppen bekommt sie
Auch mit dabei: Wer Zuschüsse des Arbeitgebers erhält wie z. B. für den Mutterschutz oder ausschließlich steuerfreien Lohn bezieht, beispielsweise ehrenamtliche Übungsleiter. © Eibner/imago/Symbol
Unternehmen bezahlen die Energiepreispauschale und bekommen sie später vom Staat zurück
Bis allerspätestens Jahresende sollen die Arbeitgeber den Bonus bezahlen. Die Unternehmen können sich den Betrag später vom Staat wieder zurückholen. © Finn Winkler/dpa

Energiepauschale für Rentner mit Minijob – so erhalten auch sie die 300 Euro

Rentner, die am 1. September 2022 nicht in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen oder deren Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, eine Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben, müssen die Energiepauschale über eine eigene Steuererklärung geltend machen. In dem Fall werden die 300 Euro also nicht direkt vom Arbeitgeber im September 2022 mit dem Gehalt ausgezahlt, sondern landen – wie Antje Tillmann bereits erklärte – im Mai 2023 auf dem Konto der Betroffenen.

Rubriklistenbild: © Jonas Schöll/dpa/Montage

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