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Erst- und Zweitstimme erklärt: So wählen Sie bei der Bundestagswahl

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Bei der Bundestagswahl 2025 haben Wahlberechtigte zwei Stimmen. Aber was bedeuten eigentlich die Erststimme und die Zweitstimme? Alles Wichtige.

Berlin – Alle vier Jahre wählen die Bürger:innen die Abgeordneten im Bundestag. Die Bundestagswahl 2025 findet am 23. Februar statt. Dabei haben Wähler:innen zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Die beiden Stimmen unterscheiden sich in ihrer Funktion. Mit der Erststimme wählen die Stimmberechtigten eine Person direkt in den Bundestag. Mit der Zweitstimme wählen die Bürger:innen eine Partei. Es darf dabei aber jeweils nur ein Kreuz gesetzt werden.

Name Deutscher Bundestag
SitzReichstagsgebäude, Berlin
Erste Sitzung7. September 1949
Abgeordnete630 (aktuell 733)
VorsitzBärbel Bas (SPD)

Auch bei den meisten Landtagswahlen in Deutschland werden Erst- und Zweitstimmen verwendet. Sie haben dabei die gleiche Funktion.

Die Erststimme bei der Bundestagswahl: Stimme für die Wahlkreisabgeordneten

Mit der Erststimme haben die Wahlberechtigten die Auswahl zwischen den Kandidierenden in ihrem Wahlkreis, die sich um ein Direktmandat bewerben. Dadurch nimmt die Erststimme die Funktion der Personalisierung der Wahl ein. Durch sie wird sichergestellt, dass jede Region in Deutschland im Bundestag vertreten ist. Die Wahlkreisabgeordneten sind die direkten Ansprechpartner:innen für die Menschen in ihrer Region. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise, die möglichst gleich viele Einwohner:innen haben.

Bei der Bundestagswahl 2025 muss man zwei Kreuze setzten. (Archivfoto)

Bei der Erststimme werden die Kandidierenden mit der einfachen Mehrheit gewählt. In den Bundestag zieht ein, wer die meisten Stimmen hat. Die Stimmen für die anderen Kandidierenden entfallen. Es handelt sich also das Prinzip der Mehrheitswahl.

Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt

Bei der Zweitstimme geben die Wähler:innen ihre Stimmen für die Landesliste einer Partei, die sie im Bundestag vertreten soll. Um Abgeordnete ins deutsche Parlament zu schicken, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder drei Wahlkreise über die Erststimme gewinnen. Wie viele Sitze einer Partei dann zustehen, hängt vom prozentualen Anteil der Stimmen ab.

Erststimme und Zweitstimme bei der Bundestagswahl: Wie werden die Sitze verteilt?

Im Bundestag sitzen 630 Abgeordnete. Die Mandate werden zuerst an die siegreichen Direktkandidat:innen der 299 Wahlkreise verteilt. Allerdings, nur wenn der Stimmenanteil prozentual von der Zweitstimme gedeckt ist. Sollten nämlich alle Gewinner der Erststimme in das Parlament einziehen, könnte sich das Verhältnis der Zweitstimme ändern. Wenn eine Partei weniger Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund des Zweitstimmenergebnisses zustehen, werden die übrigen Sitze über die Landesliste der Parteien vergeben. Die Kandidierenden erhalten also so lange ein Mandat, bis alle Sitze der Partei besetzt sind. (Max Schäfer)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Joko

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