„Es wird klappen“: Spahn prognostiziert erfolgreiche Richterwahl
Unionsfraktionschef Spahn ist bei der neuen Richterwahl zuversichtlich. Trotzdem brodelt es bei zwei Kandidaten.
Berlin – Fraktionsvorsitzender Jens Spahn hat sich bei „Caren Miosga“ in der ARD zuversichtlich zur anstehenden Verfassungsrichterwahl geäußert. „Ja, das wird klappen am Donnerstag“, sagte er laut dpa mit Blick auf die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Am Donnerstag soll im Bundestag der zweite Anlauf zur Wahl der Verfassungsrichter stattfinden. Der erste Anlauf im Juli ist an einem Streit über die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf gescheitert.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Als Ersatz schlägt die SPD dieses Mal die Juristin Sigrid Emmenegger vor. An diesem Montagabend (22. September) kommt der Richterwahlausschuss des Bundestags zusammen, um über die Nominierten zu beraten. Findet Emmenegger dort eine Mehrheit, soll am Donnerstag die Wahl im Parlament folgen. Spahn lobte Emmegger bei Caren Miosga als „sehr überzeugend“ und „fachlich versiert“.
Koalition braucht Opposition für Verfassungsrichterwahl
Laut Spahn hat sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch auch mit den Oppositionsparteien verständigt. „Der hat mit Grünen und, soweit ich weiß, auch mit der Linkspartei gesprochen“, erklärte Spahn. Die Unionsparteien möchten eigentlich nicht mit den Linken zusammenarbeiten. Spahn sagte dazu: „Reden kann man grundsätzlich immer“. Eine politische Zusammenarbeit lehnte er jedoch weiterhin ab, es gebe „fundamentale Unterschiede“. Die Koalition ist für die Wahl auf die Stimmen von Linken und Grünen angewiesen, um die erforderliche Mehrheit zu erreichen. Für die Verfassungsrichterwahl braucht es eine Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerdem muss die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten insgesamt für die Kandidaten sein.
Eklat um Brosius-Gersdorf: Letzte Verfassungsrichterwahl ist an Unions-Abgeordneten gescheitert
Nachdem die letzte Verfassungsrichterwahl gescheitert war, sind die Koalitionsspitzen nervös. Damals hatte sich in der Union Widerstand gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf geregt, so viel, dass man Angst hatte, die Wahl könnte scheitern. Deswegen wurde die Verfassungsrichterwahl kurzfristig abgesagt. Die AfD und die Union warfen Brosius-Gersdorf unter anderem vor, zu liberale Positionen zu Abtreibungen zu haben. Im August gab Brosius-Gersdorf dann bekannt, sich als Kandidatin zurückzuziehen. Die SPD hat stattdessen Sigrid Emmenegger nominiert. Emmenegger ist aktuell Richterin am Bundesverwaltungsgericht.
Neben Emmenegger sind weiterhin der Unionskandidat Günter Spinner und die SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold gesetzt. Beide waren schon beim letzten Wahl-Anlauf nominiert. Emmenegger scheint laut dem Tagesspiegel in der Union gut angenommen zu werden. Die Abgeordneten fühlten sich in den Prozess besser eingebunden und hätten mit Emmenegger sprechen können.
Verfassungsrichterwahl: Wanken die zwei anderen Kandidaten?
Stattdessen entspinnt sich nun eine Debatte an den zwei ursprünglichen Kandidaten. Die Linke hat laut Tagesspiegel Bedenken beim Unionskandidaten Günther Spinner. Denn die Union ist auf die Stimmen der Linken angewiesen, wenn sie ihren Kandidaten nicht mit den Stimmen der AfD wählen möchte. Die Linke kritisiert, dass die Union diesbezüglich nicht auf sie zugegangen ist. „Wir werden der Union nicht hinterherlaufen. Das ist schon mal klar“, sagte Clara Bünger, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion. Wie die Linke sich entscheidet, steht noch nicht fest. Allerdings haben laut Tagesspiegel genug einzelne Abgeordnete ihre Zustimmung versichert.
Die AfD wiederum wehrt sich gegen die SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold. Diese sei eine „Aktivistin“ mit radikalen Positionen etwa in der Klimapolitik, sagte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann laut AFP am Montag in Berlin. Laut ihm ist Kaufholds Nominierung für das Verfassungsgericht ein „Teil eines Unterwanderungsversuchs“, der „linksgrüne Kräfte“, die das Karlsruher Gericht auf Linie bringen wollten. Die Union dürfe dies nicht unterstützen, dies wäre ein „Skandal“. Gegen die anderen beiden Kandidaten habe die AfD nichts, bestätigte Baumann. Für die erforderliche Mehrheit sind die Stimmen der AfD nur relevant, wenn Grüne und Linke die Kandidaten der Regierungskoalition nicht stützen.
Die Amtszeit der Richter am Bundesverfassungsgericht beträgt zwölf Jahre. Sie werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Aktuell müssen drei Stellen neu besetzt werden, über die der Bundestag entscheidet. Quellen: dpa, AFP, Tagesspiegel (cdz)