VonUrsula Rüssmannschließen
Die Zahl der Asylanträge ist stark gesunken, trotzdem will die EU das Rückführungsrecht massiv verschärfen. Die Begründung dafür ist fragwürdig.
Die Abschottung der EU wirkt: Laut der Grenzschutzagentur Frontex schrumpfte die Zahl „irregulärer“ Einreisen 2024 um fast 40 Prozent auf 240 000. Auch die Asylantragszahlen sinken. Das ist menschenrechtlich bedenklich, sollte aber jetzt wenigstens Türen öffnen für Mäßigung in der Asylpolitik.
Gratwanderung zwischen humanitären Gründen und Menschenrecht
Aber weit gefehlt, Brüssel schlägt stattdessen eine völlig überzogene Verschärfung des Rückführungsrechts vor. Schon die Begründung ist falsch: Das angebliche Vollzugsdefizit, wonach nur ein Fünftel der EU-weit 480.000 Ausreisepflichtigen (Stand Ende 2023) tatsächlich ausreise, besteht so nicht. Selbst die EU-Kommission schätzt, dass 300.000 pro Jahr gar nicht abgeschoben werden können – aus humanitären Gründen oder weil Europas Menschenrechtspakte es verbieten.
Rechtsstaatliche Standards bei willkürlich anmutender Abschiebehaft?
Bedenklich ist noch mehr am Brüsseler Plan. So die willkürlich anmutende Abschiebehaft für „Gefährder“, aber vor allem die „Rückkehrzentren“ in Drittländern: Wie will die EU garantieren, dass dort rechtsstaatliche Standards gelten? Wo ist die unabhängige Kontrolle, welche die EU-Grundrechteagentur dazu fordert? Und wie sollen Ausreiseanordnungen künftig EU-weit gelten – wo doch die Ausweisungspraxis der Staaten sehr stark auseinanderklafft?
Es wäre am EU-Parlament, nun deutliche Verbesserungen durchzusetzen. Die Chancen sind angesichts seines Rechtsrucks aber gering.
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