Die EU-Kommission will die Pläne der Bundesregierung für schnelle Asylverfahren an den EU-Außengrenzen unterstützen.
Brüssel in Belgien - „Es ist wichtig, verpflichtende Grenzverfahren zu haben. Das ist notwendig, um irreguläre Migration zu steuern und funktionierende, schnelle, aber menschenwürdige Rückführungen sicherzustellen“, sagte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson der „Welt am Sonntag“. „Die Grenzverfahren werden auch sicherstellen, dass es deutlich weniger Sekundärmigration innerhalb der Europäischen Union geben wird“, fügte Johannson hinzu.
EU-Kommissarin Johansson forderte zudem, die Ausweisungen von abgelehnten Asylbewerbern effektiver zu gestalten. „Um die Rückführungen zu erleichtern und zu beschleunigen“, sollten die EU-Länder „alle Rückführungsentscheidungen, die bereits ein anderes EU-Land über die betreffende Person gefällt hat, anerkennen“, sagte sie der „WamS“.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bekräftigte gegenüber der „Bild am Sonntag“ ihren Vorstoß für Asylzentren an den EU-Außengrenzen. „Über Asyl für Menschen, die kaum Aussicht auf Schutz in der EU haben, muss in Zukunft schon an den Außengrenzen entschieden werden“, sagte Faeser.
Johansson zeigte sich mit Blick auf eine gemeinsame EU-Asylpolitik zuversichtlich: „Ministerin Faeser und ich bleiben beide fokussiert und optimistisch mit Blick auf die Fortschritte, die wir beim Asyl- und Migrationspakt machen.“
Seit der Flüchtlingskrise 2015 ist es der EU nicht gelungen, sich auf eine umfassende Reform des europäischen Asylsystems zu einigen. Faeser hatte beim Rat der EU-Innenministerinnen und -minister Anfang März schnelle Lösungen gefordert. Ziel der Bundesinnenministerin ist es, die Reform des Asylsystems noch vor der Europawahl 2024 auf den Weg zu bringen. ma/
Bei sicherem Herkunftsstaat gilt der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“
Beim Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt am kommenden Mittwoch geht es auch um die Frage, wie Bund und Länder zur Entlastung der Kommunen schnellere Asylverfahren und Rückführungen ermöglichen können. Ein Hebel ist dabei die Liste sicherer Herkunftsländer. Der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migration, Joachim Stamp (FDP), hat nun die Aufnahme Georgiens und Moldaus vorgeschlagen. Worum es geht:
Was sind sichere Herkunftsstaaten?
Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Asylgesetz Länder, in denen angesichts der allgemeinen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung zu befürchten ist - etwa aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.
Was bedeutet das für das Asylverfahren?
Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten sind laut Asylgesetz grundsätzlich als „offensichtlich unbegründet abzulehnen“, außer die Betroffenen können das Gegenteil beweisen. Wird der Antrag zurückgewiesen, sind die Rechtsbehelfsfristen verkürzt, was zur Verfahrensbeschleunigung führt.
Welche sicheren Herkunftsstaaten gibt es bisher?
Bisher sind acht Länder als sichere Herkunftsstaaten festgelegt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.
Wie werden sichere Herkunftsländer festgelegt?
Darüber befinden Bundestag und Bundesrat. Die Liste mit sicheren Herkunftsländern befindet sich dann in einem Anhang des Asylgesetzes. Alle zwei Jahre muss die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht vorlegen, ob sie die Voraussetzungen der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat noch erfüllt sieht.
Welche weiteren sicheren Herkunftsländer waren bisher im Gespräch?
Der Bundestag hatte schon 2019 eine Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten um Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien beschlossen. Im Bundesrat wurde darüber aber bisher nicht abgestimmt, weil keine Mehrheit in Aussicht stand. Die Grünen in mehreren Landesregierung stellten sich gegen die Aufnahme und äußerten insbesondere Vorbehalte bei den nordafrikanischen Maghreb-Staaten. Mehrere Ministerpräsidenten von CDU und SPD haben nun vor dem Treffen mit Scholz gefordert, hier einen neuen Anlauf zu nehmen.
Wie viele Asylbewerber kamen im vergangenen Jahr aus Georgien und Moldau?
Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland 217.774 Erstanträge auf Asyl. Im Falle Georgiens waren es 7963 und damit rund 3,7 Prozent aller Anträge. Bei Moldau waren es 2589, das waren rund 1,2 Prozent. mt/cha