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Europawahl 2024 im Ausland: So wählen Sie außerhalb von Deutschland

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Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen Millionen von Wahlberechtigten in der EU die neuen Abgeordneten des Europaparlaments. Das gibt es vorab zu wissen.

Berlin/Brüssel – Am 9. Juni sind in Deutschland alle über 16-jährigen Wahlberechtigten zur Stimmabgabe bei der Europawahl aufgerufen. Nicht wenige im Ausland wohnhafte Wählerinnen und Wähler schreiten aber in einem anderen EU-Land an die Wahlurnen. Zu den wichtigsten Vorteilen des Staatenverbunds gehört schließlich, dass er über die vergangenen Jahrzehnte dabei geholfen hat, innereuropäische Grenzen für die Bürgerinnen und Bürger weitgehend abzubauen.

So können deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Wohnsitz in Griechenland, Irland oder Österreich auch dort ihre Stimme abgeben. Umgekehrt kann jemand, der einen griechischen, irischen oder österreichischen Pass besitzt, nicht nur in Deutschland leben und arbeiten, sondern auch wählen. Einige Bedingungen müssen jedoch auch dafür erfüllt sein.

Europawahl 2024: So können Deutsche in einem anderen EU-Land wählen

Wichtig: Wer in einem Wahllokal an seinem Wohnort im EU-Ausland wählt, dessen Stimme wird entsprechend im Wahlergebnis dieses Landes gezählt. Grundsätzlich gilt, dass je nach Land nicht nur unterschiedliche Wahltage terminiert sind, sondern auch unterschiedliche Regelungen greifen, etwa was den Eintrag im jeweiligen Wählerverzeichnis angeht. Wer als Deutsche oder Deutscher etwa in Belgien lebt und dort auch wählen will, muss so zum Beispiel sicherstellen, dass er oder sie sich bis zum 31. März im dortigen Wählerverzeichnis registriert. In anderen Ländern können jeweils andere Fristen gelten.

In den 27 Mitgliedsstaaten der EU findet vom 6. bis 9. Juni die Europawahl statt.

Wer bereits bei der vergangenen Europawahl an seinem ausländischen Wohnsitz registriert war, muss in vielen Ländern nichts tun, um erneut ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. In einigen Staaten, etwa Österreich, läuft die Eintragung aber auch nach einer bestimmten Frist ab und muss möglicherweise erneuert werden.

Sinnvoll ist es, sich als Deutsche oder Deutscher mit Wohnsitz im Ausland auf der EU-Website zur Europawahl über die genauen Bestimmungen im entsprechenden Land zu informieren.

Teilnahme bei der Europawahl 2024 aus dem Ausland: So geht die Briefwahl in Deutschland

Alternativ können Menschen mit deutscher Staatszugehörigkeit aber auch per Briefwahl an der Wahl in Deutschland teilnehmen, wenn diese rechtzeitig beantragt wird. Dafür muss mindestens drei Monate vor dem Wahltag der Wohnsitz in die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verlegt worden sein und die Briefwahl rechtzeitig beantragt werden.

Den „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche“ bietet die Webseite der Bundeswahlleiterin an. Wer nur kurzfristig im Ausland ist – etwa urlaubsbedingt – bekommt wie gewohnt eine Wahlbenachrichtigung an die Meldeadresse und kann Briefwahl beantragen.

Dauerhaft im Ausland lebende Deutsche müssen sich dafür laut Informationen der Bundeswahlleiterin in diesem Jahr bis spätestens 19. Mai in das Wählerverzeichnis eingetragen haben. Zu beachten ist in jedem Fall, dass man sich für einen der beiden Wege zu wählen entscheiden muss und nur einmal seine Stimme in der Europawahl abgeben darf.

Was für Menschen aus anderen EU-Staaten wichtig ist

Auch für Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben und in Deutschland wählen wollen, gilt der 19. Mai 2024 als Stichtag für ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis zur Europawahl 2024. Wer bereits bei einer vorherigen Europawahl seine Stimme in Deutschland abgegeben hat und nicht zwischendurch ins Ausland gezogen ist, ist von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhält regulär seine Wahlbenachrichtigung an die aktuelle Meldeadresse. (saka)

Rubriklistenbild: © Claudio Furlan/dpa

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