Zurückweisung an der Grenze: Experte fällt hartes Urteil – Merz äußert sich
VonDavid Fischer
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Trotz der Pleite vor Gericht will die Bundesregierung weiter Asylverfahren verhindern. Fachleute sehen keine rechtlichen Möglichkeiten.
Update, 11.10 Uhr: Kanzler Friedrich Merz hält am harten Kurs seiner Regierung an den Grenzen fest. Die Entscheidung des Berliner Gerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte der CDU-Chef beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. „Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können.“ Man werde dies selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun, sagte Merz weiter. „Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren.“
Grenzpolitik in der Kritik: Merz und Dobrindt unter Druck
Erstmeldung: Berlin – Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, die eine Zurückweisung von Geflüchteten an der Grenze für illegal erklärt hat, sehen Fachleute keine Perspektive mehr für das Vorhaben der Bundesregierung und Friedrich Merz. Innenminister Alexander Dobrindt hatte angekündigt, Antragstellern trotz des Urteils weiter ihr Recht auf ein Asylverfahren zu verweigern. Am Montag (2. Juni) hatte ein Gericht in Berlin der Klage von zwei Männern und einem 16-jährigen Mädchen aus Somalia stattgegeben, die die Bundespolizei rechtswidrig an der Grenze zu Polen zurückgewiesen hatte.
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Dobrindts Vorschlag, entgegen der Gerichtsentscheidung an dem Verfahren festzuhalten, stößt bei Fachleuten auf scharfe Kritik. „Alle Fälle, die vor Gericht kommen werden, wird die Bundesregierung verlieren, bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof“, sagte Gerald Knaus von der Denkfabrik Europäische Stabilitätsinitiative im Gespräch mit dem Stern. „Irgendwann muss ja auch zumindest die SPD – die stellen ja die Justizministerin – die Frage stellen: Wie kann man eigentlich die Bundespolizei losschicken, etwas zu tun, was offensichtlich rechtswidrig ist.“
Alexander Dobrindt will trotz Gerichtsentscheidung Asylsuchende zurückweisen
Auch Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl, bezog nach der Entscheidung aus Berlin klar Stellung: „Die europarechtswidrige Praxis, Asylsuchende zurückzuweisen, muss sofort beendet werden. Bundesinnenminister Dobrindt hat mit seinem nationalen Alleingang genug Leid für Schutzsuchende verursacht und außenpolitischen Schaden angerichtet.“
Kurz nach seinem Amtsantritt hatte der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordnet, an den deutschen Grenzen auch Asylsuchende zurückzuweisen. (Archivbild)
Dobrindt zeigte sich nach der Schlappe vor Gericht trotzig. „Wir sehen, dass die Rechtsgrundlage gegeben ist und werden deswegen weiter so verfahren, ganz unabhängig von dieser Einzelfallentscheidung“, sagte der CSU-Politiker vor Medien.
Nicht Dobrindts erster Konflikt mit EU-Recht
Dobrindt war bereits in der Vergangenheit mit dem Versuch gescheitert, sich über europäisches Recht hinwegzusetzen. In seiner Amtszeit als Verkehrsminister hatte er versucht, eine Pkw-Maut für Ausländer einzuführen. Das Projekt wurde später vom Europäischen Gerichtshof in die Schranken gewiesen. Der Vorstoß kostete Steuerzahler 243 Millionen Euro.