VonFelicitas Breschendorfschließen
Justizminister Marco Buschmann will vielen Paaren und Beziehungen mehr Rechte zugestehen. Das schließt einige Familien aus.
Mama, Papa, Kind: Dieses traditionelle Bild von Familie entspricht schon lange nicht mehr allen Formen, die es heute gibt. „Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern“, sagt der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das Familienrecht hinke dieser neuen Realität hinterher. Auch LGBTQIA+-Familienfotos bei BuzzFeed beweisen, dass Familien so vielfältig sind wie die Liebe.
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert den Begriff „Familie“ nicht. Sorgerecht und Adoptionsrecht bevorzugen jedoch heterosexuelle, verheiratete Paare. Buschmann möchte die gleichen Rechte auch alternativen Familienformen zugestehen. Das Bundesjustizministerium stellte dafür am Dienstag (16. Januar) Eckpunkte für eine Reform des Kindschafts- und Abstammungsrechts vor.
Für diese Familienkonstellationen fordert Buschmann Besserung:
1. Unverheiratete Paare
Unverheirateten Paaren müssen bisher auf komplizierten Wege ein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Buschmann möchte diesen Prozess vereinfachen. Wenn die Mutter nicht widerspricht, soll dafür eine einseitige, beurkundete Erklärung ausreichen.
Nach dem Willen des Bundesjustizministers sollen unverheiratete Paare in Zukunft ein Kind adoptieren können. Außerdem soll die Adoption eines Kindes durch einen einzelnen Ehegatten ermöglicht werden.
Ehepaare hätten durch das Ehegattensplittung weiterhin Vorteile gegenüber unverheirateten Paaren.
2. Homosexuelle Paare
Mit der Ehe für alle in Deutschland ist noch lange nicht alles getan. Die Bundesregierung plant rechtliche Erleichterungen für homosexuelle Paare mit Kindern, zum Beispiel: Wenn sich ein lesbisches Paar und ein schwules Paar verabreden, ein Kind zu zeugen, soll es möglich werden, bereits vor der Zeugung eine rechtssichere sogenannte Elternschaftsvereinbarung zu treffen. In dieser Vereinbarung stünde, wer genau welches Sorgerecht übernimmt.
3. Alleinerziehende
In Angelegenheiten, die das tägliche Leben ihres Kindes betrifft, sollen getrennt lebende Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht künftig für den Zeitraum, in dem sich das Kind bei ihnen aufhält, alleine entscheiden können. Ist das Kind beispielsweise immer donnerstags beim Vater, dürfte dieser sein Kind auch ohne Zustimmung der Mutter für einen Geigenunterricht, der nur donnerstags stattfindet, anmelden – so die Vorstellung des Justizministers. Sein Parteikollege Christian Lindner hatte in der Diskussion um die Kindergrundsicherung ein „toxisches Narrativ“ verbreitet.
4. Oma oder die WG erzieht mit
Erleichtert werden soll auch die Übertragung eines „Kleinen Sorgerechts“ an Großeltern, enge Freunde, Nachbar:innen oder neue Partner:innen, damit diese stellvertretend für die Eltern einfache Angelegenheiten regeln können, etwa das Kind in der Kita abholen.
Wer solche sorgerechtlichen Befugnisse durch Vereinbarung erhält, soll verpflichtet sein, diese im Einvernehmen mit beiden sorgeberechtigten Elternteilen auszuüben. Leben diese getrennt, soll es nur auf das Einvernehmen des Elternteils ankommen, in dessen Betreuungszeit die zu entscheidende Angelegenheit fällt.
Soll das alles sein? Diese Formen sollten noch als Familie gelten
Geht es nach dem Justizminister, verbessert sich die Situation von manchen Erziehungsmodellen. Er hat in seiner Reform aber nicht alle Eltern bedacht, die nicht dem klassischen Familienbild entsprechen. Die folgenden hat er vergessen:
1. Solomütter
Buschmann möchte Samenspender schützen. In Deutschland ist es nicht verboten, dass alleinstehende Frauen eine Samenspende bekommen. Es gibt jedoch Berichte, dass Kinderwunschkliniken oft Vorbehalte gegen sie haben. Rechtlich ist nicht geregelt, was passiert, wenn es von Geburt an nur ein Elternteil gibt. Laut der Reform soll der Grundsatz, dass jeder Mensch zwei Elternteile hat, nicht angetastet werden.
2. Polyamore Familien
Wenn ein Mensch laut Gesetz weiterhin zwei Eltern haben muss, schließt das polyamore Familien aus. Zum Beispiel solche wie von der TikTokerin Ella (@ella_el_la).
@ella_el_la Antwort auf @freier136 That's it ❤️ Eine große, glückliche Familie ❤️🔥#polyamorous #polyamorie #polyamorebeziehung ♬ Blue Blood - Heinz Kiessling
3. trans*Eltern und nonbinäre Eltern
„Die Eckpunkte sehen mit der Abschaffung von Stiefkindadoptionen für Zweimütterfamilien und der Einführung von Elternschaftsvereinbarung massive Verbesserungen für Regenbogenfamilien vor“, kommentierte der Lesben- und Schwulenverband die Vorschläge des Bundesjustizministeriums. Doch nicht alle Menschen aus der LGBTQIA+-Community mit Kindern können zufrieden sein. In dem Eckpunktepapier zur Reform sind trans*Eltern und nonbinäre Eltern nicht erwähnt.
Buschmanns Kommentar über Klimaproteste hielten Twitter-User:innen für einen größeren Fail.
(Mit Material der dpa)
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