Nach antisemitischen Demonstrationen

FDP-Politiker fordert Einschränkung des Demonstrationsrechts für Menschen aus Drittstaaten 

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FDP-Bundestagsabgeordneter Mordhorst denkt über ein „politisches Betätigungsverbot für Nicht-EU-Ausländer“ nach. Es hagelt Kritik. Der Plan dürfte rechtlich kaum haltbar sein.

Berlin – Deutschland ringt nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel darum, wie mit den Auswirkungen des Krieges in Israel und der vom Hamas-Angriff ausgelösten antisemitischen Hetze umzugehen ist. Nach den antiisraelischen bis islamistischen und meist antisemitischen Demonstrationen am Wochenende forderte der FDP-Bundestagsabgeordnete Maximilian Mordhorst auf X (ehemals Twitter) eine „stärkere Unterscheidung zwischen Deutschengrundrechten und Jedermannsrechten“.

Maximilian Mordhorst (FDP) bei einer Rede im Bundestag.

Konkret möchte Mordhorst (FDP) „über ein politisches Betätigungsverbot für Nicht-EU-Ausländer nachdenken“. Das würde, so der liberale Jurastudent, bedeuten, das kommunale Wahlrecht, wo es existiert, zurückzunehmen, und die Drittstaatler von „Mitbestimmung in Parteien oder anderen Gremien“ und vom Versammlungsrecht auszuschließen. „Teilnahme an Versammlungen“ möchte er explizit nicht verbieten.

Laute Kritik: „Unheimlicher“ Vorschlag, FDP mutiert „zur ethno-liberalen Partei“

Aus der Rechtswissenschaft und von NGOs hagelt es Kritik. Der deutsche Rechtswissenschaftler Maxim Bönnemann von der US-amerikanischen University of Michigan nannte auf bluesky Mordhorsts Gedankenspiele „unheimlich“. Bijan Moini, Syndikusanwalt bei der Bürgerrechtsorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, schrieb auf seinem privaten bluesky-Account: Die Freien Demokraten seien zu einer „ethno-liberalen Partei mutiert“.

Auf Anfrage von fr.de von ippen.media schrieb Mordhorst: Er habe einen „Anstoß“ geben wollen, um mit den „schrecklichen Bildern“ der Demonstrationen am Wochenende umgehen zu wollen. Der Rechtsstaat dürfe sich nicht „auf der Nase herumtanzen“ lassen. Eine engere Auslegung der Versammlungsfreiheit sei seiner Meinung nach durchaus möglich. Er betonte, dass er „seit jeher“ erleichterte Einbürgerungen und doppelte Staatsbürgerschaften für gut integrierte Menschen unterstütze.

Ex-FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg argumentierte für Versammlungsfreiheit als „Bürgerrecht“

Mordhorsts wohl härteste Forderung: „Keine Versammlungsfreiheit“ für Drittstaatsangehörige, um „stichprobenartige Passkontrollen, Platzverweise und weitere Sanktionen“ durch die Polizei bei Versammlungen zu „erleichtern“. Auch die ehemalige FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg, Volljuristin, suggerierte in einem Tweet vom Samstag, 4. Oktober, das Versammlungsrecht wäre ein reines Bürgerrecht. Zur „Aushöhlung des Versammlungsrechts in aufgeheizten Zeiten“ schrieb Clemens Arzt, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht bereits Ende Oktober eine Abhandlung im Fachportal Verfassungsblog.

Ex-FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg am Rande einer Bundestagssitzung.

Juraprofessor: Landesverfassungen sichern Versammlungsrecht für „alle“

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, so steht es im Grundgesetz. Also ein „Deutschengrundrecht“, das an die Staatsbürgerschaft gekoppelt ist. Clemens Arzt hält allerdings fest: Die Landesverfassungen und das Versammlungsgesetz des Bundes von 1953 weiteten das Versammlungsrecht auf „alle Frauen und Männer“ zum „Jedermannsrecht“ aus. „Unfriedlich“ werde eine Versammlung, laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, erst, wenn sie einen „gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf“ nehme oder unmittelbar anstrebe.

Bilder zeigen, wie der Krieg in Israel das Land verändert

Massive Raketenangriffe aus Gazastreifen auf Israel
Am 7. Oktober 2023 feuern militante Palästinenser aus dem Gazastreifen Raketen auf Israel ab. Die im Gazastreifen herrschende islamistische Hamas, die von Israel, der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft wird, hatte den Beginn einer „Militäroperation“ gegen Israel verkündet. © Hatem Moussa/ dpa
Massive Raketenangriffe aus Gazastreifen auf Israel
Nach einem Raketenangriff aus dem Gazastreifen ist Rauch aus einem Wohnhaus zu sehen.  © Ilia Yefimovich/ dpa
Israelischer Soldat mit Hund im Israel Krieg
Ein israelischer Soldat geht mit seinem Hund zwischen Autos in Deckung.  © Ohad Zwigenberg/ dpa
Israelische Polizisten evakuieren Frau und Kind im Israel Krieg
Israelische Polizisten evakuieren eine Frau und ein Kind von einem Ort, der von einer aus dem Gazastreifen abgefeuerten Rakete getroffen wurde. © Tsafrir Abayov/ dpa
Militante Palästinenser fahren im Israel Krieg mit einem Pickup, auf dem womöglich eine entführte deutsch-israelische Frau zu sehen ist.
Militante Palästinenser fahren mit einem Pickup, auf dem möglicherweise eine deutsch-israelische Frau zu sehen ist, in den Gazastreifen zurück. Die islamistische Hamas hatte mitgeteilt, ihre Mitglieder hätten einige Israelis in den Gazastreifen entführt. © Ali Mahmud/ dpa
Massive Raketenangriffe aus Gazastreifen auf Israel
Angehörige der Feuerwehr versuchen, nach einem Raketenangriff aus dem Gazastreifen das Feuer auf Autos zu löschen. © Ilia Yefimovich/ dpa
Menschen suchen in Trümmern nach Überlebenden nach massive Raketenangriffen aus Gazastreifen auf Israel.
Menschen suchen zwischen den Trümmern eines bei einem israelischen Luftangriff zerstörten Hauses nach Überlebenden.  © Omar Ashtawy/ dpa
Verlassene Stätte des Festivals Supernova nach dem Angriff der Hamas
Bei dem Rave-Musikfestivals Supernova im israelischen Kibbuz Re’im sterben rund 270 Besucher:innen. So sieht die verlassene Stätte nach dem Angriff aus.  © JACK GUEZ / AFP
Feiernde Palästinenser nach Angriff der Hamas auf Israel
Palästinenserinnen und Palästinenser feiern in Nablus nach der großen Militäroperation, die die Al-Qassam-Brigaden, der militärische Flügel der Hamas, gegen Israel gestartet haben.  © Ayman Nobani/ dpa
Hamas-Großangriff auf Israel - Gaza-Stadt
Das israelische Militär entgegnete mit dem Beschuss von Zielen der Hamas im Gazastreifen. Nach einem Angriff steigen bei einem Hochhaus in Gaza Rauch und Flammen auf. © Bashar Taleb/ dpa
Mann weint in Gaza bei Israel Krieg
Ein Mann umarmt einen Familienangehörigen im palästinensischen Gebiet und weint.  © Saher Alghorra/ dpa
Israelischer Soldat im Israel Krieg steht neben Frau
Am 8. Oktober beziehen israelische Soldaten Stellung in der Nähe einer Polizeistation, die am Tag zuvor von Hamas-Kämpfern überrannt wurde. Israelische Einsatzkräfte haben dort nach einem Medienbericht bei Gefechten in der an den Gazastreifen grenzenden Stadt Sderot mehrere mutmaßliche Hamas-Angehörige getötet. © Ilan Assayag/ dpa
Nach Hamas Großangriff - Sa'ad
Israelische Streitkräfte patrouillieren in Gebieten entlang der Grenze zwischen Israel und Gaza, während die Kämpfe zwischen israelischen Truppen und islamistischen Hamas-Kämpfern weitergehen. © Ilia Yefimovich/ dpa
Palästinensisches Kind in einer Schule, die im Israel Krieg als Schutz dient
Ein palästinensisches Kind steht auf dem Balkon einer Schule, die von den Vereinten Nationen betrieben wird und während des Konfliktes als Schutzort dient.  © Mohammed Talatene/ dpa

„Unfriedlich“ ist eine Demo, wenn jüdisches Leben angegriffen wird

Für die propalästinensischen, antiisraelischen und meist antisemitischen Demonstrationen bedeute dies, laut Arzt, dass aus der Demonstration heraus jüdische Einrichtungen oder Menschen angegriffen werden müssten, damit sie als Ganzes als unfriedlich gilt. Wer den Holocaust leugne, Volksverhetzung begehe, Straftaten öffentlich billige oder eine Israel-Flagge verbrenne, für den gelte das Strafrecht, aber vorrangig im Einzelfall und nicht für die ganze Versammlung.

Verbote von Pro-Palästina-Demos bestehen vor Gericht – meistens

Vorabverbote von Versammlungen, etwa wegen des Verdachts auf eine absehbare Störung der öffentlichen Ordnung, seien nur in Ausnahmefällen möglich. Die teils recht großflächigen Demonstrationsverbote in vielen deutschen Städten sah der Juraprofessor Arzt damals kritisch. Bisher hielten die meisten der Verbote vor Gericht. Allerdings kippte beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor gut drei Wochen ein Verbot der Stadt München gegen eine Pro-Palästina-Demonstration.

Auf der antiisraelischen Demonstration in Düsseldorf wurde am Samstag dieses Plakat mit einer klar antisemitischen Holocaust-Relativierung gezeigt.

Mordhorst beklagt „Verhinderung von Lösungsvorschlägen“

In seiner Antwort an fr.de präzisierte Mordhorst nicht, was er genau mit dem Gedankenspiel, „keine Mitbestimmung in Parteien oder anderen Gremien“ meint. Auch die Frage, was mit den EU-Drittstaatsangehörigen geschehen würde, die bereits Mitglied in Parteien sind und welche anderen Gremien er im Sinn hatte, ließ Mordhorsts Büro unbeantwortet. Alle seien „aufgerufen, arabischen Antisemitismus zu bekämpfen“. Daher sei er verwundert, „dass viele sich eher mit der Verhinderung von Lösungsvorschlägen“ beschäftigten. (kb)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Frederic Kern

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