- VonKilian Beckschließen
FDP-Bundestagsabgeordneter Mordhorst denkt über ein „politisches Betätigungsverbot für Nicht-EU-Ausländer“ nach. Es hagelt Kritik. Der Plan dürfte rechtlich kaum haltbar sein.
Berlin – Deutschland ringt nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel darum, wie mit den Auswirkungen des Krieges in Israel und der vom Hamas-Angriff ausgelösten antisemitischen Hetze umzugehen ist. Nach den antiisraelischen bis islamistischen und meist antisemitischen Demonstrationen am Wochenende forderte der FDP-Bundestagsabgeordnete Maximilian Mordhorst auf X (ehemals Twitter) eine „stärkere Unterscheidung zwischen Deutschengrundrechten und Jedermannsrechten“.
Konkret möchte Mordhorst (FDP) „über ein politisches Betätigungsverbot für Nicht-EU-Ausländer nachdenken“. Das würde, so der liberale Jurastudent, bedeuten, das kommunale Wahlrecht, wo es existiert, zurückzunehmen, und die Drittstaatler von „Mitbestimmung in Parteien oder anderen Gremien“ und vom Versammlungsrecht auszuschließen. „Teilnahme an Versammlungen“ möchte er explizit nicht verbieten.
Laute Kritik: „Unheimlicher“ Vorschlag, FDP mutiert „zur ethno-liberalen Partei“
Aus der Rechtswissenschaft und von NGOs hagelt es Kritik. Der deutsche Rechtswissenschaftler Maxim Bönnemann von der US-amerikanischen University of Michigan nannte auf bluesky Mordhorsts Gedankenspiele „unheimlich“. Bijan Moini, Syndikusanwalt bei der Bürgerrechtsorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, schrieb auf seinem privaten bluesky-Account: Die Freien Demokraten seien zu einer „ethno-liberalen Partei mutiert“.
Auf Anfrage von fr.de von ippen.media schrieb Mordhorst: Er habe einen „Anstoß“ geben wollen, um mit den „schrecklichen Bildern“ der Demonstrationen am Wochenende umgehen zu wollen. Der Rechtsstaat dürfe sich nicht „auf der Nase herumtanzen“ lassen. Eine engere Auslegung der Versammlungsfreiheit sei seiner Meinung nach durchaus möglich. Er betonte, dass er „seit jeher“ erleichterte Einbürgerungen und doppelte Staatsbürgerschaften für gut integrierte Menschen unterstütze.
Ex-FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg argumentierte für Versammlungsfreiheit als „Bürgerrecht“
Mordhorsts wohl härteste Forderung: „Keine Versammlungsfreiheit“ für Drittstaatsangehörige, um „stichprobenartige Passkontrollen, Platzverweise und weitere Sanktionen“ durch die Polizei bei Versammlungen zu „erleichtern“. Auch die ehemalige FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg, Volljuristin, suggerierte in einem Tweet vom Samstag, 4. Oktober, das Versammlungsrecht wäre ein reines Bürgerrecht. Zur „Aushöhlung des Versammlungsrechts in aufgeheizten Zeiten“ schrieb Clemens Arzt, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht bereits Ende Oktober eine Abhandlung im Fachportal Verfassungsblog.
Juraprofessor: Landesverfassungen sichern Versammlungsrecht für „alle“
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, so steht es im Grundgesetz. Also ein „Deutschengrundrecht“, das an die Staatsbürgerschaft gekoppelt ist. Clemens Arzt hält allerdings fest: Die Landesverfassungen und das Versammlungsgesetz des Bundes von 1953 weiteten das Versammlungsrecht auf „alle Frauen und Männer“ zum „Jedermannsrecht“ aus. „Unfriedlich“ werde eine Versammlung, laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, erst, wenn sie einen „gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf“ nehme oder unmittelbar anstrebe.
Bilder zeigen, wie der Krieg in Israel das Land verändert




„Unfriedlich“ ist eine Demo, wenn jüdisches Leben angegriffen wird
Für die propalästinensischen, antiisraelischen und meist antisemitischen Demonstrationen bedeute dies, laut Arzt, dass aus der Demonstration heraus jüdische Einrichtungen oder Menschen angegriffen werden müssten, damit sie als Ganzes als unfriedlich gilt. Wer den Holocaust leugne, Volksverhetzung begehe, Straftaten öffentlich billige oder eine Israel-Flagge verbrenne, für den gelte das Strafrecht, aber vorrangig im Einzelfall und nicht für die ganze Versammlung.
Verbote von Pro-Palästina-Demos bestehen vor Gericht – meistens
Vorabverbote von Versammlungen, etwa wegen des Verdachts auf eine absehbare Störung der öffentlichen Ordnung, seien nur in Ausnahmefällen möglich. Die teils recht großflächigen Demonstrationsverbote in vielen deutschen Städten sah der Juraprofessor Arzt damals kritisch. Bisher hielten die meisten der Verbote vor Gericht. Allerdings kippte beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor gut drei Wochen ein Verbot der Stadt München gegen eine Pro-Palästina-Demonstration.
Mordhorst beklagt „Verhinderung von Lösungsvorschlägen“
In seiner Antwort an fr.de präzisierte Mordhorst nicht, was er genau mit dem Gedankenspiel, „keine Mitbestimmung in Parteien oder anderen Gremien“ meint. Auch die Frage, was mit den EU-Drittstaatsangehörigen geschehen würde, die bereits Mitglied in Parteien sind und welche anderen Gremien er im Sinn hatte, ließ Mordhorsts Büro unbeantwortet. Alle seien „aufgerufen, arabischen Antisemitismus zu bekämpfen“. Daher sei er verwundert, „dass viele sich eher mit der Verhinderung von Lösungsvorschlägen“ beschäftigten. (kb)
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