Star in den französischen Vorstädten

Linkspopulist Jean-Luc Mélenchon – macht Macron ihn zum Premierminister?

+
Der französische Politiker Jean-Luc Mélenchon trat 2012, 2017 und 2022 bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich an.
  • schließen

Der Linkspopulist Jean-Luc Mélenchon liegt bei den Parlamentswahlen mit seinem Bündnis „Nupes“ fast gleichauf mit Macrons Partei. Gewinnt die „Schildkröte“ am Ende das Rennen?

Paris – Dass Jean-Luc Mélenchon leicht aufgibt, kann man ihm wohl nicht vorwerfen. Bereits drei Mal war er Präsidentschaftskandidat und schnitt dabei jedes Mal besser ab: 2012 kam er auf elf Prozent und den vierten Platz. 2017 lag er bei knapp 20 Prozent, 2022 bei 22 Prozent. Zwischenzeitlich sah es sogar so aus, als könne er gegen Macron in die Stichwahl einziehen. Nun stehen die Parlamentswahlen in Frankreich an und Mélenchons Bündnis „Nupes“ und Macrons Partei „Ensemble!“ liegen fast gleichauf. Doch wer ist Mélenchon und was sind seine Ziele?

Jean-Luc Mélenchons Ziele: Rente mit 60, Mindestlohn von 1500 Euro, Reichensteuer und Preisblockade

Jean-Luc Mélenchon kann mit 70 Jahren auf eine lange Karriere zurückblicken. Der heutige Politik-Star der Linken wurde in Marokko geboren und kam im Alter von elf Jahren nach Frankreich. Schon als Schüler war er politisch aktiv und engagierte sich als Student der Literatur und Philosophie in trotzkistischen Organisationen. Zwei Jahre lang war er als Minister für Berufsausbildung tätig. Um seine politischen Ansichten zu verstehen, reicht wohl eine Anekdote: Vor vierzehn Jahren trat er aus der sozialistischen Partei PS aus, da sie ihm „zu rechts“ war.

Im Jahr 2017 gründete er seine eigene Partei „La France Insoumis“ (Unbeugsames Frankreich) – sein wichtigstes Thema sind die sozialen Missstände in Frankreich. Entsprechend beliebt ist der Linkspopulist in den französischen Vorstädten. In La Courneuve beispielsweise leben rund 44 Prozent der Einwohner unter der Armutsgrenze. Hier stimmten 64 Prozent der 45.000 Bewohner für Mélenchon, nur 14,7 Prozent für Emmanuel Macron und 9,4 Prozent für die Rechtspopulistin Marine Le Pen.

Ein Grund für die Beliebtheit des Linkspopulisten sind sicherlich seine politischen Ziele: Mélenchon fordert die Rente ab 60 Jahren (derzeit 62 Jahre), die Anhebung des Mindestlohns auf 1500 Euro (derzeit 1303 Euro) sowie eine Preisblockade für Grundnahrungsmittel. Kosten würde das rund 250 Milliarden Euro extra, die will er über eine Reichensteuer finanzieren.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Parlamentswahlen in Frankreich: Kann die „Schildkröte“ das Rennen gewinnen?

Der Linkspopulist Jean-Luc Mélenchon im Jahr 2012 bei einer Kundgebung seiner damaligen Partei „Front de Gauche“. Heute heißt sein Bündnis „La France insoumise“ – zu deutsch: Unbeugsames Frankreich.

Jean-Luc Mélenchon vergleicht sich selbst gerne mit der Schildkröte aus der bekannten Fabel „Der Hase und die Schildkröte“ von La Fontaine. In einem Rennen gegen den eigentlich überlegenen Hasen gewinnt am Ende die Schildkröte. „Laufen bringt nichts, man muss pünktlich anfangen“, sagte Mélenchon dazu im Wahlkampf und fügte hinzu, er habe schon „ein paar Hasen zur Erschöpfung gebracht.“ Die französischen Medien übernahmen den Spitznamen, den der Politiker nun auch selbstironisch verwendet. Er gilt als hervorragender Redner mit Humor, teilweise jedoch auch als vorlaut und cholerisch. So schnauzte er im Jahr 2018 etwa Beamte an, die seine Parteizentrale wegen Verdachts auf Mauscheleien durchsuchten und sagte: „Ich bin die Republik!“ - was einige an „L‘État, c‘est moi“ Ludwigs XIV. erinnerte.

Seine außenpolitischen Ansichten sind EU- und Nato-skeptisch. Während der Euro-Krise warf der Linkspopulist Deutschland Imperialismus vor und sprach von einem „wirtschafts- und finanzpolitischen Diktat“ der Bundesrepublik. Doch auch er selbst musste sich manchmal Kritik stellen, etwa aufgrund seiner unkritischen Haltung zu südamerikanischen Machthabern wie dem früheren venezolanischen Staatschef Hugo Chavez und zum russischen Präsidenten Wladimir Putin.

Parlamentswahl in Frankreich: Mélenchon will Premierminister werden

Bei der Parlamentswahl in Frankreich scheint sich Mélenchon nun auf die Fahnen geschrieben zu haben, Regierungschef zu werden – wenn schon nicht Staatschef. „Ich bitte die Franzosen, mich zum Premierminister zu wählen“, sagte Mélenchon kurz nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses bei der Präsidentschaftswahl. Die Verfassung sieht das zwar nicht vor, denn der Regierungschef wird vom Präsidenten ernannt.

Das scheint Mélenchon jedoch nicht zu stören. Sein Linksbündnis „Nupes“ – aus seiner eigenen Partei sowie Sozialisten, Grünen und Kommunisten – liegt in den jüngsten Umfragen zur Parlamentswahl nahezu gleichauf mit Macrons „Ensemble!“ und Verbündeten. Doch selbst wenn das Regierungsbündnis seine Mehrheit verlieren sollte, gilt es als äußerst unwahrscheinlich, dass Macron ausgerechnet den angriffslustigen Mélenchon zum Premierminister macht (AFP/bm).

Kommentare