Gericht entscheidet gegen Merz-Kabinett: Afghanische Familie überwindet Programmstopp
Ein Gericht zwingt die Regierung zur Visa-Vergabe für eine afghanische Familie. 2.400 weitere Schicksale hängen in der Schwebe. Wie geht es weiter?
Berlin – Die Bundesregierung muss einer afghanischen Familie nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin Visa für Deutschland ausstellen. Das Gericht gab dem Eilantrag der Afghanin und ihrer 13 Familienangehörigen statt, die derzeit in Pakistan festsitzen. „Die Bundesregierung hat sich durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Deutschland könne sich von dieser freiwillig eingegangenen Verpflichtung nicht einfach lösen.
Gericht zwingt Merz-Kabinett: Afghanische Familie muss trotz Programmstopp einreisen dürfen
Der Fall betrifft das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghanen, das die neue Regierung aus Union und SPD Anfang Mai gestoppt hatte. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes warten rund 2.400 Menschen in Pakistan auf ihre Visa für Deutschland. Die nun erfolgreiche Familie hatte glaubhaft dargelegt, dass ihr bei einer Abschiebung nach Afghanistan unter der Taliban-Herrschaft Lebensgefahr droht.
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Das Auswärtige Amt ist nach dem Gerichtsbeschluss zu sofortigem Handeln verpflichtet. Allerdings könnte die Behörde noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen, was zu weiteren Verzögerungen führen würde. Die Richter stellten in ihrem Beschluss klar, dass die Bundesregierung grundsätzlich frei entscheiden könne, ob sie das Aufnahmeverfahren beenden oder unter welchen Voraussetzungen sie es fortsetzen wolle. Im konkreten Fall seien die Aufnahmezusagen jedoch bestandskräftig geworden.
Organisation „Kabul Luftbrücke“ klagt gegen Merz-Regierung: Aufnahmestopp von Afghanen wird geprüft
Die Organisation „Kabul Luftbrücke“ hatte im Juni bereits 26 ähnliche Verfahren eingereicht. Insgesamt liegen dem Verwaltungsgericht nach eigenen Angaben etwa 40 Fälle als Eilanträge und Klagen zu dieser Thematik vor. „Die Betroffenen haben ihre Heimat verlassen, im Vertrauen auf deutsche Versprechen“, erklärte Sprecherin Eva Beyer damals. Die Verfahren müssen von unterschiedlichen Kammern bearbeitet werden, und es bleibt offen, ob andere Richter die gleiche Auffassung vertreten werden wie die Achte Kammer in diesem Fall.
Die Betroffenen haben ihre Heimat verlassen, im Vertrauen auf deutsche Versprechen.
Zu den Betroffenen des Aufnahmeprogramms zählen nach Behördenangaben Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben, sowie Richter, Journalistinnen und Künstler. Die verschiedenen Aufnahmeverfahren wurden nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 eingerichtet. (dpa)
Koalition will Aufnahmeprogramme beenden: Bundesregierung muss Umsetzung des Vorhabens prüfen
Die neue Bundesregierung aus Union und SPD hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, freiwillige Aufnahmeprogramme „soweit wie möglich“ zu beenden. Einem Sprecher des Innenministeriums zufolge prüft die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit, „wie dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die Aufnahmeverfahren von Personen aus Afghanistan umgesetzt werden kann“. Bis zum Abschluss dieser Prüfung seien Einreisen weiterhin ausgesetzt. Eine Prognose zur Dauer der Prüfung konnte der Sprecher nicht nennen.
Fakt ist: Die rechtliche Bewertung der Aufnahmezusagen ist komplexer als zunächst angenommen. Manche Experten vertreten die Auffassung, dass es anders als allgemein angenommen eine solche endgültige Zusage noch gar nicht gab. Denn diese könne erst erteilt werden, wenn zum Beispiel auch die Sicherheitsbefragung abgeschlossen ist. Das ist aber bei vielen in Pakistan wartenden Afghanen noch nicht geschehen.
Zudem hätten manche die Überprüfung zwar erfolgreich abgeschlossen – aber unter Vorspielen falscher Tatsachen. Immer wieder gab es Berichte über Afghanen, die zum Beispiel mit falschen Pässen nach Deutschland kommen wollten. In all diesen Fällen müsse die Bundesrepublik keine Klage fürchten, wenn sie das Aufnahmeprogramm sofort und vollständig beenden würde, so die Auffassung. Darauf verweisen mehrere Politiker der schwarz-roten Koalition gegenüber Focus Online.(dpa).