Seit fast einem Jahr liegt die „Eventin“ vor Rügen. Nun gibt es eine Entscheidung zu dem Schiff, das der russischen Schattenflotte zugerechnet wird.
Sassnitz/München – Der Bundesfinanzhof hat dem Zoll untersagt, den russischen Öltanker „Eventin“ samt seiner 100.000 Tonnen Ölladung einzuziehen und zu verwerten. Das Gericht sieht „begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen“ und verweist auf rechtliche Unklarheiten bezüglich der EU-Sanktionsregeln. Zentral ist die Frage, ob das Schiff trotz seiner Listung als Teil der russischen Schattenflotte aufgrund einer Notfall-Ausnahme rechtmäßig in EU-Gewässer einlaufen durfte.
Die „Eventin“ war im Januar 2024 in der Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern havariert, als alle Bordsysteme ausfielen und das Schiff stundenlang manövrierunfähig war. Rettungsteams stellten schließlich auf See Schleppverbindungen her. Seitdem liegt der rund 20 Jahre alte Tanker vor Rügen. Der BFH betont, dass das Völkerrecht, insbesondere das Nothafenrecht, berücksichtigt werden müsse, welches in Notfällen die Einfahrt in einen Hafen gestattet.
Urteil zu möglichen Schattenflottentanker vor Rügen – „Eventin“ auf Sanktionsliste
Das juristische Tauziehen könnte sich fortsetzen, da die aktuelle BFH-Entscheidung nur ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren betrifft. Ein Hauptsacheverfahren steht noch aus. Der BFH bestätigte damit eine Entscheidung des Finanzgerichts Greifswald, das auf Antrag des Eigners die Verfügungen zur Einziehung und Verwertung ausgesetzt hatte. Das Hauptzollamt Stralsund hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt.
Die EU führt die „Eventin“ auf ihrer Liste der sogenannten russischen Schattenflotte, mit der Russland Sanktionen umgeht. Mehr als 550 Schiffe stehen inzwischen auf dieser Liste. Diese Schiffe dürfen nicht mehr in Häfen von EU-Staaten einlaufen und nicht mehr von europäischen Unternehmen versichert, finanziert oder ausgerüstet werden.
Putins Verbündete: Diese Länder stehen im Ukraine-Krieg an der Seite Russlands
Der Eigner des Schiffs, die Laliya Shipping Corp. mit Sitz auf den Marshallinseln, wehrt sich vor dem EU-Gericht gegen die Listung als Schattenflotten-Tanker. Die Klägerin argumentiert, das Schiff habe „zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren“. Die Einfuhr in deutsche Hoheitsgewässer sei „unfreiwillig aufgrund eines technischen Defekts erfolgt und durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt“. Zudem passe die Definition für Schattenflotten-Schiffe nicht auf die „Eventin“.
Urteil zu „Eventin“: Schattenflottentanker vor Rügen ein Sicherheitsrisiko für Umwelt?
Nach BFH-Angaben war die „Eventin“ auf dem Weg von Russland nach Indien unterwegs, einem wichtigen Abnehmer russischen Öls. Branchendaten zeigen, dass das Schiff auch in der Vergangenheit wiederholt zwischen diesen beiden Ländern verkehrte. Umweltschützer hatten sich besorgt über die Möglichkeit einer Havarie und einer Verschmutzung der südlichen Ostsee gezeigt und gefordert, das Schiff abzupumpen.
Das Problem der russischen Schattenflotte beschränkt sich nicht auf die „Eventin“. Greenpeace zählte im vergangenen Oktober seit Mitte Juni 188 solcher Tanker, die von russischen Ölhäfen aus mit Millionen Tonnen Rohöl die deutsche Ostseeküste passierten. 123 dieser Tanker standen auf Sanktionslisten, 27 sogenannte Geister-Tanker waren in keinem Flottenregister gelistet und führten falsche Flaggen. 70 Tanker waren 20 Jahre alt oder älter und damit laut Greenpeace für den sicheren Öltransport ungeeignet. (Quellen: dpa, afp) (fbu)