Fallstricke bei Steuererklärung

Erklärung für die Grundsteuer 2022: Welche Hürden auf Immobilieneigentümer lauern

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Die Erklärung zur Grundsteuer 2022 ist alles andere als einfach, es lauern verschiedene Fehlerquellen. Worauf Immobilieneigentümer achten müssen.

Berlin – Der Ministerpräsident von Niedersachsen, Stephan Weil (SPD), will seine Grundsteuererklärung am Wahltag abgeben und bittet Grundeigentümer, die Fristen einzuhalten. Das Problem: Viele scheitern schon an der Erklärung für die Steuer, die einige Fehlerquellen bereithält. Viele der möglichen Fehler bei der Erklärung zur Grundsteuer 2022 lassen sich leicht vermeiden – wenn man sie im Voraus kennt. Worauf Eigentümer in Deutschland achten müssen – eine Übersicht.

Grundsteuer 2022: Stephan Weil (SPD) will Grundsteuererklärung am Wahltag abgeben

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) plant, seine Grundsteuererklärung am Wahltag der Niedersachsen-Wahl 2022 abzugeben. Grundeigentümer fordert der SPD-Politiker auf, die gültige Frist bis Ende Oktober einzuhalten. Weil erklärte im Landtag „Ich habe mir das übrigens unmittelbar für den Vormittag des 9. Oktober vorgenommen. Vielleicht können die einen oder anderen hier im Plenum diesen Gedankengang für sich auch nachvollziehen.“ Weils Bitten gehen auf eine bisher extrem niedrige Quote an Abgaben von Erklärungen für die Grundsteuer 2022 zurück.

Die Grundsteuererklärung bereitet dieser Tage vielen Eigentümern Kopfzerbrechen. (Symbolbild)

Laut Finanzministerium waren Stand Mitte September 2022 landesweit insgesamt erst 22 Prozent der Grundsteuererklärungen eingereicht worden. Eine Fristverlängerung soll es nicht geben. Stephan Weil bemühte sich, die Zahlen einzuordnen: Seinen Informationen nach sei Niedersachsen nicht das Land mit der geringsten Rückmeldequote, so der Landeschef. Die geringe Rückmeldequote könnte auch mit Problemen bei der Erstellung zu tun haben – und damit, dass viele nicht wissen, welche Unterlagen das Finanzamt braucht.

Grundsteuer online: Grundsteuererklärung mit vielen Schwierigkeiten verbunden

Die Grundsteuererklärung hat nicht mehr lange Zeit, doch es kann viel falsch gemacht werden bei ihrer Erstellung. Es muss daher einiges beachtet werden, um nicht entweder zu viel zu zahlen, oder mit den Behörden in Konflikt zu geraten. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es neue Anbauten gibt, die Fläche jedoch nicht neu berechnet wurde. Insgesamt gibt es bei der Deklarierung der Flächen und der Frage, was überhaupt zum Wohnraum gehört, viele Unklarheiten. Die Grundsteuer online zu erklären erwies sich zuletzt ebenfalls als Problem, weil die Plattform Elster zusammengebrochen war.

Tipps zur Erklärung der Grundsteuer – auf diese Fehler sollten Hauseigentümer achten

  • Diese Fehler, die das Handelsblatt zusammengetragen hat, gilt es bei der Erklärung zur Grundsteuer 2022 zu vermeiden:
  • Aufforderungsschreiben: Viele Eigentümer warten auf ein Schreiben, dass sie zur Grundsteuererklärung auffordert. Die Krux bei der Sache: Dieses kommt nicht in jedem Bundesland auch in jedem Fall. Es gilt daher, sich bei den Behörden selbst zu informieren.
  • Zahl der Grundsteuererklärungen: Für jede sogenannte „wirtschaftliche Einheit“ muss es eine Erklärung geben. Das Handelsblatt nennt die Faustregel: „Ein Hauseingang, eine wirtschaftliche Einheit“. Heißt beispielsweise: Zwei Einfamilienhäuser auf einem Grundstück, gleich zwei Erklärungen, weil zwei Einheiten. Haus und Garage zusammen zählen wiederum als eine Einheit.
  • Eigentümer-Frage: Wie sieht es aus, wenn Gebäude und Grundstück unterschiedliche Eigentümer haben? In diesem Fall ist der Eigentümer des Grund und Bodens zuständig für die Grundsteuererklärung.
  • Stichtag beachten: Verpflichtet zur Grundsteuererklärung sind all diejenigen, die zum 01.01.2022 Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien waren.
  • Bodenrichtwert: Außer in den Ländern Hessen, Hamburg und Bayern muss auch der Bodenrichtwert angegeben werden, und zwar der zum 01.01.2022. Das genaue Vorgehen unterscheidet sich in den Ländern und muss daher erfragt werden.
  • Flächenberechnung: Wichtig ist, dass Eigentümer die Fläche korrekt berechnen und aktualisieren, wenn es etwa Anbauten gab. Nur zu Hälfte ihrer Grundfläche mit zählen unbeheizbare Wintergärten sowie Dachschrägen mit einer Höhe von ein bis zwei Metern. Zu einem Viertel ihrer Grundfläche zählen Balkone, Dachgärten, Terrassen und Loggien. Keller, Treppen, Heizungsräume, Abstellräume und Dachböden zählen, wenn sie außerhalb der Wohnung liegen, nicht zur Wohnfläche. Ebenso Räume unter Dachschrägen mit unter einem Meter Höhe.
  • Garagen, Stellplätze und Gartenhäuser: Im Bundesmodell spielt die Fläche von Garagenplätzen keine Rolle, jedoch muss der Platz in der Grundsteuererklärung angeführt werden. Ein Schuppen im Garten muss hingegen nicht angegeben werden. Doch es gibt länderspezifische Ausnahmen: Garagen, die in einem räumlichen Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, zählen etwa in Niedersachsen bis zu 50 Quadratmetern nicht zur Wohnfläche. Für Nebengebäude sind es 30 Quadratmeter. Nur die Fläche, die die Werte überschreitet, muss dann in der Grundsteuererklärung vermerkt werden. Die Handhabe in den Ländern ist hierbei unterschiedlich.
  • Doppelhaushälften: Bei Doppelhaushälften handelt es sich meist um Einfamilienhäuser. Handelt es sich um ein Haus mit zwei Wohnungen, ist die Rede bisweilen von einem Zweifamilienhaus. Es gilt, sich hier genau zu informieren, denn: Die Höhe der Grundsteuer kann davon abhängen.

Insgesamt gilt: Bei Fragen im Zweifelsfall direkt an die landesspezifischen Behörden wenden und nachfragen. Unterstellt das Finanzamt bei Fehlern Vorsatz, bewegen sich Eigentümer im Bereich der Steuerhinterziehung – mit drastischen Folgen. Es ist daher umso wichtiger bei der Erklärung für die Grundsteuer 2022 gewissenhaft zu arbeiten, um sich späteren Ärger zu ersparen.

Rubriklistenbild: © Benjamin Nolte/dpa-tmn

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