Maut-Skandal dagegen finanziell ein Witz

„Drama in Milliardenhöhe“: Spahns Masken-Deals könnten teure Folgen für Steuerzahler haben

  • schließen

Die Corona-Maskenbeschaffung landet vor Gericht: In Klagen gegen den Bund geht es um ausbleibende Zahlungen und einen Schaden in Milliardenhöhe. Bald steht ein wegweisendes Urteil an.

Frühjahr 2020: Deutschland befindet sich im ersten Corona-Lockdown. Wer das Haus verlässt, trägt eine FFP2-Maske – der Mund-Nasen-Schutz prägt das Straßenbild einer Nation im Ausnahmezustand. Der Bedarf ist enorm, der politische Druck immens. Das Bundesgesundheitsministerium unter der Führung des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) reagiert mit massiven Einkäufen – und legt damit den Grundstein für ein „Drama in Milliardenhöhe“, das bis heute nachwirkt. Der Bund hatte viel zu viele Masken eingekauft, große Teile vernichtet und sie in etlichen Fällen bis heute nicht bezahlt.

Im Zentrum der Maskenbeschaffung: CDU-Politiker Jens Spahn, heute Unionsfraktionschef, zu Beginn der Pandemie Bundesgesundheitsminister.

Maskenbeschaffung könnte teure Folgen haben: „Drama in Milliardenhöhe“

Um schnell große Mengen zu beschaffen, setzte Spahns Ministerium auf ein sogenanntes Open-House-Verfahren: Jedes Unternehmen, das Masken für 4,50 Euro pro Stück liefern konnte, bekam den Zuschlag. Hunderte Firmen meldeten sich, was zu chaotischer Abwicklung führte. Das vom Bund beauftragte Logistikunternehmen Fiege aus Spahns Heimat hatte bald keine Kapazitäten mehr – und der Bund zu viele Masken. Das Ausmaß der Fehlplanung ist dramatisch: Der Bundesrechnungshof konstatierte eine „massive Überbeschaffung“. Rund drei Milliarden Masken wurden vernichtet – mehr als die 2,1 Milliarden verteilten.

„Im Ergebnis war der überwiegende Teil der gekauften Schutzmasken ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung“, bilanziert der Bundesrechnungshof. In einem Bericht der einstigen Staatssekretärin Margaretha Sudhof, den Spahns Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) in Auftrag gegeben hatte, ist die Rede von „fehlendem ökonomischen Verständnis“ und dem bereits zitierten „Drama in Milliardenhöhe“. Dieses „Drama“ begründet sich in Klagen von Firmen gegen den Bund.

Etliche Masken-Unternehmen warten bis heute auf ihr Geld – und schalteten daher die Justiz ein. In den Klagen geht es um 2,3 Milliarden Euro Streitwert. Mit Vollzugs- und Gerichtskosten könnte der Schaden laut Informationen unserer Redaktion auf über drei Milliarden Euro steigen. Zum Vergleich: Der Schaden der gescheiterten PKW-Maut liegt bei 243 Millionen Euro.

Rechtlich steht der Bund schlecht da: Er verweigerte vielen Auftragnehmern die Bezahlung wegen angeblich fehlerhafter oder zu spät erfolgter Lieferungen. Doch laut Open-House-Verfahren bestanden offenbar gültige Verträge. Die Kläger werfen dem Ministerium vor, nicht ordnungsgemäß von den Verträgen zurückgetreten zu sein und keine gesetzlich vorgeschriebene Nachfrist gesetzt zu haben. Mehrere Gerichte, allen voran das Oberlandesgericht Köln, bestätigten diese Rechtsauffassung und stuften die Rücktritte als unwirksam ein. Der Bund müsse also zahlen.

Unter den Klägern ist auch Joachim Lutz. Über seine Handelsagentur im badischen Offenburg lieferte der Unternehmer im Frühjahr 2020 insgesamt 300.000 Masken an den Bund. Der Bund zahlte zunächst nicht und trat sechs Wochen nach Lieferung vom Kaufvertrag zurück. Ein vom Ministerium eingesetztes Gutachten begründete das mit Mängeln an den Masken, was Lutz selbst abstreitet.

„Spahn schuldet mir 3,8 Millionen Euro“: Unternehmer klagen gegen CDU-Politiker

Seit Jahren streiten der Unternehmer und das Gesundheitsministerium vor Gericht. „Jens Spahn schuldet mir 3,8 Millionen Euro“, sagt Lutz im Gespräch mit unserer Redaktion. Diese Summe ergibt sich aus den noch immer nicht bezahlten Masken, Verzugszinsen sowie Schadensersatz, weil er aufgrund der fehlenden Bezahlung andere Maskenaufträge nicht habe annehmen können. Das Landgericht Bonn hatte Lutz in Teilen recht gegeben und den Bund zur Zahlung der Masken verpflichtet. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings nicht. Eine Entscheidung ist erst im Frühjahr 2026 zu erwarten und wohl auch abhängig von Urteilen in vergleichbaren Fällen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wollte sich auf Anfrage unserer Redaktion nicht zu laufenden Verfahren äußern, erklärte lediglich: „Die Prozessstrategie des BMG bestand und besteht weiterhin darin, die (fiskalischen) Interessen des Bundes bestmöglich zu vertreten.“ Jens Spahn bezeichnet das Open-House-Verfahren heute als Fehler. Zum Zeitpunkt der Maskenbeschaffung musste allerdings „mit dem damaligen Wissensstand operiert werden“, erklärt ein Sprecher. Zudem verweist er auf einen Bericht des Ministeriums an den Haushaltsausschuss, wonach die Maskenbeschaffung „bedarfsgerecht“ war.

Seit Oktober sind die Masken-Streitereien vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Die dortigen Richter arbeiten aktuell an einem Grundsatzurteil, inwiefern der Bund für Verträge im Open-House-Verfahren bezahlen muss. Es ist nicht nur für die betroffenen Unternehmer rund um Joachim Lutz interessant – sondern auch für die Steuerzahler.

Rubriklistenbild: © Xander Heinl/photothek.net via www.imago-images.de

Kommentare