Bund zahlte nicht

Dieser Mann verkaufte Masken an den Bund: „Jens Spahn schuldet mir 3,8 Millionen Euro“

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Hunderttausende Corona-Masken lieferte Joachim Lutz dem Bund. Bis heute wartet er auf sein Geld. Der Fall steht exemplarisch für hohe Kosten, die dem Steuerzahler Jahre nach der Pandemie drohen.

Ein Sonntag Ende März 2020. Joachim Lutz sitzt gerade mit seiner Frau beim Kaffeetrinken, als sein Handy klingelt. Am anderen Ende der Leitung ist ein Mitarbeiter der Thüringer Staatskanzlei. Man habe gehört, dass Lutz Verbindungen nach China habe und wolle wissen, ob er auch Corona-Masken und Schutzanzüge liefern könne? Lutz beendet den Kaffeeklatsch mit seiner Gattin und setzt sich im Büro an den PC, um die vertraglichen Details zu klären. Der Eigentümer einer Handelsagentur im badischen Offenburg sagt zu – und liefert binnen kürzester Zeit 300.000 Masken.

Später sollten auch Behörden anderer Bundesländer Interesse bekundet haben, darunter das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Auch hier liefert Lutz. Das Geschäft mit den Masken läuft gut – bis der Unternehmer einen Vertrag mit der Bundesregierung beziehungsweise dem Gesundheitsministerium eingeht. Die entsprechenden Dokumente liegen dem Münchner Merkur von Ippen.Media vor und sind mittlerweile Gegenstand von Gerichts-Streitigkeiten. Die könnten finanzielle Folgen für die deutschen Steuerzahler haben.

Unternehmer Joachim Lutz: „Jens Spahn schuldet mir 3,8 Milliarden Euro.“

Im Frühjahr 2020, der heutige Unionsfraktionschef Jens Spahn ist Gesundheitsminister, breitet sich das Coronavirus im Land aus. Die Nachfrage nach Masken und der politische Druck sind groß. Um schnell Schutzmasken zu bekommen, startet die Bundesregierung ein sogenanntes Open-House-Verfahren. Bedeutet: Jeder Unternehmer, der Masken zu einem festgelegten Preis liefern kann, bekommt einen Auftrag. Den Preis setzt das Bundesgesundheitsministerium auf 4,50 Euro pro Stück fest. Ein guter Deal für Unternehmer Lutz, der daraufhin 300.000 Masken bei seinem Partner in der chinesischen Millionenstadt Dongguan ordert und sie Ende April an den vom Bund beauftragten Logistikpartner Fiege ausliefern will. Doch dann beginnt eine Odyssee, die auch fünfeinhalb Jahre danach noch nicht beendet ist.

Weil sich mehrere hundert Unternehmen gemeldet haben, ist Fiege mit der Logistik überfordert, hat keine Kapazitäten mehr. Lutz wird ein paar Tage vertröstet, ehe er seine Ware schließlich am 6. Mai der vom Bund beauftragten Logistikfirma übergibt. Das geht aus dem Lieferschein hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Vom Bund bekommt er aber kein Geld überwiesen.

Die Lutz Handelsagentur lieferte 300.000 Masken an ein Lager der Logistikfirma Fiege im hessischen Biblis. Ein Fiege-Mitarbeiter bestätigte den Erhalt der Ware „in ordnungsgemäßem Zustand“.

Unternehmer Lutz wartet noch immer auf sein Geld: „Spahn schuldet mir 3,8 Millionen Euro“

Anfang Juni, nach Lieferung, meldet sich nach eigener Aussage ein Mitarbeiter eines vom Ministerium beauftragten Wirtschaftsprüfunternehmens bei ihm. Die Masken seien mangelhaft, man müsse vom Kaufvertrag zurücktreten. „Das kann nie und nimmer sein“, beteuert Lutz im Gespräch mit unserer Redaktion. Der 65-Jährige spricht im Dialekt, eine Form des Alemannischen. Er ist auch Jahre nach dem Deal mit dem Ministerium noch immer fassungslos. Schließlich habe das LGL in Bayern bei seiner Bestellung „null Komma null Kritik“ geäußert. Ein LGL-Sprecher bestätigt uns, dass Bayern bei Lutz Masken bestellt und fristgerecht bezahlt habe. Die Masken seien von einem externen Labor geprüft worden, Lutz’ Firma habe „ihre vertraglichen Verpflichtungen vollständig erfüllt“.

Der Bund wiederum beruft sich auf ein Expertengutachten des TÜV Nord, wonach bei den Lutz-Masken wichtige Grenzwerte überschritten worden seien. Lutz selbst bestreitet das. Das Gutachten ist datiert auf den 15. Mai. Am 12. Juni, also fünf Wochen nach Lieferung, trat das Ministerium vom Kaufvertrag zurück. Zu einem rechtmäßigen Vertrag zwischen Bund und Lutz ist es aber dennoch gekommen. Das zumindest ist der aktuelle Stand vor Gericht. Lutz argumentiert, die Masken hätten anders geprüft werden müssen. Zudem sei die Prüfung erst sehr spät erfolgt, und die lange Lagerdauer sowie falsche Lagerbedingungen könnten die Filterleistung negativ beeinflusst haben.

Lutz verklagte den Bund auf einen Millionenbetrag. „Jens Spahn schuldet mir 3,8 Millionen Euro“, sagt der Unternehmer im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Summe ergibt sich aus zwei Einzelklagen. Erstens einer Klage auf Zahlung für die gelieferten Masken. Das sind rund 1,6 Millionen Euro, basierend auf dem Stückpreis von 4,50 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer, also 5,35 Euro pro Maske. Mit zusätzlichen Verzugszinsen, die ihm aufgrund der Nicht-Zahlung des Bundes vertraglich zustünden, kommt er auf die Gesamtsumme von 2,5 Millionen Euro.

In einer zweiten Klage geht es um Schadensersatz aufgrund der Nichtzahlung. Denn, so Lutz, nach der Lieferung an das Gesundheitsministerium hätten sich andere Interessenten bei ihm gemeldet. In der Klage heißt es, Lutz habe „viele lukrative Anfragen von Kunden hinsichtlich Maskenlieferungen ablehnen müssen“. In diesem Fall geht es um eine Klagesumme von 1,1 Millionen Euro plus 200.000 Euro Zinsen, also 1,3 Millionen Euro und damit insgesamt 3,8 Millionen Euro. „Weil mich das Gesundheitsministerium nicht bezahlt hat, konnte ich andere Verträge nicht eingehen“, sagt Lutz. „Ich als kleiner Unternehmen war auf das Geld des Ministeriums angewiesen.“ Unserer Redaktion liegt ein Schreiben des LGL Bayern vor, wonach der Freistaat auch nach Lutz’ Lieferungen Bedarf gehabt habe und weitere Lieferungen „wahrscheinlich angenommen“ hätte.

Das Landgericht Bonn hat die zweite Klage auf Schadensersatz abgewiesen, Lutz in der ersten Klage - bezüglich der Lieferung der Masken - aber in Teilen recht gegeben. Lutz habe sich an alle Fristen gehalten und geliefert. Der Open-House-Vertrag sei somit rechtmäßig und der Bund müsse die 1,6 Millionen Euro zahlen – ohne Verzugszinsen, urteilten die Richter in ihrem Urteil aus dem April 2024 (Aktenzeichen 1 O 274/20). Die Zinsforderung ließ das Gericht nicht gelten, woraufhin Lutz Berufung einlegte. Aktuell verhandelt das Oberlandesgericht Köln, hat den Termin aber mehrmals verschoben. Eine Entscheidung ist frühestens im Frühjahr 2026 zu erwarten. Auch, weil parallel andere Masken-Verfahren am höher instanzlichen Bundesgerichtshof laufen: Nichtzulassungsbeschwerden und Revisonsverahren, die als wegweisend angesehen werden.

Beim Mangelware-Vorwurf handelt es sich laut Lutz um einen „vorgeschobenen Grund vom Ministerium, um vom Kaufvertrag zurückzutreten“, der vom OLG gestützt werde. Die Richter behandelten in einer zweiten Instanz den Zustand der Masken gar nicht mehr und konzentrierten sich vielmehr auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertrags. Der Bund hat offenbar zu spät reklamiert. Er hätte eine Nachfrist setzen müssen.

So heißt es in einem weiteren, uns vorliegenden Lieferschein: „Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.“ Das Gesundheitsministerium meldete sich aber erst nach Ablauf dieser Frist bei Lutz. Der Unternehmer scheint rein rechtlich gesehen Anspruch auf die Gelder zu haben. Er und andere Kläger werfen dem Ministerium vor, rechtswidrig von den Verträgen zurückgetreten zu sein und keine gesetzlich vorgeschriebene Nachfrist gesetzt zu haben. Mehrere Gerichte, allen voran das Oberlandesgericht Köln, bestätigten diese Rechtsauffassung und stuften die Rücktritte als unwirksam ein. Final entschieden ist noch nichts, doch der Bund muss womöglich Millionen zahlen.

„Fehlendes ökonomisches Verständnis“ bei Maskenbeschaffung während Corona?

Die Folgen der Pandemiegeschäfte zeigen sich nicht nur bei Joachim Lutz, der noch immer auf sein Geld wartet. Durch das Open-House-Verfahren – zur Erinnerung: alle, die für 4,50 Euro Maskenpreis liefern konnten, bekamen den Zuschlag – konnte sich quasi jedes Unternehmen melden. Und das ohne Obergrenzen und mehrfacher Zuschläge. Ein Fehler, wie sich heute mehrere Experten einig sind.

In einem Bericht der einstigen Staatssekretärin Margaretha Sudhof (SPD), den Spahns Nachfolger Karl Lauterbach 2024 in Auftrag gegeben hatte, ist von „fehlendem ökonomischen Verständnis“ bei der Maskenbeschaffung und einem „außer Kontrolle geratenen Beschaffungs- und Logistikprozesses“ samt eines „Kollaps der Lieferketten“ die Rede. Der Bundesrechnungshof rügte eine „massive Überbeschaffung“ an Masken, die irgendwann schlicht nicht mehr gebraucht wurden. Rund drei Milliarden Masken mussten bis Herbst 2025 vernichtet werden. Etwas mehr als zwei Milliarden Stück waren verteilt worden. Das geht aus einem Schreiben des Gesundheitsministeriums hervor, das unserer Redaktion vorliegt. Der Bund hat also mehr Masken vernichtet als genutzt. Und das laut Kritikern auch aufgrund der Fehlplanung im Gesundheitsministerium unter Spahns Verantwortung. Allein die Vernichtung kostete 7,5 Millionen Euro. Peanuts angesichts der weiteren drohenden Kosten. Denn vor Gericht geht es um Milliarden.

5 Jahre Corona: 2G auf dem Weihnachtsmarkt und Maske im Riesenrad – Die Pandemie in Bildern

Die Corona-Pandemie durchlebte viele Phasen: Von Lockdowns über Impftermine bis zu ersten Lockerungen mit 2G- und 3G-Regeln.
Die Corona-Pandemie durchlebte viele Phasen: Von Lockdowns über Impftermine bis zu ersten Lockerungen mit 2G- und 3G-Regeln. © dpa/imago
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Die Corona-Pandemie durchlebte viele Phasen: Von Lockdowns über Impftermine bis zu ersten Lockerungen mit 2G- und 3G-Regeln. © dpa/imago
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Lutz ist mit seiner Klage nicht allein. Mehr als hundert Lieferanten klagten in den vergangenen Jahren gegen den Bund. Dabei geht es um einen Streitwert von 2,3 Milliarden Euro. Hinzu kommen nach Informationen unserer Redaktion Verzugszinsen, Vollzugskosten und Gerichtskosten, die den Schaden für den Bund auf mehr als drei Milliarden Euro steigen lassen könnten.

De facto hat der Bund etlichen Auftragnehmern die Bezahlung verweigert, in der Regel mit Verweis auf fehlerhafte oder verspätete Lieferung, wobei zweiteres Szenario den Löwenanteil ausmacht. Manche Unternehmen argumentieren, sie hätten fristgerecht geliefert, wenn Fiege Kapazitäten zum Annehmen der Ware gehabt hätte.

Andere Firmen lieferten erst gar nicht. Laut Open-House-Verfahren haben sie mit dem Bund aber einen Vertrag abgeschlossen. Weil der Bund von diesem Vertrag nach Ansicht der Kläger sowie des OLG Köln nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zurücktreten durfte, hat das Gericht schon mehrere Urteile zugunsten der Lieferanten verkündet. Auch die anderen Firmen bestehen deshalb auf Bezahlung. Dabei ist es, und nun wird es juristisch interessant, sogar egal, ob die Unternehmen tatsächlich hätten liefern können.

Das Bundesgesundheitsministerium will sich auf Anfrage unserer Redaktion nicht zu laufenden Verfahren äußern, erklärt lediglich: „Die Prozessstrategie des BMG bestand und besteht weiterhin darin, die (fiskalischen) Interessen des Bundes bestmöglich zu vertreten.“

Im Zentrum der Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie: Jens Spahn, von 2018 bis 2021 Bundesminister für Gesundheit.

Für Jens Spahn ist der Fall politisch heikel. Als Fraktionschef der CDU/CSU steht er besonders im Fokus – erst recht, nach dem im politischen Berlin auch auf seine mangelnde Führungsstärke zurückgeführten Hin und Her rund um die Richterpersonalie Frauke Brosius-Gersdorf.

Auch der Vorwurf der Vetternwirtschaft steht im Raum. Spahn vergab den Auftrag laut Sudhoff-Bericht ohne Ausschreibung direkt an Fiege und setzte sich dabei offenbar über explizite Warnungen des Innenministeriums und des Corona-Krisenstabs hinweg. Die Logistikfirma hat ihren Sitz in Spahns Münsterländer Heimat. Der ehemalige Firmenchef Hugo Fiege sitzt im Vorstand des Wirtschaftsrats der CDU, auch sein Sohn Felix Fiege ist Mitglied der Lobbyorganisation von Spahns Partei. Spahn und Fiege dementieren den Vorwurf der Vetternwirtschaft. In seinem Buch „Wir werden einander viel verzeihen müssen“ verteidigte Spahn die direkte Vergabe an Fiege damit, dass er in der Notlage zuerst mit Leuten gesprochen habe, die er kannte.

Hinzu kommt: Obwohl es billigere Angebote gab, hat Spahn offenbar teurer eingekauft als nötig. So ging ein 749 Millionen Euro schwerer Deal über Masken und andere Schutzausrüstungen an die Schweizer Firma Emix. Andrea Tandler, Tochter des langjährigen bayerischen Ministers Gerold Tandler (CSU), erhielt eine Millionenprovision, für deren nicht richtige Versteuerung sie verurteilt wurde.

Heute bezeichnet Spahn das Open-House-Verfahren als „im Nachhinein ungeeignetes Krisen-Instrument“. Zum damaligen Zeitpunkt musste allerdings „mit dem damaligen Wissensstand operiert werden“, erklärt ein Sprecher. „In der akuten Not- und Mangellage war weder der weitere Pandemieverlauf bekannt noch, ob und wann beispielsweise China als größter Exporteur die zwischenzeitlich gestoppte Auslieferung von Masken wieder aufnehmen würde.“ Auch in einem uns vorliegenden Bericht des Bundesgesundheitsministeriums an den Haushaltsausschuss heißt es: „Die beschaffte Anzahl von Masken stand aus damaliger Sicht im Einklang mit dem Bedarf. Denn es war klar, dass es einen hohen Bedarf gab, auch wenn die konkrete Bedarfsermittlung kaum zu ermitteln war.“

Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im April 2020 beim Lager-Besuch des Logistikunternehmens Fiege. Die Firma hat ihren Sitz im nordrhein-westfälischen Greven, in Spahns Nachbarwahlkreis.

Spahn hatte während all dieser Geschehnisse im Ministerium den Hut auf. Im Gespräch mit unserer Redaktion kritisiert Lutz den CDU-Politiker daher immer wieder. Er sagt aber auch, dass der „weit mehr als hundertfache Vertragsbruch“ nicht einer einzelnen Person zuzurechnen sei. „Es stellt vielmehr ein kollektives Regierungsversagen in nun bereits drei Legislaturperioden dar.“ Mit Blick auf den Koalitionsvertrag sagt der Unternehmer: „Da heißt es: ‚Verantwortung für Deutschland‘. Aber niemand übernimmt Verantwortung.“ (Andreas Schmid)

Rubriklistenbild: © Imago/Political Moments/Michael Gstettenbauer/Panthermedia//Andreas Schmid (Montage)

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