Gerichtsurteil

Hartz IV: Vermieter will Geld vom Jobcenter einklagen – und verliert

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Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bleibt bis Jahresende bestehen.
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Wer zahlt Mietschulden? Hartz-IV-Empfänger oder Jobcenter? Diese Frage klärte nun das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen – zum Nachteil des Vermieters.

Celle – Es ist wohl das größte Ärgernis für Vermieter in Deutschland: Mieter geraten mit ihren Zahlungen in Rückstand und können ihre Mietschulden nicht begleichen. Häufig wählen Eigentümer in Deutschland deshalb den juristischen Weg, um schlussendlich doch an ihr Geld zu kommen. Dass er seine ausständige Miete nicht direkt beim Jobcenter einklagen kann, musste nun ein Vermieter aus Goslar erfahren. Während Hartz-IV-Empfänger im engen Austausch mit dem Jobcenter stehen, haben Vermieter keine Rechtsbeziehung, urteilte jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Währenddessen sorgt der Regelsatz bei Hartz IV für Deutschland für zahlreiche Disskussionen.

Finanzielle Hilfe für Arbeitslose:Arbeitslosengeld II (genannt Hartz 4)
Eingeführt:1. Januar 2005
Gesetzliche Grundlage:Zweites Buch der Sozialgesetzgebung

Hartz IV und Jobcenter: Bundesregierung arbeitet an Reform und will Bürgergeld schaffen

Hartz-IV-Empfänger und das Jobcenter haben in Deutschland häufig nicht das beste Verhältnis. Während die Bundesregierung von Olaf Scholz (SPD) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der auch auf Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verzichten will, derzeit an der Reform von Hartz IV zu einem Bürgergeld arbeiten, kommt es immer wieder vor, dass Fälle aus den Jobcentern die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregen. Anfang des Jahres sorgte der Fall einer Antragstellerin für Aussehen: Sie wollte ein Darlehen für einen neuen Kühlschrank. Ihr Antrag wurde vom Jobcenter mit dem Hinweis abgelehnt, dass sie während der kalten Jahreszeit ihre Lebensmittel doch auf dem Balkon lagern könnte.

Den Regelsatz, den die Empfängerin von Hartz IV erhält, sollte sie teilweise dafür nutzen, um sich ein neues Elektrogerät zu ersparen. Aufgrund der knappen Bemessung des Hartz-4-Regelsatzes, der in Zeiten von starker Inflation und hohen Energiepreisen häufiger für Kritik sorgt, war dies der Antragsstellerin allerdings nicht möglich. Dass das Jobcenter auch bei den Mieten mitunter zuungunsten von Hartz-IV-Empfängern rechnet, zeigte jüngst ein Gerichtsurteil aus Jena.

Jobcenter muss Mietschulden nicht übernehmen: Hartz-IV-Empfänger selbst für Miete verantwortlich

Im konkreten Fall in Celle urteilte das Landessozialgericht nun, dass Vermieter beim Jobcenter keine Zahlungsrückstände einklagen können. Vor Gericht gezogen war ein Mann, der Wohnungen an Grundsicherungsempfänger vermietete. Er ließ vorsorglich von seinen Mietern unterschreiben, dass sie einer Direktzahlung durch das Jobcenter zustimmen. Das erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Eine Direktzahlung der Miete bei Hartz-IV-Empfängern durch das Jobcenter sei allerdings nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Zwar zahlt das Jobcenter den Empfängern von Hartz IV neben dem Regelsatz auch die Miete und die Heizkosten, aber die Bezieher sollen die die Überweisungen eigenverantwortlich übernehmen.

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Hartz-IV-Empfängerin zahlt Miete nicht: Jobcenter muss nicht aushelfen

Eine Frau war bei ihrem Vermieter in Zahlungsrückstand geraten und ihm die Nebenkosten für die Jahre 2018 und 2019 schuldig geblieben. Da die Frau Grundsicherungsempfängerin war, verlangte der Vermieter vom Jobcenter Goslar die Zahlung der ausständigen Summe. Während der Fall wohl für den Mann klar erschien, lehnte das Jobcenter eine Direktüberweisung ab und erklärte, dass der Vermieter keine eigenen Ansprüche gegenüber dem Amt habe. Die Summe, die die Empfängerin von Hartz IV, das bald durch ein Bürgergeld ersetzt werden soll, dem Mann schuldig geblieben war, betrug mehr als 4000 Euro – nach Ansicht des Mannes müsse das Jobcenter im Wege der Amtshaftung zahlen.

Das Sozialgericht Braunschweig hatte als Vorinstanz die Klage des Vermieters gegen das Jobcenter bereits abgewiesen. Nun bestätigte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen das Urteil und stützte die Auffassung. Demnach sei das Eintreiben von Schulden ein objektiv eigenes Geschäft des Vermieters, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Derweil machte die Bundesregierung eine deutliche Aussage, ob Flüchtlinge aus der Ukraine Hartz IV beantragen können. *kreizeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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