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Bei Empfängern von Hartz IV übernimmt das Jobcenter die Kaltmiete. Dass diese Bezüge mitunter höher ausfallen als erwartet, zeigt nun ein Gerichtsurteil aus Jena.
Berlin/Jena – Hartz-IV-Empfänger in Deutschland haben es häufig nicht leicht: Während der Jobsuche müssen sie häufig Rückschläge verkraften und auch bei der Abwicklung ihrer Leistungsbezüge kann es immer wieder zu Schwierigkeiten kommen. Während Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jüngst verkündete, dass Empfänger von Hartz 4 bis Jahresende keine Sanktionen fürchten müssen und die Bundesregierung von Olaf Scholz (SPD) an der Reform von Hartz IV zu einem Bürgergeld arbeitet, wurde das Jobcenter der Stadt Jena in einem Gerichtsverfahren zu einer Nachzahlung der Miete verdonnert.
| Finanzielle Hilfe für Arbeitslose: | Arbeitslosengeld II (genannt Hartz 4) |
| Eingeführt: | 1. Januar 2005 |
| Gesetzliche Grundlage: | Zweites Buch der Sozialgesetzgebung |
Hartz IV: Verhältnis zwischen Hartz-IV-Empfänger und Jobcenter häufig nicht gut
Wie das Nachrichtenportal Thüringen24 berichtet, sei es in dem Gerichtsverfahren um mögliche Erstattungen bei Unterkunftskosten gegangen. Auch die Thüringer Allgemeine hatte über den Vorfall berichtet. Dass das Verhältnis zwischen Jobcenter und Hartz-IV-Empfängern häufig nicht das beste ist, zeigen Fälle aus der jüngsten Vergangenheit. Einer Frau wurde der Antrag nach einem neuen Kühlschrank gestrichen und geraten, ihre Lebensmittel auf dem Balkon zu lagern. Zudem sollte sie das neue Elektrogerät von ihrem Regelsatz bei Hartz IV ersparen. Die Ampel-Regierung wies zuletzt einen Vorstoß zurück, dass Geflüchtete aus dem Ukraine-Krieg Hartz IV beantragen könnten.
Der Regelsatz bei Hartz 4 bietet schon seit längerem großen Diskussionsbedarf: Nachdem die Bezüge mit dem Jahreswechsel 2022 um drei Euro gestiegen waren, kam Kritik auf, dass das Geld für Hartz-4-Empfänger aufgrund von Inflation und steigenden Energiekosten nicht die Realität widerspiegeln würden. Um für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen, soll Hartz IV bald durch ein Bürgergeld ersetzt werden. Im konkreten Fall aus Jena steht nun nicht der Regelsatz zur Debatte, sondern die Mietbezüge für Hartz-IV-Empfänger in den Jahren 2014 und 2015. Laut Thüringen24 hat das Thüringer Landessozialgericht jetzt entschieden, dass die Zahlungen für die Miete zu gering waren.
Jobcenter muss mehr Miete zahlen: Hartz-IV-Empfänger aus 2014 und 2015 betroffen
Demnach habe das Jobcenter, statt die eigentlichen Kaltmieten zu bezahlen, nur Kosten übernommen, die aus Sicht der zuständigen Behörde für einen Ein-Personen-Haushalt angemessen waren. Als Berechnungsgrundlage hierfür diente wohl ein Methodenbericht eines Beratungsunternehmens, der Angemessenheitsgrenzen festlegt. Auf Basis des Berichts habe das Jobcenter für 2014 und 2015 eine Höchstgrenze bei den Kaltmieten von 295 Euro vorgesehen. Das Gericht urteilte nun, dass die Berechnungsgrundlage nicht repräsentativ gewesen sei und sich nur an den Mieten von Großvermietern orientiert habe.
Landessozialgericht straft Jobcenter ab – Digitalisierung birgt Gefahren für Hartz-IV-Empfänger
Das Landessozialgericht kam auf Grundlage eigener Berechnung zu dem Ergebnis, dass eine maximale Bruttokaltmiete von 365 Euro im Monat der Realität entsprechen würde. Während der Fall aus Jena damit ein gutes Ende für Hartz-IV-Empfänger, denen nun auch keine Sanktionen drohen, gefunden hat, liefert ein anderer Sachverhalt weiter Grund zur Sorge: Wie das Portal Gegen-Hartz berichtet, würde die unzureichende und bedenkliche Digitalisierung der Jobcenter insbesondere zu Schaden der Leistungsempfänger gehen. Vorwiegend in Corona-Zeiten sei es für Empfänger von Hartz 4 schwer, zufriedenstellenden Kontakt zu den Mitarbeitern der Jobcenter herzustellen.
Das Problem beim Jobcenter: Online-Zugänge seien unzureichend und intransparent. Wegen der schlechten Erreichbarkeit sei es zudem schwieriger, notwendige Bescheinigungen zu erhalten. Datenschützer würden zudem kritisieren, dass im Zuge der Digitalisierung seitens der Jobcenter häufiger Verstöße gegen den Datenschutz festzustellen seien. Demnach würden laut Gegen-Hartz in digitalen Formularen häufiger Daten erfasst werden, für die es keine Rechtsgrundlage geben würde. *kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
