Bundesfinanzminister Lindner will die Schuldenbremse neu definieren, um eine flexiblere Anpassung an Konjunkturschwankungen zu ermöglichen.
Berlin – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant im kommenden Jahr eine Teilreform der Schuldenbremse, wie sie von SPD und Grünen gefordert wird. Dies geht aus einem Interview hervor, das Lindner dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gegeben hat. Die Überlegungen zur Reform kommen im Anschluss an das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts, welches ein Aussetzen der Schuldenbremse als höchst riskant bewertete.
Lindner lehnt eine grundlegende Reform, wie sie von einigen politischen Akteuren gefordert wird, weiterhin ab. Dennoch sieht er eine Teilreform als möglich an, die sich auf die Berechnung der sogenannten Konjunkturkomponente konzentriert. Diese Überarbeitung soll sicherstellen, dass die Höhe der möglichen Verschuldung stärker an Konjunkturschwankungen orientiert ist.
Finanzminister kündigt Schuldenbremse-Reform an: Neuausrichtung für 2024 ohne Einfluss auf aktuellen Haushalt
Der Finanzminister betonte, dass die geplante Reform nichts mit der aktuellen Haushaltssituation des Bundes zu tun habe. Er erklärte: „Es ist beabsichtigt, die Berechnung an den aktuellen Stand der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung anzupassen, was die Schwankungsbreite verändern wird. Das vergrößert aber über mehrere Jahre gesehen nicht die mögliche Verschuldung. Denn der größere Spielraum im Abschwung wird im Aufschwung wieder eingesammelt.“ Die Umsetzung dieser Reform ist für das Jahr 2024 geplant.
Die Diskussion um eine größere Reform der Schuldenbremse wird von verschiedenen politischen Lagern kontrovers geführt. Einige Unionsministerpräsidenten unterstützen generelle Änderungen, um mehr Investitionen zu ermöglichen, während andere, darunter auch Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther, dagegen sind.
SPD und Grüne fordern Reform, FDP und Teile der Union bleiben skeptisch
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse steht nach dem Haushaltschaos beim Bund in der Kritik. SPD und Grüne fordern eine größere Reform, für die im Bundestag und im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit notwendig wäre. Die FDP und Teile der Union lehnen dies ab. Eine Anpassung der Konjunkturkomponente erfordert laut RND keine Grundgesetzänderung, sondern lediglich eine Mehrheit der Ampel-Koalition.
Unterstützer einer größeren Reform argumentieren, dass Investitionen in die Zukunft notwendig seien, insbesondere im Bereich von Verkehrswegen, Brücken, Schulen, Polizei- oder Feuerwehrwachen. Berliner Reagierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) betonte die Dringlichkeit solcher Investitionen: „Es geht um existenziell wichtige Investitionen, die unser Land jetzt braucht.“
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Kritiker warnen vor Verschuldung, Scholz behält Aussetzungsoption
Gegner, darunter Unionsfraktionschef Friedrich Merz und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther, argumentieren dagegen, dass Schulden um der Schulden willen vermieden werden sollten. Günther sagte: „Wir dürfen dauerhaft nicht mehr Geld ausgeben als wir einnehmen.“ Er hält die Schuldenbremse und das geltende Regelwerk für richtig. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schließt eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse im kommenden Jahr nicht aus, sollte sich die Lage in der Ukraine verschlechtern. Die Schuldenbremse ist seit 2011 im Grundgesetz verankert und verpflichtet Bund und Länder, ihre Haushalte „grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“, mit der Möglichkeit der Aussetzung in außergewöhnlichen Notsituationen.
Die Diskussion wurde durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November ausgelöst, welches die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Etat 2021 in den Klima- und Transformationsfonds für nichtig erklärte. Dies führte zu Finanzierungslücken im Bundeshaushalt, über deren Bewältigung die Ampel-Koalition sich nach wochenlangem Streit in dieser Woche einigen konnte. (Jekaterina Jalunina / dpa)