Ab 2024

Habecks Heizungsgesetz: Was wirklich drin steht und was sich ändern soll

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Die Bundesregierung will den Austausch fossil betriebener Heizungen beschleunigen und auf erneuerbare Energien setzen. Was genau steht im Heizungsgesetz?

Berlin – Die Bundesregierung gelobt in Sachen Klimaschutz Besserung, vor allem was den Bereich Bauen und Wohnen angeht. Gerade das Heizen von Gebäuden nimmt viel Energie in Anspruch. Laut Bundesumweltamt ist der Gebäudesektor für 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen verantwortlich. Aktuell wird mehr als 80 Prozent der Wärme durch das Verbrennen fossiler Energieträger erzeugt, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt.

Minister Robert Habeck (Grüne) sieht dringenden Handlungsbedarf. Nach viel Streit innerhalb der Ampel-Koalition legt das Kabinett einen Gesetzentwurf vor, der noch durch Bundestag und Bundesrat muss. Was genau beinhaltet Habecks Heizungsgesetz? Und was sollten Bürgerinnen und Bürger noch wissen?

Was besagt das neue Heizungsgesetz?

Das Heizungsgesetz (offiziell: Gebäudeenergiegesetz) soll laut Wirtschafts- und Klimaschutzministerium „einen konkreten Beitrag zur Einsparung fossiler Energie und zum Klimaschutz leisten“. Um die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren und langfristig zu überwinden, hat die Ampel-Koalition beschlossen, dass ab 2024 „möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll“.

Das Gesetz solle zudem die „Resilienz unserer Wärmeversorgung“ stärken. Bedeutet: Die Abhängigkeit von Öl und Gas aus dem Ausland werde verringert. Die Bundesregierung wolle so aus Fehlern der Vergangenheit lernen und einen Schritt in Richtung Energiesouveränität machen. Auch vor Preissprüngen bei Öl und Gas solle man so geschützt werden. Des Weiteren soll das Heizungsgesetz Anreize zur Investition und Modernisierung schaffen und damit der Branche Planungssicherheit ermöglichen. Es sei „der Startschuss, um auch im Massenmarkt in Erneuerbare Wärme zu investieren“, heißt es.

Was soll das Heizungsgesetz von Robert Habeck bewirken? (Symbolbild)

Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?

Alle Heizungen, die ab 2024 eingebaut werden dürfen, müssen mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Mögliche Optionen sind Wärmepumpen, ein Anschluss ans Nahwärmenetz, Solarthermie, Pellet-Heizungen oder Hybridlösungen. Auch Wasserstoff-Heizungen sind theoretisch möglich. Bestehende Heizungen können weiterlaufen.

Kann ich 2024 noch eine Gasheizung einbauen?

Der Einbau von Öl- und Gasheizungen soll auch nach dem 1. Januar 2024 erlaubt sein. Sie müssen allerdings mindestens 65 Prozent grüne Öle aus erneuerbaren Rohstoffen oder grüne Gase (wie Biomethan) beziehen.

Wie lange darf ich meine alte Gasheizung noch betreiben?

Funktioniert die Heizung ordnungsgemäß, darf sie weiterhin benutzt werden. Auch Reparaturen sind möglich. Schon die aktuelle Gesetzeslage schreibt vor, Öl- und Gasheizungen 30 Jahre nach Einbau und Aufstellung auszutauschen. Hunderttausende Heizkörper in Deutschland werden nächstes Jahr betroffen sein. Die Austauschpflicht fällt weg, wenn es sich um Niedertemperatur- und Brennwertkessel handelt oder bei selbstnutzenden Eigentümern, die seit 1. Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen, wie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium mitteilt. Allerdings gibt es die zeitliche Obergrenze für fossil betriebene Heizkessel bis zum 31. Dezember 2044. Danach müssen sie zu 100 Prozent mit „grünen Gasen” betrieben werden.

Welche Ausnahmen gibt es beim Heizungsgesetz?

Im Entwurf zum Heizungsgesetz sind alle Personen über 80 Jahre ausgenommen. Das heißt, sie können ihre fossilen Heizungen weiter benutzen und auch mit einer weiteren ersetzen, wenn sie möchten. Erst wenn die Immobilie den Eigentümer wechselt, muss sich dieser um einen effizienten Heizkörper kümmern. Die Bundesländer fordern, die Ausnahme für alle Personen im gesetzlichen Rentenalter auszuweiten. Wenn eine Umrüstung und Sanierung unverhältnismäßig teuer wäre, soll eine Härtefallausnahme greifen.

Sollte man jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen?

Experten raten vom Einbau einer Öl- oder Gasheizung zu diesem Zeitpunkt ab. Jetzt noch eine Öl- oder Gasheizung einzubauen, könnte höhere Folgekosten mit sich ziehen, da unter anderem der Gaspreis deutlich steigen wird. Wirtschaftsminister Robert Habeck warnt: „Über einen Zeitraum von 18 Jahren rechnet sich die Wärmepumpe. Außerdem werden die Preise bald sinken. Deswegen wäre Torschlusspanik wirklich falsch.“ Fossile Energien seien „eine Sackgasse, keine Spardose“. Bis 2045 müssen Heizungen mit fossilen Brennstoffen ohnehin entfernt werden.

Was passiert, wenn meine Gasheizung nach 2024 kaputtgeht?

Eine Öl- oder Gasheizung muss ab 2024 erst ausgetauscht werden, wenn sie kaputtgeht und nicht mehr zu reparieren ist. Dabei besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren. Eine sofortige Austauschpflicht für einen aus erneuerbaren Energien betriebenen Heizkörper ist nicht vorgesehen. Geht eine Heizung kaputt, kann sie bis zu einem bestimmten Alter repariert werden. Heizkessel müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden.

Haben alte Gasheizungen Bestandsschutz?

Wer seit 1. Februar 2002 oder früher sein Eigentum mit einer alten Öl- oder Gasheizung bewohnt, fällt unter einen Bestandsschutz, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Auch Bürgerinnen und Bürger mit einer Öl-Brennwertheizung sollen von der Austauschpflicht nicht betroffen sein.

Wie teuer sind neue Heizungen?

Welche Heizung erforderlich und mit welchen Kosten zu rechnen ist, kommt auf den Sanierungsstand und Typ des Gebäudes an. Die Kosten für eine Wärmepumpe in einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen schätzt Habecks Wirtschaftsministerium laut Bild-Zeitung wie folgt.

Kosten für neue Heizung in einem Einfamilienhaus:

Heizunggeschätzte Kosten
Wärmepumpe22.420 Euro (gut saniert) / bis 45.920 Euro (unsaniert)
Gasheizung10.980 bis 11.380 Euro
Pelletkesselbis 33.780 Euro
E-Direktheizung6940 bis 8540 Euro
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium / Bild-Zeitung

Kosten für neue Heizung in einem Mehrfamilienhaus (sechs Wohnungen):

Heizunggeschätzte Kosten
Wärmepumpe38.680 (saniert) / bis 78.080 Euro (unsaniert)
Gasheizung14.380 bis 19.080 Euro
Pelletkesselbis 47.280 Euro
E-Direktheizungbis 24.750 Euro
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium / Bild-Zeitung

Welche Kosten kommen auf Mieter zu?

Die Umstellung von Gaskessel auf Wärmepumpe soll in einem unsanierten Mehrfamilienhaus (sechs Wohnungen je 83 Quadratmeter) laut Bundeswirtschaftsministerium für Eigentümer 78.080 Euro kosten. Bis zu 79 Cent pro Quadratmeter kann demnach auf die Mieter umgelegt werden, berichtet die Bild. Das bedeutet theoretisch einen möglichen Anstieg der Monatsmiete von bis zu 65 Euro. Allerdings sollen die Betriebskosten einer Wärmepumpe niedriger als bei einer Gasheizung sein, womit die Nebenkosten eher sinken würden, um rund 53 Euro pro Monat. In einem mittelgut sanierten Mehrfamilienhaus sollen die Kosten für eine Wärmepumpe laut Ministerium 57.480 Euro betragen: ein möglicher Mietanstieg von bis zu 47 Euro, aber eine Senkung der Nebenkosten um 34 Euro pro Monat. (lrg)

Rubriklistenbild: © Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild

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