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Nach einem neuen Bundestagsbeschluss dürfen Frührentner zukünftig mehr verdienen als bisher, ohne deshalb Rentenkürzungen befürchten zu müssen.
Berlin – Die Vorstellung von „Zurücklehnen und Rente genießen“ ist für viele Menschen in Deutschland fernab jeglicher Realität, denn nicht erst in Zeiten von Inflation und Gaskrise reicht das Geld oft nicht. Auch viele Frührentner sind auf Hinzuverdienstmöglichkeiten angewiesen. Bisher galten für sie dabei strenge Grenzen: Wer aus Sicht der Behörden „zu viel“ verdiente, musste mit Kürzungen der Rente rechnen. Damit ist nun Schluss: In Zukunft sollen Frührentner durch Nebenjobs beliebig viel hinzuverdienen dürfen. Doch nicht nur für Frührentner ändert sich etwas.
Hinzuverdienst Rente 2023: Bundestag beschließt Regeländerung bei Nebenjobs für Rentner
Am späten Donnerstagabend, den 01. Dezember 2022, hat der Bundestag neue Regelungen zum Hinzuverdienst zur Rente ab 2023 beschlossen. Besonders deutlich sind die Neuerungen für Frührentner: Sie sollen fortan beliebig viel dazuverdienen können, ohne dass es deshalb zu Kürzungen ihrer Rente kommt. Bisher hatten Frührentner nur einen bestimmten Betrag verdienen dürfen, bei Einkünften darüber hinaus wurde der Beitragssatz der Rente gekürzt. In anderen Worten: Die Ampelkoalition unter Olaf Scholz (SPD) kippt die bisher gültige Zuverdienstgrenze für Frührentner. Zuletzt hatte sie als Teil einer Corona-Sonderregelung bei 46.060 Euro gelegen. Ohne die aktuellen Änderungsbeschlüsse wäre sie ab 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6300 Euro gefallen.
Änderungen gibt es zudem für Beziehende von Erwerbsminderungsrenten. Für sie fällt die Hinzuverdienstgrenze nicht weg, jedoch steigt der Grenzbetrag, bis zu dem es keine Kürzungen gibt, zum Teil deutlich: Bisher hatte die Hinzuverdienstgrenze für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten bei lediglich 6300 Euro gelegen – und das pro Jahr. Zukünftig soll der Betrag, je nach Fall, auf bis zu 34.500 Euro steigen. Die Regelungen sind eingebettet in einen umfassenden Änderungskatalog der Ampel im Bereich Sozialversicherungen, wie die Deutsche Presse Agentur berichtet.
Neben der höheren Hinzuverdienstgrenze 2023 gibt es auch Änderungen bei der Künstlersozialkasse (KSK)
Neben der höheren Hinzuverdienstgrenze 2023 sind auch Änderungen bei Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Künstlersozialkasse (KSK) Teil des Änderungskatalogs. Bisher durften Mitglieder der Kasse höchstens 450 Euro monatlich aus einer Tätigkeit verdienen, die nicht-künstlerisch ist. Bei Einnahmen darüber entfiel die Absicherung durch die Künstlersozialkasse. In Zukunft soll es auch hier Lockerungen geben: Solange eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit als „Hauptberuf“ erkennbar ist, gilt die Absicherung.
Darüber hinaus hatte sich die Ampel auf mehrere Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung verständigt. Dazu gehören etwa die Meldung von Elterngeldzeiten oder die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen: Sie sollen vollständig von Papierform auf Elektronik umgestellt werden. Für Rentner allgemein gilt unabhängig von den neuen Änderungen: Der Dezember bringt ihnen endlich die 300 Euro Energiepauschale, die bis zum 15. Dezember auf den Konten von Bezugsberechtigten eingehen soll. Übrigens: Die Energiepauschale gilt nicht für Rentner im Ausland. Aus der Linken werden derweil Forderungen nach weiteren Hilfen für Rentner laut, Armut und Altersarmut in Deutschland grassieren: Sie sind Hauptgrund dafür, dass sich die Frage nach Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner überhaupt stellt.
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