Ist ein AfD-Verbot der richtige Weg gegen den Rechtsextremismus?
VonDaniel Roßbach
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Ursula Rüssmann
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Wie sollte der Staat zum Schutz der Demokratie mit der extrem rechten AfD umgehen? Ein Pro und Kontra zum möglichen Verbot.
Pro: Der Versuch muss sein - wir sollten kein Signal der Ohnmacht senden
Angst ist eine schlechte Ratgeberin, das gilt allgemein und erst recht bei dieser Frage, in der es um nicht weniger als den Schutz unserer Demokratie und die Zukunft unserer freiheitlich-pluralen Gesellschaft geht. Viele derer, die derzeit gegen ein AfD-Verbotsverfahren votieren, agieren aber angstgetrieben: Angst, das Verfahren könnte scheitern und die AfD damit noch mehr Auftrieb bekommen. Die Sorge, die AfD könne das Verfahren nutzen, um ihre Anhängerschaft noch mehr aufzuwiegeln, mit dem schon bekannten Opfer-Narrativ.
Das aber muss klar sein: Es gar nicht erst zu versuchen, wäre bereits ein Signal der Ohnmacht, das die AfD sich ja gerade wünscht. Ein stillschweigendes Sich-Einrichten damit, dass eine rechtsextreme Partei mit verfassungswidriger Agenda sich mit wachsender Stärke in deutschen Parlamenten festsetzt, um deren Arbeit zu zersetzen. Denn das ist ihr Ziel: die Delegitimierung demokratischer Institutionen, ihre Zerstörung von innen.
In dem Zusammenhang fällt auf, dass ausgerechnet viele Vertreter:innen der Union ein Verbotsverfahren ablehnen. Das lässt fürchten, dass sie sich insgeheim lieber schon die Karten legen für eine Zukunft der Koexistenz oder gar Kooperation mit der AfD.
Verbot der AfD – Deshalb sind Weidel und CO so gefährlich
Nun ersetzt ein Verbotsverfahren natürlich nicht die von seinen Gegnerinnen und Gegnern geforderte politische Bekämpfung der AfD, und auch nicht den Kampf gegen rechtsextreme Einstellungen in der Gesellschaft. Aber diese Schritte würden nicht reichen, auch ein Parteiverbot muss angestrebt werden. Denn die „Alternative für Deutschland“ ist ja gerade deshalb so gefährlich und ideologisch durchschlagskräftig worden, weil sie Partei ist, parlamentarisch agieren kann und über die entsprechenden Privilegien und Instrumente verfügt – die würde sie durch ein Verbot verlieren.
Das fängt bei den Millionen Euro an Steuermitteln an, welche die AfD und ihre Abgeordneten bekommen. Sie fließen unter anderem auch in Mitarbeiterjobs für Rechtsextreme, in die Verbindungspflege zu rechtsextremen Organisationen wie „Ein Prozent“ oder den Identitären (eindrucksvoll kann man das nachlesen im neuen Verfassungsschutzgutachten). Es geht weiter in den Ländern, wo die Partei in Rundfunkräten und Aufsichtsgremien öffentlicher Stiftungen und Unternehmen ihren Kulturkampf vorantreibt.
In Thüringen blockiert die Höcke-AfD die Neukonstituierung des Richterwahlausschusses, in vielen Ostkommunen bremsen Amts- und Mandatsträger:innen täglich zivilgesellschaftliche Gruppen aus, die ihnen ethnisch zu bunt oder zu queer sind.
Mit solchen Hebeln treibt die AfD ihren verfassungswidrigen Kampf für eine andere als unsere offene und freie Gesellschaft voran. Will sie am Ende die „demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen“, wie es das Grundgesetz für ein Verbot fordert? Das muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Damit unsere höchste Rechtsinstanz das aber tun kann, müssen Bundestag, Bundesregierung und/oder Bundesrat ihrer Verantwortung nachkommen und jetzt bald den entsprechenden Antrag stellen, am besten alle gemeinsam. Man kann auch darüber diskutieren, der AfD die staatliche Parteienfinanzierung zu streichen. Das allein reicht angesichts ihrer vieldimensionalen Gefährlichkeit aber nicht aus, und es setzt das gleiche, aufwändige Verfahren in Karlsruhe voraus.
Bei einem AfD-Verbotsverfahren ist Vorsicht geboten
Ohne Frage ist ein Verbotsverfahren riskant und muss gründlichst vorbereitet werden. So scheiterte zum Beispiel der erste Verbotsversuch gegen die NPD seinerzeit, weil damals auf der Führungsebene der Partei staatliche V-Leute mitmischten. Solche Fehler dürfen sich nicht wiederholen, aber die Akteure dürften seither einiges dazu gelernt haben. Und Anlass für Zuversicht gibt es durchaus. So haben die Gerichte bisher immer die AfD-Einstufungen des Verfassungsschutzes bestätigt. Das wird auch für das aktuelle Klageverfahren der Partei gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ erwartet.
Bis zu dessen Ausgang darf man allerdings nicht warten mit dem Verbotsantrag, dazu ist die AfD schon jetzt zu gefährlich. Es spricht nichts dagegen, dass das Bundesverfassungsgericht in Sachen Parteiverbot ermittelt, während die Verwaltungsgerichte noch über die AfD-Klage verhandeln. Auf diese Weise würde die Arbeit des Verfassungsschutzes doppelt überprüft – was rechtsstaatlich gesehen sicher kein Schaden ist.
Contra: Ein Mangel an Vertrauen - der Staat macht es sich wohl zu einfach
Es gibt viele gute Argumente dafür, die AfD zu verbieten, weil es sich bei ihr um eine rechtsextreme, verfassungsfeindliche und antidemokratische Bestrebung handelt. So viele, dass sich damit über 1000 Seiten eines Verfassungsschutz-Gutachtens und viele Zeitungs- oder Kommentarspalten füllen lassen. Es ist sogar ziemlich sicher so, dass diese Argumente in der Sache tragend sind, und es demokratietheoretisch richtig wäre, so eine Partei zu verbieten.
Das Problem der Lage, in der sich Deutschland mit Blick auf den Rechtsextremismus befindet, ist aber, dass die praktischen Folgen eines solchen Schritts kontraproduktiv sein könnten.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Auch wenn die Partei zurecht im Fokus juristischen Interesses ist, inszeniert sie sich politisch als Opfer und hat damit bei ihrer Klientel Erfolg. Solche Situationen passen in das Narrativ der Rechten. Das ist zwar kein Grund, rechtlich gebotene, notwendige Schritte nicht zu gehen, aber die zu erwartenden Folgen muss man beachten, wenn man politische Entscheidungen über den Umgang mit den Demokratiefeinden trifft.
Es braucht antifaschistische Überzeugungsarbeit gegen die AfD
Das Argument, es gelte „die Afd politisch zu stellen, statt sie zu verbieten“ ist eine Farce, wenn es von Parteien vorgebracht wird, die darunter, die AfD politisch zu bekämpfen verstehen, deren Positionen zu übernehmen und so zu versuchen, den Rechtsextremen die Stimmen abzuluchsen. Aber tatsächlich braucht es antifaschistische Überzeugungsarbeit, um die Unterstützung und den Rückhalt für rechtsextreme Positionen abzubauen, der sich bis in die sogenannte Mitte der Gesellschaft zieht.
Das heißt nicht, dass es keine faktisch guten Folgen hätte, die AfD zu verbieten. Ihr und den rechtsextremen Akteuren, die sich in ihr formieren, den Zugang etwa zu Parteispenden und vor allem zu politischem Einfluss und Machtpositionen abzuschneiden wäre wünschenswert und könnte auch eine aufschiebende Wirkung haben für das Wachsen der Konten von Geld und Einfluss der Rechtsextremen.
Aber eine Gefahr dieses Schrittes liegt eben darin, dass diese Wirkung nur aufschiebend, nicht aufhebend wäre. Auch das Potenzial zu materieller Unterstützung für rechte Umtriebe, wie es etwa in Großspenden in Millionenhöhe an die AfD zum Ausdruck kommt, würde mit einem Verbot nicht verschwinden. Ob die weitere Polarisierung, die mit der Debatte über das Verbot einherginge, im Gegenteil sogar zu einer Mobilisierung dieses Potenzials führen würde, ist zwar Spekulation, aber plausibel.
Ein AfD-Verbot bekämpft nicht den Rechtsextremismus in Deutschland
Ja, es wäre juristisch für die rechte Szene nicht trivial, Nachfolgestrukturen aufzubauen, die von einem AfD-Verbot unbeeindruckt blieben. Aber die AfD selbst brauchte seit ihrer Gründung gerade einmal gut zehn Jahre, um zu ihrer jetzigen Größe anzuwachsen. Das politische Kapital, das sie dabei aufgebaut hat, ließe sich nach einem Verbot bedeutend schwerer beschlagnahmen als das materielle. Es wäre naiv zu glauben, dass die faktisch vorhandenen rechtsextremen Einstellungen von Menschen in Deutschland, die es der AfD erlauben, politisch erfolgreich zu sein, nicht bald wieder Ausdruck finden, wenn man sie nicht vor allem politisch bekämpft.
Das geschieht bisher längst nicht ausreichend. Einer der großen Missstände in der aktuellen politischen Lage ist, dass die AfD von großen Teilen der Bevölkerung, auch über ihre eigene Wählerschaft hinaus, als „normale“ Partei wahrgenommen wird: Ihr wird das Recht zugesprochen, bei Wahlen anzutreten, in Parlamenten von Stadtversammlungen bis zum Bundestag präsent zu sein und in der Öffentlichkeit für sich zu werben. Menschen, die für die AfD kandidieren und Mandate wahrnehmen, die Rechte wählen oder solche, die mit AfD-Vertretern in politischen Kontexten reden oder zusammenarbeiten, werden deshalb nicht kritisiert, aus sozialen Beziehungen ausgeschlossen oder behandelt, als hätten sie etwas Unzulässiges getan. Solche Reaktionen wären angemessen und geboten, aber sie bleiben – in vielen Kreisen - aus. Kann ein AfD-Verbot daran etwas ändern?
Ich fürchte, nein. Staatlichen und demokratischen Institutionen – Verfassungsschutz, Gerichten und Parteien etwa – fehlen die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen, einen solchen Schritt zu gehen und jene dabei mitzunehmen, die nicht ohnehin schon davon überzeugt sind. Das wäre aber nötig, damit ein Verbot den Rückhalt hat, den es bräuchte, um genau dieses Vertrauen nicht noch weiter zu erodieren.