Hürden höher gesetzt

Italiens „Albanien-Modell“ vor dem Aus? EU-Urteil könnte Deutschlands Asylpolitik enorm verändern

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Der Europäische Gerichtshof urteilt am Freitag über Italiens „Albanien-Modell“ – wohl mit weitreichenden Konsequenzen für Deutschland.

Update, 14.19 Uhr: Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sicheren Herkunftsländern haben die Grünen einen sofortigen Stopp der Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Liste solcher Staaten gefordert. „Staaten dürfen nur dann als sicher eingestuft werden, wenn sie wirklich für alle Menschen sicher sind“, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Filiz Polat am heutigen Freitag (1. August) der Nachrichtenagentur AFP.

„Das EuGH-Urteil zu sicheren Herkunftsstaaten ist ein großer Erfolg für die Einhaltung von Menschenrechten und das individuelle Recht auf Asyl in Europa“, sagte Polat. Die Bundesregierung müsse nun „ihr Vorgehen sofort stoppen“. Mit der Entscheidung sei auch die von der schwarz-roten Koalition geplante Einstufung als sicheres Herkunftsland per Rechtsverordnung nicht möglich, betonte die Grünen-Politikerin. Es brauche damit „weiterhin die Kontrolle von Bundestag und Bundesrat für die Sicherung individueller Schutzrechte“.

EuGH stärkt Asylrechte: Irland hat zu Unrecht materielle Unterstützung und Unterkunft verweigert

Update, 13.41 Uhr: Nicht nur zum „Albanien-Modell“ fiel am heutigen Freitag ein EuGH-Urteil in Asylfragen. Auch in anderer Hinsicht hat der EuGH heute die Rechte von Asylsuchenden gestärkt. Er entschied, dass Irland zwei Asylbewerbern zu Unrecht sowohl eine Unterkunft als auch ausreichende materielle Unterstützung verweigert hatte. Nach Ansicht des EuGH rechtfertigte die von Irland angeführte Überlastung durch die hohe Zahl an Flüchtlingen aus der Ukraine keine Ausnahme.

Geklagt hatten ein afghanischer und ein indischer Flüchtling, die mehrere Wochen unter schwierigen Bedingungen in Irland leben mussten, da ihnen die Mindestleistungen für Asylbewerber verweigert worden waren. Die beiden Männer erhielten lediglich Gutscheine im Wert von 25 Euro. Infolgedessen waren sie gezwungen, auf der Straße oder in Notunterkünften für Obdachlose zu leben. Nach eigenen Angaben hatten sie nicht genügend zu essen und konnten ihre Hygiene nicht aufrechterhalten.

Meloni mit deutlicher Kritik am EuGH-Urteil: „schwächt die Politik zur Bekämpfung der illegalen“ Migration

Update, 13.01 Uhr: Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni äußert Kritik am Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Einstufung sicherer Herkunftsländer. Sie erklärte, die Entscheidung sei unerwartet und schränke den ohnehin begrenzten Handlungsspielraum der Regierungen weiter ein. „Die Entscheidung des Gerichtshofs schwächt die Politik zur Bekämpfung der illegalen Masseneinwanderung und zum Schutz der nationalen Grenzen“, so die Vorsitzende der rechten Regierungspartei Fratelli d‘Italia (Brüder Italiens). „Dies ist ein Schritt, der alle beunruhigen sollte“, fügte sie hinzu.

Update vom 1. August, 10.50 Uhr: Der Gerichtshof der Europäischen Union erhöht die Hürden bei der Bestimmung von sicheren Herkunftsländern für beschleunigte Asylverfahren. Die EU-Mitgliedstaaten können nur dann Listen sicherer Länder festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist, entschied das Gericht in Luxemburg. In dem Verfahren ging es um Italiens „Albanien-Modell“. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärte der EU-Abgeordnete Erik Marquardt (Grüne), wie er das umstrittene Modell sieht.

Wandel in Europa: Die Geschichte der EU in Bildern

Karte der Europäische Union
Die Europäische Union ist eine wirtschaftliche und politische Vereinigung von 27 europäischen Ländern. Insgesamt leben etwa 450 Millionen Menschen im Gebiet der EU. Ursprünglich als Wirtschaftsverbund gegründet, hat sie sich zu einer Organisation entwickelt, die eine Vielzahl von Feldern abdeckt. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist der europäische Binnenmarkt der größte gemeinsame Markt weltweit. Er ermöglicht die freie Bewegung der meisten Waren, Dienstleistungen, Kapital und Menschen. © PantherMedia (Montage)
Römischen Verträge EU
Der Grundstein für die heutige EU wurde am 25. März 1957 gelegt. Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg unterzeichneten damals die Römischen Verträge. Für Deutschland setzten Kanzler Konrad Adenauer (links) und Walter Hallstein, der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, ihre Unterschriften unter das Dokument. Damit waren die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) besiegelt. © dpa
Margaret Thatcher und François Mitterrand
Am 1. Januar 1973 traten Dänemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich der EG bei. Einfach war das Verhältnis zwischen Großbritannien und Europa nie. Auch Premierministerin Margaret Thatcher (links) war keine Freundin Europas. Mit der Forderung „We want our money back“ setzte die Eiserne Lady 1984 beim Gipfel in Fontainebleau einen Rabatt bei den Zahlungen Großbritanniens in die Gemeinschaftskasse durch. Verhandlungspartner wie der französische Präsident François Mitterrand (rechts) waren machtlos. © Daniel Janin, Gabriel Duval/afp
Militärjunta in Griechenland
Zum 1. Januar 1981 trat Griechenland der Europäischen Gemeinschaft bei. Die Aufnahme des Landes war heftig umstritten. Europa befürchtete, sich einen unangenehmen Partner ins Nest zu holen. So sorgte zum einen das konfliktreiche Verhältnis Griechenlands zur Türkei für Unbehagen. Noch schwerer wog die Diktatur der rechtsextremen Militärjunta, die erst im Juli 1974 zu Ende gegangen war. Ein interner Machtwechsel am 25. November 1973, als Panzer im Athener Zentrum auffuhren (im Bild), konnte den Wandel nicht mehr aufhalten. © Imago
Von wegen grenzenlos - Ärger in Schengen über Grenzkontrollen
1985 unterzeichneten Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten das „Schengener Abkommen“ über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen. Die weitgehende Reisefreiheit erleichterte das Leben und Arbeiten in anderen europäischen Ländern erheblich. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU haben das Recht und die Freiheit, selbst zu entscheiden, in welchem EU-Land sie arbeiten, studieren oder ihren Ruhestand verbringen möchten.  © Harald Tittel/dpa
Franco und Juan Ćarlos
1986 nahm die EG zwei neue Mitglieder auf: Portugal und Spanien. Damit konnten beide Staaten ihre Isolation auf dem Kontinent beenden. Vor allem für Spanien war der Beitritt in die EG ein markanter Wendepunkt, um die Folgen der jahrzehntelangen Diktatur unter Francisco Franco (rechts) zu überwinden. Juan Carlos (links), der zwei Tage nach Francos Tod am 20. November 1975 zum König proklamiert worden war, spielte eine entscheidende Rolle bei der Überwindung der Diktatur. Bei der Aufnahme des Bildes im Jahr 1971 hatte er noch im Schatten Francos gestanden. © afp
Silvester 1989 am Brandenburger Tor
Eine Erweiterung im eigentlichen Sinne war es nicht. Doch als am 3. Oktober 1990 die Länder der DDR der Bundesrepublik Deutschland beitraten, wurde die EG automatisch um ein gutes Stück größer. Mit der Wiedervereinigung erstreckte sich das gesamte Gemeinschaftsrecht nun auch auf das Beitrittsgebiet. Mit einer Bevölkerungszahl von mehr als 80 Millionen Menschen ist Deutschland seitdem der bevölkerungsreichste Mitgliedsstaat. © Wolfgang Kumm/dpa
Genscher und Waigel unterzeichnen Maastrichter Vertrag
Anfang der Neunziger war die Zeit reif für einen Wandel. Die Römischen Verträge hatten ausgedient. Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der EU ein neues Vertragswerk. Für Deutschland unterzeichneten Außenminister Hans-Dietrich Genscher (links) und Finanzminister Theo Waigel (rechts) das Dokument. Der Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union trat am 1. November 1993 in Kraft. Mit dem EU-Vertrag entwickelte sich die europäische Gemeinschaft zu einer politischen Union. © dpa
Volksabstimmung zum EU-Beitritt in Norwegen 1994
1995 nahm die EU drei neue Länder auf. In Österreich, Schweden und Finnland hatten zuvor die Menschen in Volksentscheiden dem Beitritt zugestimmt. Auch Norwegen ließ das Volk in einem Referendum darüber abstimmen. Doch hier sah das Ergebnis anders aus. 52,2 Prozent der Wahlberechtigten in Norwegen votierten in einer Volksabstimmung gegen einen Beitritt.  © Berit Roald/Imago
Tschechien feiert EU-Beitritt
Neun Jahre später kam es zur ersten Osterweiterung. Am 1. Mai 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und die Republik Zypern der EU bei. Die neuen EU-Länder feierten den Beitritt, in Prag (hier im Bild) und anderen Hauptstädten freuten sich die Menschen über eine Zukunft unter dem Dach der EU. Die Europäische Union setzte sich somit aus 25 Mitgliedstaaten zusammen. © Michal Svacek/afp
Rumänien - EU
Der zweite Teil der Osterweiterung ließ nicht lange auf sich warten. Am 25. April 2005 unterzeichneten Rumänien und Bulgarien den Beitrittsvertrag zur EU. Beide Länder wurden zum 1. Januar 2007 in die Europäische Union aufgenommen. Für die Menschen in Bukarest (hier im Bild) gab es also mehr als nur einen Grund, die Nacht zum Tage zu machen. Die Fläche der EU wuchs mit dieser Erweiterung auf etwas mehr als 4,3 Millionen Quadratkilometer.  © Robert Ghement/dpa
Kroatien wird EU-Mitglied
Schon im Juni 2004 war Kroatien der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen worden. Doch die Verhandlungen verzögerten sich mehrmals, erst sieben Jahre später konnten sie erfolgreich abgeschlossen werden. Kurz danach stimmten 66,3 Prozent der Wahlberechtigten bei einem Referendum für den Beitritt in die EU. Am 1. Juli 2013 war schließlich der Zeitpunkt gekommen, um vor dem Europäischen Parlament in Straßburg die Flagge Kroatiens zu hissen. Die EU bestand damit aus 28 Mitgliedsstaaten. © Frederick Florin/afp
EU Parlament Straßburg
Jeder europäische Staat hat laut Artikel 49 des EU-Vertrags das Recht, einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen. Wichtig dabei: „Europäisch“ wird politisch-kulturell verstanden und schließt die Mitglieder des Europarats mit ein. Das betrifft zum Beispiel die Republik Zypern. Eine wichtige Rolle spielt im Beitrittsverfahren das EU-Parlament in Straßburg (im Bild). Verschiedene Delegationen verfolgen die Fortschritte in den Beitrittsländern und weisen auf mögliche Probleme hin. Zudem müssen die Abgeordneten dem EU-Beitritt eines Landes im Parlament zustimmen. Derzeit gibt es neun Beitrittskandidaten und einen Bewerberstaat. © PantherMedia
Edi Rama Albanian EU
Albanien reichte 2009 den formellen EU-Mitgliedschaftsantrag ein – vier Jahre, bevor Edi Rama (im Bild) das Amt des Ministerpräsidenten übernahm. Es dauerte aber noch eine lange Zeit, bis die Verhandlungen beginnen konnten. Grund war ein Einspruch der Niederlande, die sich zusätzlich zu den EU-Kriterien auch die Sicherstellung der Funktion des Verfassungsgerichts und die Umsetzung eines Mediengesetzes wünschte. Im Juli 2022 konnte die Blockade beendet werden und die EU startete die Beitrittsverhandlungen. © John Thys/afp
Bosnien und Herzegowina EU
Auch Bosnien und Herzegowina drängt in die EU. Gut erkennen konnte man das zum Beispiel am Europatag 2021, als die Vijećnica in der Hauptstadt Sarajevo mit den Farben der Flaggen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowinas beleuchtet war. EU-Botschafter Johann Sattler nutzte sofort die Gelegenheit, um das alte Rathaus zu fotografieren. Vor den geplanten Beitrittsverhandlungen muss das Balkanland noch einige Reformen umsetzen. Dabei geht es unter anderem um Rechtsstaatlichkeit und den Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen.  © Elvis Barukcic/afp
Georgien EU
Zum Kreis der EU-Beitrittskandidaten gehört auch das an Russland grenzende Georgien. Das Land, in dem rund 3,7 Millionen Menschen leben, hatte kurz nach Beginn des Ukraine-Kriegs die Aufnahme in die EU beantragt. Auf schnelle Fortschritte im Beitrittsprozess kann Georgien allerdings nicht hoffen. Dabei spielt auch ein ungelöster Territorialkonflikt mit Russland eine Rolle. Nach einem Krieg 2008 erkannte Moskau die abtrünnigen georgischen Gebiete Südossetien (im Bild) und Abchasien als unabhängige Staaten an und stationierte Tausende Soldaten in der Region. © Dimitry Kostyukov/afp
Moldau EU
Seit Juni 2022 gehört auch Moldau offiziell zu den EU-Beitrittskandidaten. Das Land, das an Rumänien und die Ukraine grenzt, reichte kurz nach Beginn des Ukraine-Kriegs das Beitrittsgesuch ein. Am 21. Mai 2023 demonstrierten 80.000 Menschen in der Hauptstadt Chișinău für einen Beitritt Moldaus in die Europäische Union. Die damalige Innenministerin Ana Revenco (Mitte) mischte sich damals ebenfalls unters Volk. © Elena Covalenco/afp
Montenegro EU
Das am kleine Balkanland Montenegro will beim EU-Beitritt zügig vorankommen. Direkt nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten Ende Oktober 2023 verkündete Milojko Spajic (im Bild), dass er den Beitritt Montenegros zur EU vorantreiben und die Justiz im Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen stärken wolle. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (rechts) hörte es damals sicher gerne. Montenegro verhandelt seit 2012 über einen Beitritt, hatte sich aber vor der Wahl nicht mehr ausgiebig um Reformen bemüht.  © Savo Prelevic/afp
Scholz Westbalkan-Gipfel Nordmazedonien EU
Nordmazedonien kämpft schon seit langer Zeit für den Beitritt in die EU. Leicht ist das nicht. So hat das kleine Land in Südosteuropa aufgrund eines Streits mit Griechenland sogar schon eine Namensänderung hinter sich. Seit 2019 firmiert der Binnenstaat amtlich unter dem Namen Republik Nordmazedonien. Auch Bulgarien blockierte lange den Beginn von Verhandlungen. Bei einem Gipfeltreffen im Oktober 2023 drängte Kanzler Olaf Scholz dann aber auf eine möglichst schnelle Aufnahme der Balkanstaaten in die EU. Nordmazedoniens Ministerpräsident Dimitar Kovacevski (rechts) war sichtlich erfreut. © Michael Kappeler/dpa
Serbien EU
Auch Serbien strebt in die EU. Wann es zu einem Beitritt kommt, scheint derzeit aber völlig offen. Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine hat sich die serbische Regierung geweigert, Sanktionen gegen Russland zu verhängen. Damit ist Serbien der einzige Staat in Europa, der keine Sanktionen verhängt hat. Offen bleibt, welche Auswirkungen das auf die seit 2014 laufenden Verhandlungen über einen EU-Beitritt Serbiens hat. Die politische Führung in Belgrad, die seit 2012 von Präsident Aleksandar Vučić (im Bild) dominiert wird, zeigt zudem wenig Willen zu Reformen. Demokratie und Medienpluralismus höhlt sie zunehmend aus. © Andrej Isakovic/afp
Türkei EU
Die Türkei ist bereits seit 1999 Beitrittskandidat. Die Verhandlungen selbst haben im Oktober 2005 begonnen. Inzwischen hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Beziehungen wieder auszubauen, sofern sich die Regierung in Ankara unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan (im Bild) in einigen Punkten bewegt. Zuvor waren Projekte wie die geplante Modernisierung der Zollunion und eine Visaliberalisierung wegen Rückschritten bei Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und Meinungsfreiheit in der Türkei auf Eis gelegt worden. Ein EU-Beitritt scheint aktuell weiter entfernt denn je. © Adem Altan/afp
Ukraine EU
Im Dezember 2023 wurde der Beginn von Verhandlungen mit der Ukraine grundsätzlich beschlossen. Allerdings muss die Ukraine sämtliche Reformauflagen erfüllen. So waren nach dem letzten Kommissionsbericht manche Reformen zur Korruptionsbekämpfung, zum Minderheitenschutz und zum Einfluss von Oligarchen im Land nicht vollständig umgesetzt. Ohnehin gilt es als ausgeschlossen, dass die Ukraine vor dem Ende des Ukraine-Kriegs EU-Mitglied wird. Denn dann könnte Kiew laut EU-Vertrag militärischen Beistand einfordern – und die EU wäre offiziell Kriegspartei. © Roman Pilipey/afp
Kosovo EU
Kosovo hat einen Mitgliedsantrag eingereicht, jedoch noch nicht den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten erhalten. Das Land hat 2008 seine Unabhängigkeit von Serbien erklärt. Die Freude darüber war damals bei den Menschen riesengroß. Das Bild macht auch deutlich, dass vor allem Menschen albanischer Herkunft im Kosovo beheimatet sind. Die Flagge Albaniens (links) ist ebenso zu sehen wie die des neuen Landes (hinten). Mehr als 100 Länder, darunter auch Deutschland, erkennen den neuen Staat an. Russland, China, Serbien und einige EU-Staaten tun dies aber nicht. Ohne die Anerkennung durch alle EU-Länder ist eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen aber nicht möglich.  © Dimitar Dilkoff/afp
Banksy-Kunstwerk zu EU und Brexit
Seit dem 31. Januar 2020 besteht die EU nur noch aus 27 Staaten. Nach 47 Jahren verließ das Vereinigte Königreich als erstes Mitgliedsland die Europäische Union. Im Juni 2016 hatte eine knappe Mehrheit in einem Referendum für den Abschied aus der EU gestimmt. Der britische Street-Art-Künstler Banksy kommentierte den Brexit auf seine Art. In der Hafenstadt Dover malte er eine riesige EU-Flagge an eine Hauswand – zusammen mit einem Handwerker, der einen der Sterne entfernt. © Glyn Kirk/afp
Friedensnobelpreis für EU.
2012 wurde die Europäische Union mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Herman Van Rompuy, José Manuel Barroso und Martin Schulz (von links nach rechts) nahmen den Preis bei der Verleihung im Osloer Rathaus am 10. Dezember 2012 in Empfang. © Cornelius Poppe/afp

Italiens „Albanien-Modell“ vor dem Aus? EU-Urteil könnte Deutschlands Asylpolitik enorm verändern

Erstmeldung: Luxemburg/Rom/Berlin – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft zurzeit die Rechtmäßigkeit des sogenannten „Albanien-Modells“ der italienischen Regierung. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni will bestimmte Asylverfahren in albanischen Lagern durchführen, um Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern schneller abschieben zu können.

Im aktuellen EuGH-Prozess wird vor allem über die Definition von „sicheren Herkunftsländern“ verhandelt – und wer diese Länder bestimmen darf. Das Urteil wird am Freitag (1. August) erwartet und könnte auch für Deutschland enorme Auswirkungen haben.

Es geht um die Frage, ob ein italienisches Gesetzesdekret mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Melonis Regierung bestimmte mit dem Gesetz, welche Drittländer als sicher gelten – darunter Bangladesch. EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour legte nun in seinem Schlussantrag einen Entscheidungsvorschlag vor. Darin erklärte er seinen Zweifel am asylpolitischen „Albanien-Modell“ der italienischen Regierung.

EuGH-Generalanwalt zweifelt an Italiens „Albanien-Modell“

Seine Begründung: Zwar dürften EU-Mitgliedsländer wie Italien für ihre Asylverfahren sichere Herkunftsländer selbst bestimmen. Aber: Die entsprechenden Regelungen – auf welchen Quellen diese Einschätzung der nationalen Regierungen basieren – müssten offengelegt werden, damit die nationalen Gerichte diese überprüfen können.

Außerdem könnten Staaten auch dann als sicher eingestuft werden, wenn einzelne Personengruppen dort nicht sicher sind – aber nur unter der Voraussetzung, dass der Herkunftsstaat demokratisch ist und die betroffenen Gruppen schützt. Bei gefährdeten Personengruppen, etwa Homosexuellen, dürften beschleunigte Asylverfahren nicht durchgeführt werden, sagte de la Tour. Sein Vorschlag gilt als rechtliche Einschätzung. Der EuGH ist daran rechtlich nicht gebunden und kann auch zu einem anderen Urteil kommen.

Mehrere Migranten sitzen in einem Boot im Mittelmeer, während Rettungskräfte versuchen, ihnen zu helfen.

Der deutsche EU-Parlamentarier Erik Marquardt begrüßt, dass nun höchstrichterlich geprüft wird, welche Kriterien und Grenzen für die Auslagerung von Asylverfahren gelten. „Viele EU-Staaten haben sich mit ihrer Abschottungspolitik über die eigenen Gesetze und die Menschenwürde gestellt. Ich hoffe, dass das Urteil dieser Entwicklung entgegenwirken kann“, sagte der Grünenpolitiker dem Münchener Merkur von IPPEN.MEDIA.

EU-Abgeordneter bezeichnet Italiens „Albanien-Modell“ als „rechtspopulistische Luftschlösser“

Seine Vermutung: Sollte das Gericht diese Auslagerung von EU-Recht nicht grundsätzlich verbieten, werde es wahrscheinlich klare Kriterien und Transparenzpflichten für solche Modelle geben. „Schon jetzt sind die rechtlichen, praktischen, aber auch finanziellen Hürden so hoch, dass diese Modelle eigentlich rechtspopulistische Luftschlösser sind“, meint das EU-Ausschussmitglied für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Zu diesem Ergebnis kam vor wenigen Monaten auch eine Expertenkommission des Bundesinnenministeriums.

Laut der EU-Abgeordneten Lena Düpont (CDU) könnte das Urteil eine Signalwirkung für ganz Europa schaffen: Sollte der EuGH hohe Anforderungen für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten formulieren, „ist es umso wichtiger, dass die EU künftig verlässliche und rechtskonforme Partnerschaftsmodelle mit Drittstaaten entwickelt, idealerweise europäisch koordiniert“, sagte sie unserer Redaktion.

Als erster EU-Staat wollte Italien gewisse Asylverfahren in Albanien und damit außerhalb der Europäischen Union ansiedeln: Wenn Migranten im Mittelmeer aufgegriffen werden, müssen diese in eigens errichtete Lager nach Albanien gebracht werden. Innerhalb von 28 Tagen sollen die Behörden über die Asylanträge entscheiden, ohne dass die Geflüchteten italienischen und somit EU-Boden betreten.

In den Lagern sollen nur erwachsene Männer aus sogenannten sicheren Drittstaaten untergebracht werden, keine Frauen und Minderjährige. Wer Anspruch auf Asyl hat, darf nach Italien einreisen. Abgelehnte Bewerber werden in ihre Heimatländer abgeschoben.

Italiens Meloni-Regierung erstellte eigene Liste mit Drittstaaten

Die rechte Regierung in Italien hatte eine eigene Liste sogenannter sicherer Drittstaaten erstellt, um Rückführungen zu beschleunigen. Ob Meloni dazu befugt ist und ob die Liste rechtmäßig ist, soll der EuGH am Freitag entscheiden.

Der EU-Abgeordnete Marquardt kritisiert das italienische „Albanien-Modell“ scharf: „EU-Staaten sollten selbst Verantwortung für Schutzsuchende übernehmen und diese Verantwortung nicht auslagern. Besonders gefährlich sind auch die Angriffe der rechtsradikalen italienischen Regierung auf die Gerichte, die den Regierungsideen wiederholt einen Riegel vorgeschoben haben.“ Solche Tendenzen gebe es auch in Deutschland.

Der deutsche EU-Abgeordnete Erik Marquardt (Grüne) bezeichnet Italiens „Albanien-Modell“ als gescheitert.

Marquardt sieht Melonis Drittstaaten-Strategie als gescheitert. „Italien hat Hunderte Millionen Euro in Lager investiert, die jetzt – zu Recht – leer stehen“, sagte der 37-Jährige.

Düpont von der CDU widerspricht: „Innovative Ansätze wie das italienisch-albanische Modell sind ein wichtiger Baustein für eine wirksame und faire Migrationspolitik. Sie zeigen, dass die Mitgliedstaaten bereit sind, neue Wege zu gehen, um irreguläre Migration besser zu steuern, Verfahren zu beschleunigen und Rückführungen durchzusetzen, bei gleichzeitiger Wahrung internationaler Schutzstandards“, sagte das Ausschussmitglied für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Wer Migration ernsthaft steuern wolle, dürfe sich nicht in ideologischen Debatten verlieren, sondern müsse solche Lösungen aktiv voranbringen.

Gerichte in Italien blockieren Melonis Migrationspolitik und verweisen an EU

Zuvor hatten italienische Richterinnen und Richter wiederholt die Überstellung von Migranten nach Italien angeordnet, die in Albanien festgehalten wurden. Nachdem ein Gericht in Rom die Überstellung von 43 Geflüchteten aus Ägypten und Bangladesch angeordnet hatte, beschlossen die verantwortlichen Richter, die Angelegenheit an den EuGH zu verweisen.

Im aktuellen Prozess geht es konkret um zwei Geflüchtete aus Bangladesch. Das Gericht muss entscheiden, ob deren Asylanträge zu Recht im Schnellverfahren an der Grenze als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden, weil sie aus einem sicheren Drittland kämen. Die beiden Betroffenen waren zunächst in ein albanisches Lager transportiert worden.

Das Albanien-Modell hatte einen Streit zwischen Melonis Koalition und der italienischen Justiz ausgelöst. Die Regierung wirft den Richterinnen und Richtern vor, den Aufenthalt von Asylsuchenden in den albanischen Lagern aus politischen Gründen zu untergraben.

Rechtsanwalt kritisiert Meloni-Regierung scharf

Italiens Oppositionsparteien begrüßten die richterlichen Entscheidungen: „Wie sich jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand hätte vorstellen können, ist eine weitere Abschiebung von Migranten nach Albanien gescheitert“, sagte Nicola Fratoianni, Vorsitzender des Grünen-Links-Bündnisses, wie die Tagesschau zitierte.

Der Rechtsanwalt Dario Belluccio, der einen der betroffenen Asylbewerber aus Bangladesch im aktuellen EuGH-Prozess vertritt, erhofft sich von dem Verfahren auch die Klärung einer politischen Frage: „Wir müssen uns entscheiden, ob wir ein einheitliches Asylsystem in Europa wollen – oder ob jeder Staat seinen einzelnen Weg gehen will“, sagte der Jurist der ARD-Rechtsredaktion.

Er kritisierte das Vorgehen der Meloni-Regierung scharf. Italien würde im Akkord die Liste der sicheren Herkunftsländer erweitern. Mittlerweile seien es 19 Staaten. Dabei seien in einigen dieser Länder bestimmte Menschen gefährdet.

Deutschlands Innenminister Dobrindt will Abschiebungen in Nicht-EU-Staaten

Erst vor wenigen Tagen hatte sich Deutschlands Innenminister Alexander Dobrindt für ein gemeinsames europäisches Vorgehen bei Abschiebungen in Drittstaaten ausgesprochen. Der CSU-Politiker plädierte für Abschiebezentren außerhalb der EU. Laut der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) sind die Asylanträge in Deutschland im ersten Halbjahr bereits deutlich zurückgegangen.

Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Asylbewerber künftig leichter in andere Staaten abgeschoben werden können – auch dann, wenn sie keine Verbindungen zu dem entsprechenden Staat haben. Für diesen Plan benötigt die Europäische Union die Kooperation mit Drittstaaten, die Abschiebezentren – sogenannte „Return Hubs“ – auf ihrem Boden errichten.

Zuletzt hatte die EU-Kommission einige Migrationsvereinbarungen – etwa mit nordafrikanischen Staaten – getroffen, beispielsweise mit Tunesien, Marokko und Ägypten. Diese Länder haben ihren Grenzschutz verstärkt, hindern Fluchtwillige an der Fahrt über das Mittelmeer und bekämpfen Schlepper und Schleuser. Im Gegenzug bekommen sie EU-Gelder. Abschiebezentren wären ein nächster Schritt.

GEAS soll EU-Migration besser steuern

Menschenrechtsorganisationen kritisieren die EU-Vorhaben, Betroffene würden enormen psychischen Belastungen ausgesetzt werden. Ähnlich argumentierte auch die EU-Abgeordnete Birgit Sippel (SPD) mit Blick auf Drittstaaten: „Schutzsuchenden droht so die Abschiebung in ein Land, zu dem sie keinerlei Verbindung haben und in dem sie keine realistische und nachhaltige Bleibeperspektive haben.“

Ab 2026 soll das bereits beschlossene neue Gemeinsame Europäische Asylsystem – kurz GEAS – die Migrationsprobleme innerhalb der EU lösen. In Einrichtungslagern an der EU-Außengrenze sollen Flüchtende systematisch identifiziert und registriert werden. „Die Registrierungen und ersten Prüfungen dauern maximal sieben Tage“, sagte Sippel dem Münchener Merkur von IPPEN.MEDIA. „Und weil wir dann wissen, wer kommt, können wir direkt danach die Zuständigkeiten für die EU-Staaten feststellen.“ Wer etwa in Italien ankomme, aber Verwandte in Frankreich habe, würde dort das Asylverfahren durchlaufen.  

Laut Düpont wird die EuGH-Entscheidung richtungsweisend für die GEAS-Ausgestaltung sein: „Sie darf nicht dazu führen, dass notwendige Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten unzulässig eingeschränkt werden. Die EU braucht ein robustes, rechtsstaatlich fundiertes System, das auf effiziente Verfahren, klare Zuständigkeiten und eben auch strategische Partnerschaften mit Drittstaaten setzt“, sagte die Christdemokratin.

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte zuletzt, dass die einzelnen EU-Staaten über ihre Abschiebungen entscheiden könnten. Die Kommission wolle dafür aber einen rechtlichen Rahmen schaffen. Darüber soll der EuGH nun Klarheit schaffen.

Rubriklistenbild: © Antonio Sempere/dpa

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