Interview

Kritik an Kindergrundsicherung: „Damit kann man nicht Kinderarmut bekämpfen“

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Die Pläne der Koalition zur Kindergrundsicherung enttäuschen die Volkswirtin Irene Becker. Sie sagt, für die meisten Mädchen und Jungen werde sich nichts ändern. Ein Interview.

Frau Becker, die Kindergrundsicherung gilt als das wichtigste sozialpolitische Vorhaben der Ampel-Koalition. Wird sie die Lage armer Kinder in Deutschland verbessern?

Dieser Kompromiss ist keine wirkliche Kindergrundsicherung. Die Frage, wie hoch ein existenzsicherndes Kindergeld ist, wird ausgeklammert. Für die Mehrzahl der Kinder wird sich nichts verändern.

Kann man sagen, wie hoch die Kindergrundsicherung sein wird und wie hoch Sie nach Ihren Berechnungen sein müsste?

Nach allem, was man hört, bleibt es bei den 500 Euro – also 250 Euro Garantiebetrag und 250 Euro im Schnitt für den Zusatzbetrag. Ich habe schon einige Berechnungen gemacht, wie nach einer sauberen Methode das Existenzminimum aussehen könnte. Ich bin vor zwei Jahren auf ein Plus von etwa 70 Euro gekommen, gerade für die mittlere und ältere Altersgruppe, also für Kinder und Jugendliche über sechs Jahren. Mit acht Euro für die Kleinsten und nichts für die anderen – damit kann man nicht die Kinderarmut bekämpfen.

Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Leistungen bündeln.

Das Existenzminimum soll allerdings neu berechnet werden. Was erwarten Sie davon?

Wenig. Die derzeitigen Regelbedarfe sind zu gering wegen des methodisch nicht korrekten Berechnungsverfahrens, und daran soll nicht gerüttelt werden.

Was ändert sich dann?

Die Berechnung des Existenzminimums erfolgt in drei Schritten. Zunächst muss eine Referenzgruppe gefunden werden, aus deren Ausgabeverhalten man auf das existenzielle Bedarfsniveau schließen kann. Da werden weiterhin arme Haushalte als Referenzgruppe herausgefiltert, ohne zu schauen, ob die nicht selbst unter Mangel leiden. Der zweite Schritt ist, dass aus den Ausgaben dieser Referenzgruppen der Regelbedarf errechnet werden soll, und da setzt der Gesetzgeber den Rotstift an und streicht diverse Ausgaben schlichtweg raus, nämlich etwa ein Viertel. Das ist ein zweiter zentraler Kritikpunkt. Das darf methodisch überhaupt nicht sein. Der dritte Punkt ist, aus den Haushaltsausgaben der Familien die Kosten, die den Kindern zuzurechnen sind, herauszurechnen. Nur da soll angesetzt werden.

Zur Person

Irene Becker ist Volkswirtin und arbeitet freiberuflich als empirische Verteilungsforscherin. Becker gehört dem Arbeitskreis Armutsforschung an, in dem sich Fachleute aus Wissenschaft und Praxis zusammengeschlossen haben. pit

Nämlich wie?

Der Pressekonferenz konnte man entnehmen, dass es lediglich für die jüngsten Kinder, also bis zu sechs Jahren, acht Euro mehr geben soll. Für die älteren bleibt es bei den 20 Euro, die es jetzt schon als Sofortzuschlag gibt. Es wurde an dem kleinsten Schräubchen gedreht, das es in diesen Berechnungsverfahren gibt.

Anders als von Familienministerin Lisa Paus gewünscht, müssen Eltern auch weiterhin die Hilfen für Schulsachen und den Teilhabe-Betrag von 15 Euro im Monat extra beantragen. Was bedeutet das?

Das macht die Sache wieder kompliziert. Bei Sachleistungen, die nicht regelmäßig anfallen, geht es vielleicht nicht anders. Den Teilhabe-Betrag von 15 Euro für Vereinsmitgliedschaften oder Musikunterricht hätte man allerdings in den Regelbedarf einrechnen können.

Von den ursprünglichen Summen – rund zwölf Milliarden Euro – sind die 2,4 Milliarden, die nun eingeplant werden, weit entfernt. Reicht das Geld aus?

Der geringe Betrag ergibt sich daraus, dass es keine Leistungserhöhung gibt, sondern nur eine höhere Inanspruchnahme erwartet wird. Was mich allerdings wundert: Bei den Berechnungen ist man wohl von einer Inanspruchnahme-Quote von knapp 50 Prozent ausgegangen. Dann glaubt man offenbar selbst nicht an den Erfolg der Reform. Frau Paus hat von einer „Bringschuld des Staates“ gesprochen. Wenn das funktionieren würde, dann hätten wir doch eine Inanspruchnahme-Quote von fast 100 Prozent. Dann wären die Kosten auch entsprechend höher. Frau Paus hat gesagt, dass die Quote auf 60 Prozent steigen könnte, das würde dann sechs Milliarden Euro kosten. Aber man rechnet zunächst einmal gar nicht damit. Das hat mich sehr irritiert.

In der Debatte wird auch die Grundsatzfrage gestellt: Kommt das Geld wirklich bei den Kindern an oder wird es von den Familien für andere Zwecke verbraucht?

Es gibt ein verbreitetes Misstrauen gegenüber Familien mit Kindern im niedrigen Einkommensbereich, das nach allem, was wir wissen, vollkommen unberechtigt ist. Studien belegen, dass normalerweise das Geld wirklich bei den Kindern ankommt. Bei höheren Transfers nimmt das Wohlergehen der Kinder aus Familien im unteren Einkommensbereich zu. Es gibt natürlich immer Einzelfälle, wo das nicht stimmt. Das sind Fälle für die Kinder- und Jugendhilfe, wenn Eltern den Anforderungen nicht gerecht werden. Die gibt es aber auch bei Wohlstandsfamilien.

Irene Becker.

Rubriklistenbild: © Marcel Kusch/dpa

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