Auszahlung ab 2025?

Endlich mal beginnen: Länder genervt vom Ampel-Streit über Kindergrundsicherung

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Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Eigentlich soll die Auszahlung ab 2025 erfolgen, doch die Ampel streitet. Die Länder machen jetzt Druck.

Berlin - Groß angekündigt, doch bislang ist nichts umgesetzt: Die Einführung der Kindergrundsicherung 2025 hat sich zuletzt immer wieder verzögert - wegen Differenzen in der Ampel. Jetzt pochen die Länder auf eine Einigung in dem Streit. „Es wäre ein gutes Signal, wenn auf Bundesebene mal der Startschuss fallen könnte, auch wenn nicht alles abgebildet werden kann“, sagte die brandenburgische Familienministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Zwar deutete die Bundesregierung einen Durchbruch an. Aber ob die Reform wie geplant realisiert werden kann, bleibt fraglich.

Kindergrundsicherung: Lisa Paus verspricht Durchbruch bei Einführung ab 2025

Der Streit läuft seit Monaten. Die Kindergrundsicherung soll eigentlich Leistungen für Kinder wie das Kindergeld, den Regelsatz für Kinder im Bürgergeld, den Kinderzuschlag und Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket zusammenführen. Dadurch sollen mehr Kinder mit sozialen Leistungen erreicht werden, so die Idee. Eigentlich hatte sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf die Einführung ab 2025 geeinigt. Doch die Reform soll Kosten von zwölf Milliarden Euro verursachen - weshalb sich Finanzminister Christian Lindner (FDP) zuletzt immer wieder querstellte. Er hatte auf die bereits erfolgte deutliche Kindergelderhöhung auf 250 Euro im Monat verwiesen.

Die Ampel streitet über die Einführung der Kindergrundsicherung.

Ab diesem Donnerstag (25. Mai) will Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zusammen mit den Ländern das weitere Vorgehen beraten. In Potsdam werden flankierende Maßnahmen zur Einführung der Kindergrundsicherung 2025 beraten. Die Tagung dauert bis Freitag. Am 7. Juli soll der Entwurf zur Einführung dann nach Möglichkeit im Bundestag und im Bundesrat beraten werden. Es ist die letzte Chance vor der Sommerpause.

Die Ministerin sei „optimistisch, dass noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Einigung gelingen könne“, teilte eine Sprecherin von Paus der Nachrichtenagentur dpa mit. Schließlich habe das Ministerium die Eckpunkte für die geplante Kindergrundsicherung schon im Januar 2023 vorgelegt.

Kindergrundsicherung 2025 beantragen: In welcher Höhe soll die Auszahlung erfolgen?

Doch um wie viel Geld geht es am Ende? In welcher Höhe soll die Auszahlung der Kindergrundsicherung 2025 an die Eltern erfolgen? Nach dem Rahmenplan soll künftig jedes Kind die Zahlung erhalten - jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag. Denn die Leistung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem fixen Grundbetrag und einem flexiblen Zusatzbetrag.

Der Grundbetrag der Kindergrundsicherung orientiert sich an der Höhe aktuellen Kindergelds - also 250 Euro pro Kind im Monat. Anpassungen dieses Betrags sollen alle zwei Jahre möglich sein. Der Grundbetrag soll außerdem nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden. Hinzu kommt dann noch der Zusatzbetrag. Dessen Höhe hängt vom Einkommen der Eltern ab. Das heißt: Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen am meisten Kindergrundsicherung bekommen. Der Zusatzbetrag bei der Kindergrundsicherung 2025 soll neben einer Pauschale für Bildung und Teilhabe (derzeit 15 Euro) eine Kinderwohnkostenpauschale (derzeit 150 Euro) beinhalten. Sobald das Einkommen einer Familie steigt, sird der Zusatzbetrag sinken.

Die Kindergrundsicherung soll die Sozialleistung an die Familien erleichtern. Doch Kritiker warnen vor Umsetzungsproblemen. Beim Deutschen Landkreistag warnt man vor zusätzlichen Behördengängen und Anträgen, die auf die Eltern zukämen. Schon jetzt würden die Menschen an der Komplexität und Bürokratie verzweifeln, sagte Verbandschef Reinhard Sager dem Portal Gegen-Hartz.de und fügte hinzu: „Die Bundesregierung will viele Milliarden für eine neue Kindergrundsicherung aufbringen, obwohl es mit dem Bürgergeld bereits eine Grundsicherung für Kinder gibt und neue Schnittstellen, Doppelstrukturen sowie Intransparenz drohen.“

Kindergrundsicherung: Länder fordern Ampel zum Handeln auf

Doch in den Ländern will man trotzdem einen Startschuss für das Projekt. Um die Schwierigkeiten auszumerzen, forderte Bayerns Familienministerin ein Mitspracherecht. „Die Länder müssen frühzeitig in die Planungen der Kindergrundsicherung eingebunden werden“, forderte Ulrike Scharf (CSU) laut der Nachrichtenagentur dpa. In Potsdam hat sie nun eine erste Gelegenheit dazu. Danach müssen sie nur noch Finanzminister Lindner überzeugen. (jkf)

Rubriklistenbild: © Detlef Heese/imago

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