Leitartikel

Das Klimaschutzgesetz ist ein Rückschritt

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Verkehrsminister Volker Wissing verteidigt im Bundestag das geänderte Klimaschutzgesetz. (Kay Nietfeld/dpa)
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Das neue Klimaschutzgesetz ist ein Rückschritt gegenüber dem noch geltenden. Da hilft kein Schönreden. Der Leitartikel.

Ein Tag des Jubels für die Ampel. Naja, wenigstens des Aufatmens. Wie peinlich wäre es gewesen, hätte das Bundesverfassungsgericht die Abstimmung über das neue Klimaschutzgesetz im Bundestag gestoppt, so wie es letztes Jahr beim umstrittenen Heizungsgesetz passiert ist.

Doch der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der damals mit seinem Antrag in Karlsruhe gegen die Hoppla-Hopp-Politik der Bundesregierung und zu kurze Beratungsfristen reüssierte, scheiterte. Und so konnten die Ampelparteien ihr Projekt am Freitag durchwinken: das „Lex Wissing“ zur Entschärfung der deutschen Klimaschutz-Ambitionen.

Im bisherigen, noch von der Großen Koalition unter Angela Merkel erlassenen Gesetz galt: Verfehlen einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich ihre festgelegten Limits zum CO2-Ausstoß, müssen die zuständigen Ministerien noch im gleichen Jahr Sofortprogramme vorlegen, um zumindest mittelfristig wieder in die Spur zu kommen. Das wurde von vielen gefeiert, da es das erste Klimagesetz weltweit war, das Verantwortlichkeiten so präzise benannte.

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Die Novelle der Ampel bewirkt nun, dass ein Überschreiten der Klimaziele keine direkten Folgen für das jeweilige Ministerium mehr hat. Es wird vielmehr sektorübergreifend bilanziert. Und: Erst wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren zeigt, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie insgesamt nachsteuern. Und dabei ist es möglich, dass ein Ressort mit guter CO2-Bilanz einem anderen quasi aushilft. Die bisher klaren Verantwortlichkeiten sind dann unscharf.

Alles Schönreden, wie es auch von Klimafachleuten in der Ampel geübt wird, hilft nichts. Das neue Gesetz ist ein Rückschritt gegenüber dem bisher noch geltenden. Die Novelle wurde aufgesetzt, um vor allem das Verkehrsressort aus der Verantwortung zu entlassen, das vom FDP-Minister Volker Wissing gesteuert wird.

Das Umweltbundesamt schätzt, dass der von ihm verantwortete Sektor im Jahr 2024 rund 18 Prozent mehr CO2 ausstößt, als das gesetzliche fixierte Ziel erlaubt. Ohnehin hat der Verkehr seit dem Basisjahr 1990 kaum zum Klimaschutz beigetragen.

Nötig wäre ein Tempolimit und eine Reform des Dienstwagenprivilegs

Um die Kurve zu kriegen, müsste das Verkehrsministerium schnell neue Maßnahmen wie ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen und eine klima-orientierte Reform des Dienstwagenprivilegs beschließen. Doch statt das zu tun, was kein Hexenwerk wäre, sondern politischen Mut gegenüber den Autolobbys erforderte, verwässert die Ampel lieber das Gesetz. Das ist nicht nur peinlich, sondern verantwortungslos.

Es zeigt: Die Ampel-Verantwortlichen haben nicht begriffen, was es heißt, wenn nur noch gut 20 Jahre verbleiben, um den CO2-Ausstoß auf Null herunterzubringen. Das beschlossene Ziel lautet bekanntlich Klimaneutralität bis 2045. Das Konzept, wonach die Sektoren sich gegenseitig helfen, ist in dieser Situation nicht mehr angemessen.

Beim Einstieg in Klimapolitik und CO2-Reduktion vor über 30 Jahren war das noch möglich. Mehr Windkraft konnte kompensieren, dass die Autos und Lkw nicht schnell genug CO2 einsparten. Spätestens, seitdem das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 gilt, ist klar: Der CO2-Ausstoß muss auf null reduziert werden, und zwar schnellstens und in allen Sektoren. Das heißt, politisch umgesetzt, kein Ministerium kann sich der Transformation auf dieses Ziel verweigern, sonst geht am Ende die ganze Rechnung nicht auf.

Die Ampel hinterlässt künftigen Bundesregierungen mit ihrem „Klimagesetz light“ drei große Hypotheken. Erstens: Wird der CO2-Ausstoß im Verkehr, wie von Minister Wissing vorgesehen, bis 2030 nur mäßig vermindert, gerät die beschlossene Null bei den Emissionen in dem Sektor bis 2045 außer Reichweite, und damit auch für Deutschland insgesamt. Die CO2-Frachten im Verkehr müssten dann nämlich plötzlich in einem kaum erreichbaren Tempo sinken.

Zweitens: Eine Kompensation durch andere Sektoren wie bei der beim Klimaschutz so erfolgreichen Energiewirtschaft und Industrie, wäre ausgeschlossen. Diese müssen dann bereits die letzten Tonnen CO2-Minderung aus ihrem Sektor herausholen.

Und drittens: Die Ampel nimmt in Kauf, dass Deutschland das rechtlich bindende Ziel innerhalb der EU-Lastenteilung zur CO2-Reduktion verfehlen wird. Damit drohen hohe Kosten für den Bundeshaushalt, da CO2-Zertifikate aus anderen europäischen Staaten mit positiver CO2-Bilanz gekauft werden müssen, Fachleute schätzen die Belastung auf rund zehn Milliarden Euro.

Die Änderung des Klimaschutzgesetzes bedeutet auch, dass die Ampel-Regierung bis zur Bundestagswahl im kommenden Jahr keine weiteren Maßnahmen vorlegen muss, selbst wenn die Klimaziele erneut verfehlt werden sollten. Der Klimaschutz wird damit vertagt. Das kennt man von früheren Bundesregierungen, doch von einer „Fortschrittskoalition“ Unter einem „Klimakanzler“ Olaf Scholz hätte man es nicht erwartet.

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