Kommentar zu Klimaprotesten

Präventivhaft für „letzte Generation“: Keine Märtyrer, keine Terroristen – sondern schlicht Wiederholungstäter

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Klima-Proteste (wie hier in München) haben jetzt immer öfter juristische Konsequenzen. Die Frage, wie radikal der Protest noch zu werden droht, kommentiert Merkur-Chefredakteur Georg Anastasiadis.
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Der Verfassungsschutz-Chef stuft radikale Klima-Protestler noch nicht als Extremisten ein. Die sind aber keine Märtyrer, sondern Wiederholungstäter, kommentiert Georg Anastasiadis.

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang erkennt in den Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ Straftäter, aber keine Extremisten. Seiner Einschätzung fügte der Verfassungshüter freilich eine wichtige Einschränkung hinzu: „Jedenfalls gegenwärtig“ richte sich die Gruppe nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Die Frage aber, ob ein harter Kern der Weltuntergangssekte zu einer Klima-RAF weitermutiert und das behauptete klimabedingte „Massensterben“ zum Vorwand nimmt, um zu neuen Formen der Gewalt gegen den angeblich untätigen Staat zu greifen, kann auch Haldenwang heute nicht seriös beantworten.

Klima-Proteste mit Straftaten: Öffentlichkeit sollte auf Mitleidsnummer nicht hereinfallen

Erste Anzeichen dafür gibt es – wie die im Fall einer in Berlin zu Tode gekommenen Radfahrerin dokumentierte Bereitschaft, Kollateralopfer notfalls in Kauf zu nehmen („shit happens“). Oder den in Bayern zu beobachtenden Versuch einiger Mitglieder der „Letzten Generation“, sich als Opfer übermäßiger Staatsgewalt zu stilisieren, inklusive Hungerstreik. In Bayern können Personen nach richterlicher Begutachtung bis zu zwei Monate in „Präventivgewahrsam“ genommen werden, wenn davon auszugehen ist, dass sie weitere Straftaten begehen. Auch die ursprüngliche RAF berief sich einst auf ihr Widerstandsrecht gegen einen angeblichen Polizeistaat und radikalisierte sich dabei immer weiter.

Die Öffentlichkeit, insbesondere aber die in der Beurteilung der selbst ernannten „letzten Generation“ und ihrer Aktionen schwankenden Grünen, sollten auf die Mitleidsnummer nicht hereinfallen: Wer vorsätzlich gegen Recht und Gesetz verstößt und ankündigt, das schon am nächsten Tag wieder zu tun, ist zwar noch lange kein Terrorist, aber ebenso wenig ein Märtyrer, sondern schlicht ein Wiederholungsstraftäter.

Georg Anastasiadis

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